Folter-Prozess in Koblenz: „Ein Mann des Regimes“
Im Prozess gegen einen ehemaligen Oberst des syrischen Geheimdienstes in Koblenz haben die Plädoyers begonnen. Die Anklage fordert lebenslänglich.
Schräg gegenüber vom Oberstaatsanwalt sitzt am Donnerstag Anwar R. auf der Anklagebank im Saal 120 des Koblenzer Oberlandesgerichts. Der Syrer soll für die Folter, um die es in diesem Prozess geht, mitverantwortlich sein. R., 58, hohe Stirn, Schnauzer, ist in eine dicke olivfarbene Jacke gehüllt, im Gerichtssaal ist die Heizung ausgefallen. Deshalb hat die Vorsitzende Richterin allen Prozessbeteiligten gestattet, ihre Jacken zu tragen. R. hat einen Kopfhörer auf, damit hört er die arabische Übersetzung des Plädoyers, das Klinge und seine Kollegin Claudia Polz nun abwechselnd verlesen.
R. steht seit April vergangenen Jahres wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit vor Gericht. Er hat 17 Jahre lang beim syrischen Geheimdienst gearbeitet, bei der Abteilung 251 hat er die Ermittlungsabteilung geleitet. Al-Khatib, das berüchtigte Gefängnis im Zentrum von Damaskus, war ihm unterstellt. Dort sollen allein von April 2011 bis September 2012, um diesen Zeitraum geht es in diesem Prozess, systematisch Tausende Menschen gefoltert worden sein. Manche sind an den Folgen gestorben. Deshalb hat die Bundesanwaltschaft Anwar R. wegen 58-fachen Mordes und Folter in mindestens 4.000 Fällen, wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt.
Selbst gefoltert zu haben wirft man Anwar R. nicht vor. Vielmehr soll er verantwortlich – und deshalb Mittäter sein. Klinge und seine Kollegin machen an diesem trüben Dezembermorgen klar, dass sie die erhobenen Vorwürfe gegen Anwar R. fast vollständig als bestätigt ansehen. Die Anzahl der aus ihrer Sicht sicher nachgewiesenen Todesfälle beziffern sie mit mindestens 30. Das liegt daran, dass sich einige Zeug:innen nicht mehr ganz sicher waren. Doch bevor sich die Ankläger:innen R. und seiner individuellen Schuld zuwenden, klagen sie das syrische Regime von Baschar al-Assad an.
Grausame Foltermethoden
Klinge beginnt im März 2011, als in Syrien die Menschen gegen ihre Unterdrückung durch die Regierung auf die Straße gingen. Der Machtapparat habe „schnell und brutal“ reagiert und mit aller Härte versucht, die Demokratiebewegung niederzuschlagen. Die Gefängnisse wären schnell „aus allen Nähten geplatzt“. In al-Khatib, eigentlich für 200 Inhaftierte ausgelegt, seien nun immer mindestens 1.000 Menschen gefangen gewesen. In dem Gefängnis, das berichteten während des Prozesses sowohl Opferzeugen als auch Experten, wird seit Jahrzehnten gefoltert. Doch nach Beginn der Proteste hätten Brutalität und Willkür eine neue Dimension erreicht. Es habe quasi kein Verhör mehr ohne Folter gegeben, so Klinge.
Claudia Polz, Staatsanwältin
Dann beschreibt er die überfüllten Zellen, in denen die Gefangenen zum Teil nur im Stehen schlafen konnten, wo es stank und es kaum Sauerstoff gab, aber jede Menge Ungeziefer und wo der kondensierte Schweiß von der Decke tropfte. Er berichtet von dem nicht ausreichenden und ungenießbaren Essen und verweigerter medizinischer Hilfe. Von „Willkommenspartys“, bei denen ankommende Gefangene getreten und geschlagen wurden, mit Fäusten, aber auch mit Gürteln und Schläuchen, manche wurden so hart mit dem Kopf an die Wand gestoßen, dass sie ohnmächtig wurden. Nicht alle überlebten diesen Empfang.
Klinge berichtet von Elektroschocks, von Übergüssen mit Wasser und wie Inhaftierte an den Händen gefesselt an der Decke aufgehängt wurden, sodass ihre Fußspitzen gerade noch den Boden berührten. Zu den Standardfoltermethoden habe auch „Falaka“ gehört, bei der das Opfer immer wieder auf die Fußsohlen geschlagen wird. Und „Dulab“. Dabei zwängt man den Häftling in einen Autoreifen und prügelt dann auf ihn ein.
All das hatten die Ankläger bereits Anfang des Jahres aufgeführt, in ihrem Plädoyer gegen den einstigen Mitangeklagten von R., Eyad A., der inzwischen verurteilt ist. Der Prozess gegen die beiden Männer ist eine internationale Premiere: Erstmals wird weltweit zwei mutmaßlichen Folterknechten des Assad-Regimes der Prozess gemacht.
