Freispruch für ungarische Kamerafrau: Nur eine Bagatelle
Die Bilder gingen um die Welt: Eine ungarische Kamerafrau tritt auf Flüchtlinge ein. Jetzt hob ein Gericht die Verurteilung wegen Landfriedensbruchs auf.
Laszlo, die damals für den zur rechtsradikalen Jobbik-Partei gehörenden Internet-Fernsehsender N1TV arbeitete, hatte auf dem Höhepunkt der Flüchtlingsbewegung nach Europa mit ihrem Verhalten Empörung ausgelöst.
Videos anderer Journalisten zeigten, wie sie einem Flüchtling mit einem Kind im Arm ein Bein stellte, woraufhin dieser samt Kind zu Boden fiel. Außerdem war zu sehen, wie sie einem kleinen Mädchen gegen das Schienbein trat.
Der Jobbik-Sender kündigte ihr daraufhin. Später entschuldigte sich die heute 42-Jährige, behauptete aber zugleich, nur aus Angst vor den Flüchtlingen so gehandelt zu haben. Diese hatten im Grenzort Röszke bei Szeged eine Absperrung ungarischer Grenzpolizisten durchbrochen. Später fand Laszlo Arbeit bei Medien, die der rechts-nationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban nahestehen.
Den Freispruch im Revisionsverfahren begründeten die OGH-Richter damit, dass Laszlos Vergehen nicht den Straftatbestand des Landfriedensbruches erfüllt habe. Zu diesem hätte gehört, dass die Tat die öffentliche Ruhe und Ordnung störe, was bei Laszlos Vergehen nicht der Fall gewesen sei. Bei der Tat der Kamerafrau habe es sich vielmehr um ein Ordnungsvergehen gehandelt. Dieses sei aber inzwischen verjährt.
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