Fonds-Kontrolle durch BaFin: Warnen statt prüfen

Die Informationsbroschüren der in die Kritik geratenen Winkraft-Fonds werden von der Bundesbehörde BaFin kontrolliert – allerdings nur auf rechtliche Aspekte.

Die BaFin ist für die Prüfung von Fonds aus Solar- und Windenergie zuständig. Bild: dapd

FREIBURG taz | Nachdem der Geschäftsführer des Windparks Möbisburg nach einer Klage seiner Anleger gehen musste – ihm wird vorgeworfen, sich selbst zu hohe Honorare genehmigt haben – ist eine Debatte über die Rentabilität von Fonds entbrannt, die auf erneuerbare Energien wie Wind- und Solarkraft setzen.

Dabei müssen alle Verkaufsprospekte von Vermögensanlagen durch die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, geprüft werden. Das betrifft auch die Solar- und Windkraftfonds, die meist unter der Rechtsform der GmbH & Co. KG firmieren.

Allerdings prüft die BaFin die Prospekte allein unter rechtlichen Aspekten auf Basis des Vermögensanlagengesetzes und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung. Danach müssen die Prospekte verständlich und vollständig sein sowie in sich kongruent, also frei von Widersprüchen. Im vergangenen Jahr prüfte die BaFin 456 Verkaufsprospekte, davon 24 Prozent aus dem Sektor erneuerbare Energien.

Was Anleger häufig nicht wissen: Ob das Investment tatsächlich werthaltig ist, überprüft die BaFin nicht. Sie beurteilt zum Beispiel nicht die Standortqualität eines Windparks, das Fabrikat von Solarmodulen oder die Höhe der Geschäftsführervergütung. Auch unterstehen diese Fonds keiner fortlaufenden Aufsicht durch die BaFin. Das heißt: Wurde der Anlageprospekt einmal für zulässig befunden, ist die Behörde für die Zukunft außen vor.

Wichtig zur Sensibilisierung der Anleger ist immer die Risikoaufklärung, die benennt, was im theoretischen Fall alles schiefgehen kann. So kann später kein Investor sagen, ihm seien die Risiken seiner Investition nicht bewusst gewesen. Gewarnt wird dann etwa vor Insolvenzen von Vertragspartnern, vor dem Risiko eventueller Gesetzesänderungen, vor allgemeinen Kostenrisiken oder der Gefahr steigender Zinsen der Fremdfinanzierung.

Auf Gefahr geringerer Erträge muss hingewiesen werden

Bei Prospekten, die erneuerbare Energien betreffen, ist auch die Gefahr von geringeren Erträgen zu benennen: Wenn der Wind weniger weht oder die Sonne weniger scheint, wird natürlich weniger Strom erzeugt. Welche Risiken der Verkäufer aufzählt, bleibt ihm überlassen, aber er tut gut daran, keinen Aspekt zu unterschlagen. Denn sonst könnte er später von Anlegern in Haftung genommen werden.

Eine sehr ungewöhnliche Warnung erschien jüngst in einem Prospekt eines Wasserkraftwerks im badischen Kenzingen. Darin erfährt der potenzielle Anleger, dass die Anlage sich in der Nähe des französischen Atomkraftwerks Fessenheim befinde. Und weiter heißt es in der Broschüre des Werks: „Ein Störfall kann zur radioaktiven Verstrahlung Südbadens führen und damit zur Unbewohnbarkeit der Region“. Die Folge: „Teil- oder Totalverlust der Einlage“.

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