G20-Gipfel in Hamburg: Journalisten gegen Presseamt
32 Journalist*innen war beim G20-Gipfel in Hamburg die Akkreditierung entzogen worden. Nun wird die erste Klage dagegen vor Gericht verhandelt.
Ein Aspekt, der ebenfalls für viel Kritik und Diskussionen gesorgt hatte, war der Entzug von Akkreditierungen von 32 Pressevertreter*innen durch das Bundespresseamt gewesen. Zumindest hier könnte ein bisschen Aufklärung in Sicht sein: Am Mittwoch steht vor dem Berliner Verwaltungsgericht der erste Prozess von zwei der betroffenen Journalist*innen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, an.
Der freie Journalist und Autor Sebastian Friedrich und der freie Fotograf Rafael Heygster werfen dem Bundespresseamt vor, rechtswidrig gehandelt zu haben. Für Friedrich hat das Vorgehen aber auch eine politische Dimension: „Die zunehmende Einschränkung von Grundrechten ist besorgniserregend“, sagt er der taz. Gerade im Kontext der zunehmenden Verschärfung der Polizeigesetze in fast allen Bundesländern sei diese Entwicklung äußerst fragwürdig.
Der Verfassungsschutz ist schuld
Im Fall von Friedrich, der nicht vorbestraft ist und über den auch keine Polizeieinträge vorliegen, hatte eine Einschätzung des Berliner Landesamts für Verfassungsschutz zum Entzug der Akkreditierung geführt. „Er engagiert sich bzw. hat Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen, die zu Protesten gegen G20 mobilisieren“, hatte der Verfassungsschutz dem Bundeskriminalamt übermittelt.
Für Friedrich rechtfertigt das noch lang nicht das Aussetzen der Pressefreiheit: „Natürlich habe ich als Journalist und Autor Kontakt zu allen möglichen linken Gruppen.“ Beim G20 war er für die bewegungsnahe Zeitung Analyse und Kritik im Einsatz.
Ein Urteil ist für den Prozesstag am Mittwoch noch nicht zu erwarten. Für die Klagen sieben weiterer Journalist*innen, denen die Akkreditierung entzogen wurde, stehen noch keine Termine fest.
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