Freier Zugang zu Berliner Gewässern: Nie mehr nah am Wasser bauen
Ein parlamentarischer Beschluss von Rot-Rot-Grün soll sicherstellen, dass alle Berliner Ufer zugänglich bleiben – oder werden.
„Sozialismus!“, schallte es in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am Donnerstag von rechts den RednerInnen der Koalitionsfraktionen entgegen. Die wollten nun offenbar alles enteignen, was ihnen unter die Finger komme. Dabei ging es im Kern eigentlich nur um diesen Satz: „Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass alle Ufer der Berliner Gewässer grundsätzlich öffentlich zugänglich sind und so naturnah wie möglich gestaltet werden.“
Es hatte lange gedauert, bis sich Rot-Rot-Grün auf die Wortwahl für den Antrag einigte, in dem dieser Satz steht. Jetzt könnte das Parlament noch vor der Sommerpause den „Freie-Ufer-Beschluss“ fassen, wie ihn die ehemalige Bundesfamilienministerin vermutlich genannt hätte. Das Wort „Enteignung“ taucht in dem Dokument nun gar nicht auf, allerdings heißt es, die Landesregierung solle „alle Instrumente des Baugesetzbuchs prüfen und bei Bedarf konsequent anwenden“.
Zu diesen Instrumente gehört selbstverständlich auch die Enteignung privater Flächen zu Zwecken des Gemeinwohls. Für manche ist das die Verlängerung einer Stadtautobahn, für andere eben der ungehinderte Zugang zu den vielen fließenden und stehenden Berliner Gewässern. Die Attraktivität von Lagen am Wasser – das ist der Hintergrund des politischen Vorstoßes – ist auch Investoren bekannt, die etwa für Eigentumswohnungen am Fluss- oder Seeufer weitaus höhere Preise abrufen können.
Tatsächlich gibt es ja schon viele Grundstücke, die einen Keil in das kontemplative Spazierengehen am Wasser treiben bzw. freies Beinebaumelnlassen verunmöglichen. Dass nach dem Parlamentsbeschluss die Bagger ausrücken, ist aber nicht zu erwarten: Erst einmal soll der Senat öffentliche und private Uferabschnitte kartieren, um dann zusammen mit den Bezirken ein „Berliner Uferwegekonzept“ vorzulegen, das ökologische Gesichtspunkte in den Mittelpunkt stellt.
Anschließend sollen die Uferflächen durch Bebauungspläne gesichert und eine Bauverbotszone ausgewiesen werden – „in einer Tiefe von ungefähr 10 Metern vor Berliner Gewässern“. Außerdem, so der Antrag, seien Orte für öffentliche Einstiegs- und Anlegestellen für die „nicht-motorisierte Wassernutzung“ zu definieren.
Ein langer Kampf
Gegenüber der taz freute sich der stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Daniel Buchholz, über diesen Erfolg kurz vor Ende der Legislaturperiode. „Ich habe mich schon Anfang der 90er als Bürgerdeputierter in der BVV Spandau gegen die Bebauung der Wasserkante ausgesprochen, was damals als modern galt. Aber es bietet eben nur wenigen einen Vorteil und schließt die meisten aus.“
Seine Kollegin der Grünen, Daniela Billig, wies die Sozialismus-Vorwürfe von sich: „Es geht nicht darum, nach dem Gießkannenprinzip vorzugehen. Wir müssen uns alles immer im Details ansehen.“ Enteignungen könnten etwa dort sinnvoll und geboten sein, wo einzelne private Flächen längere Uferwege auseinanderreißen. Das treffe auch auf viele Industrieflächen zu: „Die wurden in der Vergangenheit oft am Wasser gebaut weil sie diesen Zugang benötigten. Das hat sich in vielen Fällen geändert.“
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