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Funkenzellenabfrage in Dresden„Handygate“ beschäftigt Karlsruhe

Die Datenabfrage bei der Dresdner Anti-Nazi-Demo war inakzeptabel, sagen sächsische Linken-Abgeordnete. Jetzt ist Karlsruhe gefragt.

Viele Daten bei der Dresdner Anti-Nazi-Demo im Jahr 2011 landeten per Funkzellenabfrage bei den Ermittlern. Bild: dpa

DRESDEN taz | Mit der als „Handygate“ bekannt gewordenen Funkzellenabfrage bei den Dresdner Anti-Nazi-Demonstrationen 2011 wird sich auch das Bundesverfassungsgericht befassen müssen. Die sächsischen Linken-Landtagsabgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert legten jetzt Verfassungsbeschwerde ein.

Sie beziehen sich damit auf den Teil der umfangreichen Telekommunikationsüberwachung am 19. Februar 2011, der um die Linken-Stadtzentrale „Haus der Begegnung“ stattfand. Den hatte das Landgericht Dresden Ende April für rechtmäßig erklärt, während es die Erhebung von mehr als 800.000 Verkehrsdaten in der Dresdner Südvorstadt verwarf.

Dieses Urteil kam zustande, weil die richterliche Begründung für die Anordnung der Funkzellenabfrage Haus der Begegnung/Großenhainer Straße etwas umfangreicher ausfiel als jene für die Südvorstadt. Der Verdacht, in dieser Umgebung sei ein besonders gesuchtes Handy eines Gewalttäters aktiv, hatte auch zu der rechtswidrigen und völlig ergebnislosen Durchsuchung des Hauses der Begegnung am Abend des 19. Februar geführt.

Wegen der erwarteten Zusammenstöße zwischen Gegendemonstranten, Nazis und der Polizei hatte die Staatsanwaltschaft Dresden für den Dresdner Zerstörungs-Gedenktag 2011 eine umfangreiche Überwachung des Mobilfunkverkehrs beantragt. Ein Ermittlungsrichter unterzeichnete damals einfach das vorformulierte Blatt. Auch taz-Journalisten waren von der Erfassung von über einer Million Datensätzen betroffen und hatten Beschwerde eingelegt. Auf weitere Beschwerden hin hatte das Amtsgericht Dresden im Mai 2012 die von ihm selbst angeordnete Funkzellenabfrage zunächst für rechtmäßig erklärt.

Schwerwiegender Eingriff in Grundrechte

Die beiden Abgeordneten wollen das in zweiter Instanz ergangene Landgerichtsurteil trotz eines Teilerfolgs auch aus prinzipiellen Erwägungen heraus nicht akzeptieren. Gerade bei dieser Funkzellenabfrage sei der Grundrechtseingriff besonders schwerwiegend, „weil hier massiv Daten völlig unbescholtener Bürger gesammelt worden sind“, erklärte Falk Neubert.

Um die stark frequentierte Straße herum waren zwei Tage lang 81.229 Verkehrsdaten und 35.748 Bestandsdaten gespeichert worden. „Es geht in Wahrheit um Ausforschung“, sagte ihr Anwalt André Schollbach, zugleich Vorsitzender der Linksfraktion im Dresdner Stadtrat. Die Überwachung sei völlig unverhältnismäßig gewesen.

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