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Foltervorwurf gegen Ugandas RegierungSorge um „Unruhestifter“ Bobi Wine

Ugandas Präsident geht brutal gegen die Opposition vor. Ein oppositioneller Popstar und Abgeordneter wirft der Regierung Folter vor.

Musiker und Parlamentsabgeordneter: Robert Kyagulanyi aka Bobi Wine Foto: ap

Kampala taz | Bislang galt Ugandas Präsident Yoweri Museveni im Westen als Everybody’s Darling. Der mittlerweile 74-Jährige stürzte einst als Befreiungskämpfer die Diktatoren. In seinen 32 Jahren an der Macht hat er Menschen- und Frauenrechte eingeführt, die Wirtschaft angekurbelt und Millionen Flüchtlinge beherbergt. Noch wichtiger: Er hat sich einspannen lassen in den „Kampf gegen den Terror“ und seine Soldaten auf europäisches und amerikanisches Geheiß nach Somalia geschickt, um dort die islamistische Al-Shabaab-Miliz bekämpfen.

Dafür haben ihm erst die Briten, dann die Amerikaner und mittlerweile auch die Franzosen gedankt, indem sie Ugandas Spezialeinheiten ausbildeten und ausrüsteten. Sie zählen heute zu den besten Kampftruppen Afrikas.

Doch ausgerechnet diese Soldaten begehen jetzt systematische Menschenrechtsverbrechen im eigenen Land. Sie sind diejenigen, die Musevenis Machterhalt garantieren: mit brutaler Gewalt. Das zeigte sich in den vergangenen Wochen deutlich.

Ugandas jüngster Abgeordnete, der 36-jährige Robert Kyagulanyi, ist unter seinem Künstlernamen Bobi Wine landesweit als Musikstar bekannt. In der nordwestugandischen Region Arua stießen seine Anhänger im August mit Musevenis Spezialeinheiten zusammen. Bei einer Wahlkampfveranstaltung wurde die schusssichere Präsidentenkarosse mit Steinen beworfen. Daraufhin schickte Museveni seine Leibwächter los. Sie verhafteten Wine brutal, verschleppten ihn und folterten ihn tagelang, wie er nach seiner Ausreise in die USA schilderte. Andere Abgeordnete, Journalisten und Mitarbeiter von Wine erlebten ähnliche Torturen. Die meisten wurden wegen Landesverrats angeklagt und vor ein Kriegsgericht gestellt. Später erst wurden Anklagepunkte fallen gelassen oder abgeschwächt.

Kritik aus EU und USA

Internationale Menschenrechtsorganisationen schlagen nun Alarm. Auch der Grünen-Politiker Uwe Kekeritz schrieb diesbezüglich an den deutschen Bundestag. Westliche Botschaften in Uganda zeigten sich im Gespräch „sehr besorgt“. Die EU und die USA schickten Erklärungen an Museveni: „Die Gewalt hat dem weltweiten Image Ugandas geschadet“, hieß es aus Brüssel. „In einem modernen Uganda gibt es keinen Raum für Unterdrückung und Gewalt.“

Museveni interessiert die internationale Kritik wenig. Erst am Wochenende kam er vom großen „Afrika-Forum“ aus China zurück – mit frischen Krediten sowie einem Versprechen: „Chinas Investitionen in Afrika haben keine politischen Bedingungen“, versicherte Chinas Präsident Xi Jingping: „China wird sich nicht in interne Probleme in Afrika einmischen.“

Kaum war Museveni wieder zu Hause, hielt er eine Rede an das Volk beziehungsweise an die „Bazzukulu“, ein abwertender Begriff für Enkelkinder in der lokalen Sprache Luganda. Drei Stunden lang warf er der Jugend vor, faul zu sein und Chaos stiften zu wollen. Die Opposition und Wine bezichtigte er, „die Bevölkerung zu terrorisieren“ und im Ausland „Lügen zu erzählen“. Die Chefin einer amerikanischen NGO wurde verhaftet und deportiert. Museveni erklärte: „Ausländische Kräfte“ würden das Land „sabotieren“.

Gleichzeitig fühlt sich Ugandas Bevölkerung von der Welt im Stich gelassen. Die wenigsten sind Fans von Bobi Wine. In den Augen der intellektuellen Elite, die wie viele Jugendliche die Nase voll hat von Museveni, ist Wine ein junger Radikaler, der viel Lärm macht. Er könne die armen, ungebildeten Jugendlichen mobilisieren, das Land aber nicht revolutionieren. Wine gilt als Unruhestifter. Und ausgerechnet er erhält jetzt Unterstützung und Solidarität aus dem Westen?

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1 Kommentar

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  • Uganda sollte eine umfassende Verfassungsreform durchführen: Der Staat sollte einen "supra-nationalen Menschenrechtsaktions- und Staatsbürgerschaftsauswahlausschuss" einrichten, wobei die Hälfte seiner Mitglieder von anerkannten internationalen Menschenrechtsorganisationen nominiert wird; das Oberhaupt der Gerichts- und Prokuristenzweige wird gewählt; das Völkerrecht ist höher als das nationale Recht, und die Rechte und Pflichten sollten unmittelbare Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Menschen haben. Nationale Daten sollten an einer Stelle leicht zugänglich sein. Einzelheiten finden Sie in der Charta für dauerhaften Frieden.