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Wurde in der TAZ schon mal verlinkt: www.kontextwochenz...t-smiley-5077.html
Es stellt sich die Frage: Was soll geprüft werden ?
Soweit ich mitbekommen habe, betrachtet der VS die vom Autor genannten (und kritisierten) Maßnahmen als einen ERSTEN Schritt, dem weitere folgen sollen, wenn sich das als notwendig erweist. Der Verweis auf die V-Leute und deren unrühmliche Rolle ist im konkreten Fall überflüssig, weil, wie der VS-betont, in diesem Stadium der „Vorermittlungen“ V-Leute nicht eingesetzt werden.
Übrigens scheint die AfD mehr Angst vor der Beobachtung durch den VS zu haben, als der Autor glaubt. Wie sonst wäre zu erklären, dass deren Sprecher neuerdings sehr staatstragend daherkommen und Formulierungen vermeiden, die zuvor noch gang und gäbe waren. Und dass sogar Führungspersonal hinausgedrängt, bzw. ausgeschlossen wird, wenn es sich nicht daran hält.
Das könnte dazu führen, Afdler aus öffentlichen Ämtern zu verdrängen oder aus öffentlichen Diensten, bei konsequenter Verfolgung durch den Verfassungsschutz. Wer sich nicht zum GG und der Allgemeinen Menschenwürde bekennt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung nachweislich mit Füssen tritt, darf nicht mit staatlichen Aufgaben oder öffentlicher Daseinsfürsorge o.a. betraut werden, gehört nicht in Positionen, die das Allgemeinwohl sichern sollen- genauso wenig wie ein Heiko Maß in den Staatsschutz gehörte, nachdem er mit
Afdlern sympatisierte und rechtem Populismus noch Vorschub gab.
Der Verfassungsschutz könnte sehr wohl als Institution der sog. wehrhaften Demokratie handeln und sich für den Schutz der freiheitlichen Grundordnung etablieren, wenn mit den staatlichen Mitteln gegen rechtsradikale und rechtsextreme Hetze polizeilich vorgegangen wird- auch und insbesondere in den eigenen Reihen versteht sich in logischer Konsequenz in diesem Sinne.
anschließe mich.
Bitter - aber wahr.
Zumal der Fisch weiterhin vom Kopf her stinkt.
Der Klimawandel – die physikalische Konsequenz unserer Blödheit – ist da. Dass das 1,5-Grad-Ziel nicht zu halten ist, macht den Kampf nicht zwecklos.
Gast-Kommentar Verfassungsschutz: AfD beobachten? Schlechte Idee!
Der Verfassungsschutz hat die AfD zum Prüffall erklärt. Doch die Erleichterung darüber dürfte kurzsichtig sein: Die Behörde ist Teil des Problems.
Über bezahlte Nazi-Spitzel rechtsextreme Szene mitfinanziert: Bundesamt für Verfassungsschutz Foto: dpa
Diese Nachricht lässt viele aufatmen und jubeln: Endlich stellt das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Prüffall unter Beobachtung. Wird ja höchste Zeit. Schließlich ist die „rechtspopulistische“ AfD in weiten Teilen völkisch-rassistisch mit belegbaren Bezügen zum Neonazi-Spektrum.
Doch das Aufatmen dürfte sich als kurzatmig erweisen. Denn was soll bei diesem Prüffall herauskommen? Reicht es nicht, Hetztiraden und offen menschenverachtende Texte von AfD-Vertretern zu sichten und angemessen zu reagieren? Bedarf es dazu wirklich geheimdienstlicher Aufklärung? Zudem soll die AfD nun ausgerechnet von einem Amt strenger ins Visier genommen werden, dessen Expräsident noch vor Kurzem AfD-Politiker vertraulich über Verfassungsschutz-Erkenntnisse informierte, sie gar beraten haben soll, wie die Partei eine Beobachtung vermeiden kann – und dann bezweifelte er auch noch fremdenfeindliche Ausschreitungen in Chemnitz, rassistische Hetze und Angriffe auf Migranten. Schon vergessen?
Mag sein, dass sich inzwischen der Wechsel an der Spitze des Bundesamts bemerkbar macht. Doch letztlich wird ein bloßer Führungswechsel den Verfassungsschutz als Problemfall der Demokratie kaum ändern. In seiner Ausprägung als schlecht kontrollierbarer Geheimdienst ist und bleibt er Fremdkörper in der Demokratie und seinerseits eine Gefahr für Bürgerrechte und Verfassung. Und er ist Teil des Problems: Denn er hat über seine bezahlten Nazi-Spitzel rechtsextreme Szenen und Parteien mitfinanziert, rassistisch geprägt sowie gegen Polizeiermittlungen geschützt. Trotz der hohen Zahl an V-Leuten im Nazi-Spektrum hat dieser Inlandsgeheimdienst als „Frühwarnsystem“, das er eigentlich sein soll, ideologie- und systembedingt versagt.
Wieso sollte dies im Fall AfD anders sein? An verschärfter politischer Auseinandersetzung mit ihr und ihren Wählern führt jedenfalls kein geheimdienstlicher Schleichweg vorbei, genauso wenig an einem überfälligen Politikwechsel, der womöglich auch der AfD das Wasser abgraben könnte.
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Kommentar von
Rolf Gössner
ist Rechtsanwalt, Publizist und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte. Gastautor in „Todesursache: Flucht“ (Hirnkost Verlag, Berlin 2018) mit dem Beitrag „Die dunkle Kehrseite unserer westlichen Werte“. Gössner wurde vier Jahrzehnte lang vom Bundesamt für Verfassungsschutz dauerüberwacht – grundrechtswidrig, wie zuletzt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (2018) nach 17jähriger Verfahrensdauer entschied. Gegen dieses Urteil hat die Bundesregierung Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
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