Gast-Kommentar Verfassungsschutz: AfD beobachten? Schlechte Idee!

Der Verfassungsschutz hat die AfD zum Prüffall erklärt. Doch die Erleichterung darüber dürfte kurzsichtig sein: Die Behörde ist Teil des Problems.

Eingang Bundesamt für Verfassungsschutz

Über bezahlte Nazi-Spitzel rechtsextreme Szene mitfinanziert: Bundesamt für Verfassungsschutz Foto: dpa

Diese Nachricht lässt viele aufatmen und jubeln: Endlich stellt das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Prüffall unter Beobachtung. Wird ja höchste Zeit. Schließlich ist die „rechtspopulistische“ AfD in weiten Teilen völkisch-rassistisch mit belegbaren Bezügen zum Neonazi-Spektrum.

Doch das Aufatmen dürfte sich als kurzatmig erweisen. Denn was soll bei diesem Prüffall herauskommen? Reicht es nicht, Hetztiraden und offen menschenverachtende Texte von AfD-Vertretern zu sichten und angemessen zu reagieren? Bedarf es dazu wirklich geheimdienstlicher Aufklärung? Zudem soll die AfD nun ausgerechnet von einem Amt strenger ins Visier genommen werden, dessen Expräsident noch vor Kurzem AfD-Politiker vertraulich über Verfassungsschutz-Erkenntnisse informierte, sie gar beraten haben soll, wie die Partei eine Beobachtung vermeiden kann – und dann bezweifelte er auch noch fremdenfeindliche Ausschreitungen in Chemnitz, rassistische Hetze und Angriffe auf Migranten. Schon vergessen?

Mag sein, dass sich inzwischen der Wechsel an der Spitze des Bundesamts bemerkbar macht. Doch letztlich wird ein bloßer Führungswechsel den Verfassungsschutz als Problemfall der Demokratie kaum ändern. In seiner Ausprägung als schlecht kontrollierbarer Geheimdienst ist und bleibt er Fremdkörper in der Demokratie und seinerseits eine Gefahr für Bürgerrechte und Verfassung. Und er ist Teil des Problems: Denn er hat über seine bezahlten Nazi-Spitzel rechtsextreme Szenen und Parteien mitfinanziert, rassistisch geprägt sowie gegen Polizeiermittlungen geschützt. Trotz der hohen Zahl an V-Leuten im Nazi-Spektrum hat dieser Inlandsgeheimdienst als „Frühwarnsystem“, das er eigentlich sein soll, ideologie- und systembedingt versagt.

Wieso sollte dies im Fall AfD anders sein? An verschärfter politischer Auseinandersetzung mit ihr und ihren Wählern führt jedenfalls kein geheimdienstlicher Schleichweg vorbei, genauso wenig an einem überfälligen Politikwechsel, der womöglich auch der AfD das Wasser abgraben könnte.

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ist Rechtsanwalt, Publizist und Kurato­riumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte. Gastautor in „Todesursache: Flucht“ (Hirnkost Verlag, Berlin 2018) mit dem Beitrag „Die dunkle Kehrseite unserer westlichen Werte“. Gössner wurde vier Jahrzehnte lang vom Bundesamt für Verfassungsschutz dauerüberwacht – grundrechtswidrig, wie zuletzt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (2018) nach 17jähriger Verfahrensdauer entschied. Gegen dieses Urteil hat die Bundesregierung Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

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