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G8-Proteste in HeiligendammDemoverbot war rechtswidrig

Ein Gericht kritisiert das Sicherheitskonzept beim G-8-Gipfel 2007. Insbesondere das Verbot des Sternmarschs sei rechtswidrig gewesen.

Gewaltbereiter Störer oder politisch interessierter Badegast? – Egal, man darf ihm das Demonstrieren nicht einfach so verbieten. Bild: reuters

BERLIN taz | Der Sternmarsch gegen den G-8-Gipfel von Heiligendamm 2007 wurde zu Unrecht verboten. Das entschied jetzt in letzter Instanz das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald.

Im Juni 2007 kamen Tausende nach Mecklenburg-Vorpommern, um gegen den Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm zu demonstrieren. Weil linke Gruppen im Vorfeld eine „reale und effektive“ Blockade des Gipfels angekündigt hatten, erließ die Polizei ein 40 Quadratkilometer umfassendes Demoverbot rund um das Seebad. Das Verbot sei erforderlich, um die Zufahrtswege zum Gipfel freizuhalten und Polizeieinheiten zügig hin und her bewegen zu können. Auch die zentrale Demonstration, ein Sternmarsch zum Tagungsgelände, wurde verboten.

Das OVG Greifswald erklärte nun, dass die Polizei damals ein völlig einseitiges Sicherheitskonzept vertrat. Die Interessen der Demonstranten an der Durchführung der Proteste seien nicht berücksichtigt worden. Deshalb sei das Demonstrationsverbot rechtswidrig gewesen.

„2000 gewaltbereite Störer“

Auch das Argument der Polizei, eine „Verhinderungsblockade“ sei nicht von der Versammlungsfreiheit geschützt, ließ das OVG nicht gelten. Zum einen könne eine Versammlung nicht nur verboten werden, weil einzelne Teilnehmer zu rechtswidrigen Mitteln greifen wollen. Außerdem sei eine Sitzblockade von der Versammlungsfreiheit geschützt, wenn sie Aufmerksamkeit erregen und einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten will.

Die Greifswalder Entscheidung kommt nicht überraschend. Sie bestätigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin von Anfang 2011. Beide Gerichte konnten sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juni 2007 berufen. Noch während der Proteste hatte Karlsruhe die Demoverbote beanstandet. Es verzichtete dann aber darauf, den Sternmarsch durch eine einstweilige Anordnung zuzulassen, weil die Polizei vor „2.000 gewaltbereiten Störern“ warnte. Die Protestbewegung nahm sich ihr Demonstrationsrecht schließlich ohne Genehmigung.

Die Linke-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke begrüßte das Urteil. Das Verbot sei als „undemokratische Maßnahme“ entlarvt worden. Jelpke war Mitanmelderin des Sternmarschs.

(Az.: 3 L 74/11)

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13 Kommentare

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  • 8G
    889 (Profil gelöscht)

    Und wird der enttarnte agent provocateur der Polizei, der dort im Dienst zu Straftaten angestiftet hat, nun endlich auch angemessen bestraft?

     

    (die Frage ist rhetorisch)

  • A
    Andreas

    „2000 gewaltbereite Störer“ hat auch Frankfurts Vizepolizeichef Berreswill für die Staatsmacht herbeiorakelt. Dem folgte ein Totalverbot von Blockupy...

  • F
    Faraday

    Wow nur 5 Jahre hats gedauert...

    Hat das denn jetzt irgendwelche Konsequenzen? Dass das Bundesverfassungsgericht das Demoverbot schon demals beanstandet hat und die Verantwortlichen es trotzdem durchgezogen haben ist ja schon eine Frechheit. Kann es sein, dass das öfter passiert in letzter Zeit, die Polizei verstößt gegen Gesetze, Gerichte bestätigen das und dann???

  • H
    Hans

    Danke an das OVG, aber leider wird es am begangenen Unrecht nichts ändern, noch wird es in Zukunft anders ablaufen.

     

    Da müssen Köpfe rollen und Strafen auferlegt werden und für zukünftige Fälle Rechtssprechung/-schaffung erfolgen. Unrecht wurde begangen, ohne dass etwas passiert. Wo leben wir hier?

  • V
    vic

    Für diese Fälle hat der Staat künftig die Bundeswehr zur Verfügung, schließlich lässt sich die Umgehung des Demonstrationsverbots als "Gefährdung der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung" interpretieren.

    Wenn man will.

    Und ich bin sicher- man will.

  • Z
    Zeus35

    Uiuiuiuiui, nu hat der Rechtsstaat aber seine Muskeln gezeigt, ich bin tief beeindruckt!

    Nur !5! Jahre hat es gebraucht. Und es interessiert die Schergen des Regimes einen feuchten Dreck. Und beim nächsten Mal läuft es noch härter.

    Aber rumheulen wenn die "Freunde & Helfer" immer öfter was auf´s Maul bekommen.

  • M
    manfred (60)

    Wird jetzt der Gipfel wiederholt, diesmal mit genehmigter Demo? Werden jetzt die Prügelopfer von 2007 entschädigt? Werden die damaligen Richter wegen Rechtsbeugung vor Gericht gestellt? Gehen die Prügelbullen von damals wegen Verstoßes gegen Recht und Gesetz ihrer Beamten-Privilegien verlustig? Hat sich der Veranstalter dieses Gipfels, war ja wohl Frau Bundeskanzlerin, wenigstens mal bei den Geschädigten entschuldigt? Nichts dergleichen. Erst werden mal Tatsachen geschaffen, 5 Jahre später tut man so, als gäbe es noch so etwas wie Rechtstaatlichkeit. Beim nächsten Mal wird dieses Spielchen wieder so laufen. Natürlich streng nach Recht und Gesetz!

  • TG
    Thorsten Gorch

    Glaubt doch keiner das die - auch von meinen Steuergeldern - in Saus und Braus lebenden Staatsdiener irgend eine Art der Sanktion zu erleiden haben. Die lachen doch den für seine Rechte eintretenden Bürger frech ins Gesicht. Warum lassen wir uns das eigentlich gefallen? Sind wir wirklich solche Schafe und haben es daher nicht besser verdient immer wieder in die Weichteile getreten zu bekommen?

  • BG
    Bernd Goldammer

    Toller Rechtsstaat. Die staatlichen Täter werden nicht verfolgt und für ihre Rechtsbrüche bestraft. Was soll dann das ganze Gelaber?

  • A
    antares56

    "Demoverbot war rechtswidrig"

    Das interessiert doch die Regierung Merkel nicht - vor allen Dingen, wenn das erst Jahre später festgestellt wird!

  • A
    Albert

    Also weiter wie bisher....- nein das nächste mal kommt endlich auch die Bundeswehr....

    Vom Heiligendamm bis zum Hindukusch...

    endlich darf die Deutsche Demokratie auch im Inland verteidigt werden....

  • W
    Weinberg

    Wann endlich wird das rechtswidrige Handeln der Polizei geahndet?

     

    Gehen diese Wiederholungstäter stets straffrei aus?

  • U
    Und?

    Wird jetzt deswegen der zuständige Minister von damals in den Knast gesteckt, oder wenigstens der Polizeipräsident ?

    Natürlich nicht.

    Also, weiter wie bisher...