Funkstrahlung im Kinderzimmer: Offline ist besser
Der BUND warnt vor Risiken von Funkstrahlung für Kleinkinder und fordert einen „Kindermodus“. Der soll Kleinkinder besser schützen.
Ob Smartphones als Kinderspielzeug taugen, ist eine erzieherische Gretchenfrage. Eine neue Studie des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) über Mobilfunkstrahlung im Umfeld von Kindern stellt heraus, dass man sie nicht nur aus pädagogischen, sondern auch aus gesundheitlicher Sicht beantworten sollte.
Bei der Vorstellung in der Heinrich-Böll-Stiftung Berlin betonte der Verband mögliche Gesundheitsrisiken vor allem für Kinder bis 5 Jahren. Die Studie umfasst rechtliche Rahmenbedingungen, Hinweise für Eltern und politische Forderungen.
Als Grundlage bezieht sich der BUND auf einen Bericht des Schweizerischen Bundesrats. Dieser sieht in der laufenden Forschung deutliche Hinweise darauf, dass die Funkstrahlung das Körpergewebe erwärmt und Hirnströme sowie die Weitergabe genetischer Erbinformationen beeinflusst.
Da man die Wirkung nicht vollständig auf Funkstrahlung zurückführen kann, verweist der BUND auf das Vorsorgeprinzip: „Im europäischen und deutschen Recht wird auch die Gesundheit der Verbraucher bei einer unsicheren Lage geschützt“, so Co-Autor Wilfried Kühling. „Für den Strahlenschutz gibt es aber weder klare Grenzwerte noch feste Kennzeichnungsregeln.“
Weg mit dem WLAN-Router
Die Studie empfiehlt, in Haushalten mit Kleinkindern WLAN-Router nur wenn nötig anzuschalten und vom Kinderzimmer etwa fünf Meter entfernt aufzustellen. Unterwegs in Auto, Bus und Bahn sollten Kinder vor allem Offlinespiele spielen, da wegen der schlechten Empfangsqualität die Sendeleistungen dann besonders hoch sind.
Der BUND fordert aber vor allem Politik und Hersteller zur Regelung und Begrenzung von Emissionen auf: Ein obligater „Kindermodus“ würde Eltern entlasten, wenn es um die sichere Nutzung von Apps geht. „Die Funkverbindung zu mobilen Daten ist dann automatisch ausgeschaltet, und Eltern müssen nicht selbst die Dateneinstellungen verändern“, so BUND-Produkttester Ralf Buschmann. Die Herausgeber*innen wollen klarstellen, welche Anwendungen als Spielzeug gelten dürfen, und deutlich niedrigere Strahlungswerte für Funkanlagen in der Nähe von Kindergärten und Schulen festlegen.
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