Frankreichs Ex-Präsident blitzt ab: Kein gutes Omen
Pariser Gericht bestätigt ein Urteil gegen Nicolas Sarkozy wegen illegaler Wahlfinanzierung. Der versucht, seine Knasterlebnisse zu Geld zu machen.
Unlängst hatte der frühere französische Staatschef Nicolas Sarkozy weltweit Schlagzeilen gemacht, weil er nach einer erstinstanzlichen Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung als erster Präsident der Republik kurzerhand ins Gefängnis gesteckt wurde.
Sein Aufenthalt hinter Gittern in einer VIP-Zelle der Pariser Haftanstalt La Santé dauerte zwar gerade einmal drei Wochen. Das war jedoch noch lange genug, um von seinen immer noch zahlreichen Anhängern wie ein Opfer einer politisch motivierten Fehlentscheidung der Justiz bedauert zu werden.
Dafür lieferte er selber die Anekdoten: Im Gefängnis wurde er von zwei Polizisten als Leibwächter in einer Nebenzelle rund um die Uhr vor anderen Häftlingen geschützt. Und aus Angst vor Giftanschlägen habe er sich, so Sarkozy, nur von Joghurt und Thunfischkonserven ernährt.
Der großen Popularität und Nachfrage wegen hat Sarkozy dem Buchhandel rechtzeitig für das Weihnachtsgeschäft die Publikation seines „Tagebuchs eines Häftlings“ (Journal d’un prisonnier) angekündigt. Es ist bereits sein achtes Werk, alle vorherigen waren Bestseller.
Strenge Auflagen
Natürlich ist darin noch nicht nachzulesen, wie die Sache mit der mutmaßlichen Finanzierung seiner Wahlkampagne von 2007 durch den libyschen Oberst Muammar al-Gaddafi für ihn ausgegangen ist. Der Berufungsprozess findet im kommenden Frühling von Mitte März bis Anfang Juni statt. Von der ersten Instanz wurde er im vergangenen September zu fünf Jahren Haft verurteilt. Derzeit wohnt er zu Hause, darf sich jedoch nicht frei bewegen und Frankreich bis zum Prozess nicht verlassen.
Kein gutes Omen für ihn ist es nun, dass das Kassationsgericht eine frühere Verurteilung in einem anderen Verfahren wegen illegaler Wahlfinanzierung (Codename „Bygmalion“) an diesem Mittwoch für definitiv rechtskräftig erklärt hat. 2012 hatte er als Kandidat für seine Wiederwahl die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze der Ausgaben (rund 23 Millionen Euro) um fast das Doppelte überschritten. Um dies zu verschleiern, musste seine Partei UMP Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen bezahlen.
Dieser Schwindel flog auf. Dass der Ex-Präsident persönlich davon nichts gewusst haben will, nahm ihm auch das Berufungsgericht nicht ab. Es verurteilte ihn zu einem Jahr Haft, davon sechs Monate auf Bewährung. Zur Verbüßung der Hälfte der Strafe könne Sarkozy eine Fußfessel tragen, hatte das Gericht angeordnet. Aber das kennt Sarkozy ja bereits. Schon einmal hatte er nach einer Verurteilung wegen Bestechung eines Richters einige Monate lang eine Fußfessel tragen müssen.
Sarkozy wird langsam zum Dauergast der Justiz. Er ist nun in zwei Verfahren rechtskräftig verurteilt und riskiert im kommenden Frühling in einem dritten Verfahren eine langjährige Haftstrafe ohne Bewährung. Weitere gerichtliche Ermittlungen gegen ihn sind noch im Gange – zum Beispiel wegen Zeugenbeeinflussung oder im Zusammenhang mit der Wahl von Katar als Austragungsort für die Fußball-WM 2022. Genug Stoff für ein weiteres Erfolgsbuch?
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