Das Weltrechtsprinzip gilt
Eigentlich gehören Fälle wie diese vor den Internationalen Strafgerichtshof. Doch dass dieser im Fall von Syrien tätig wird, haben Russland und China durch ein Veto im UN-Sicherheitsrat verhindert. So bleibt nur die nationale Justiz: In Deutschland können nach dem Weltrechtsprinzip im hiesigen Völkerstrafgesetzbuch Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann verfolgt werden, wenn weder Täter noch Opfer Deutsche sind.
Weil das Gericht in seinem Urteil über Eyad A. schon anerkannt habe, dass es sich bei den Vergehen um einen ausgedehnten und systematischen Angriff des syrischen Staates auf die eigene Bevölkerung und damit um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handele, könne er sich hier nun etwas kürzer fassen, so Klinge.
Dann liest seine Kollegin die Namen der Nebenkläger.innen vor, die diese Brutalität und Gewalt erleiden mussten und durch ihre Aussagen den Prozess erst möglich machten, obwohl dabei die Gefahr einer Retraumatisierung droht. Sie führt in jedem Einzelfall aus, was die 24 Opferzeug:innen über das Erlebte aussagten. Darunter ist der Regisseur Feras Fayyat.
Zwei Monate saß Fayyat in einer winzigen, überfüllten Zelle in al-Khatib ein, wurde geschlagen und an der Decke aufgehängt, ein Wärter führte einen Stock gewaltsam in seinen Anus ein. „Die psychischen Folgen sind bis heute vorhanden“, sagt Polz. Mitunter seien aber gar nicht die eigenen Schmerzen das Schlimmste für die Inhaftierten gewesen, sondern die Schreie der gefolterten Mithäftlinge, die sie Tag und Nacht anhören mussten.
Die Anklage hält Anwar R. für verantwortlich
Anwar R., der aus der Nähe von Homs im Westen Syriens stammt, kam nach seinem Studium der Rechtswissenschaften 1995 mit 32 Jahren zum Allgemeinen Geheimdienst. Zunächst war er in Damaskus für Patrouillen zuständig, doch er stieg schnell auf bis zum Ermittlungsleiter, erst in Abteilung 285, dann in Abteilung 251, die für die Sicherheit in Damaskus und Umgebung zuständig ist. Dort unterstanden ihm 30 bis 40 Mitarbeiter, darunter Vernehmungsbeamte und Gefängniswärter von al-Khatib. Anfang 2011 wurde R. zum Oberst befördert, drei Monate später gingen die Menschen gegen das Regime von Baschar al-Assad auf die Straße.
Anwar R., führt Anklägerin Polz jetzt aus, sei verantwortlich für al-Khatib gewesen, er habe die Mitarbeiter eingeteilt und ihre Arbeit überwacht, auch die systematische Folter. Diese sei so selbstverständlich gewesen, dass es nicht dafür eines Befehls bedurft hätte, sondern dafür, wenn ein Gefangener nicht misshandelt werden sollte. R. habe vom Ausmaß der Gewalt gewusst, auch sei ihm bekannt gewesen, dass Häftlinge an den Folgen starben. Das habe er zumindest billigend in Kauf genommen. „Der Angeklagte war ein Mann des Regimes“, sagt Polz. R. habe an der Schnittstelle zwischen Befehlserteilung und Befehlserfüllung und damit an einer Schlüsselposition gesessen.
Besondere Schwere der Schuld
Anwar R. hat im Prozess geschwiegen. Im Mai 2020, kurz nach Prozessbeginn, aber haben seine Anwälte eine Einlassung verlesen. Anwar R. hat darin alle Vorwürfe bestritten. Er habe weder geschlagen noch gefoltert – und er habe auch keinen Befehl dazu erteilt. R. bestreitet auch, dass es in der Abteilung 251 überhaupt systematische Folter gegeben habe, Misshandlungen seien nur in anderen Abteilungen vorgefallen.
Schon seit April 2011 sei er entschlossen gewesen zu desertieren, im Juni 2011 habe ihm sein Vorgesetzter seine Kompetenzen entzogen, weil er Inhaftierten geholfen habe. Im September 2012, so heißt es in Anwar R.s Einlassung, sei er in eine andere Abteilung versetzt worden. Im Dezember desertierte er und floh mit seiner Familie nach Jordanien, im Sommer 2014 kam er als Flüchtling nach Berlin, ein Jahr später wurde er als Asylberechtigter anerkannt.
Dass R. entmachtet worden sei, nennt Oberstaatsanwalt Klinge „eine leicht zu widerlegende Schutzbehauptung“. Zahlreiche Zeugen, darunter auch sein ehemaliger Mitangeklagter Eyad A., hätten glaubhaft deutlich gemacht, dass R. auch später noch über Einfluss und Machtfülle verfügt habe und seine Arbeit voll ausgeübt habe. Auch habe R. nach seiner angeblichen Entmachtung noch als Vertreter des Allgemeinen Geheimdienstes an hochrangigen Treffen teilgenommen und in seinen Aussagen vor Prozessbeginn auch nie von einer solchen gesprochen.
Für die Ankläger:innen ist deshalb klar: Anwar R. hat sich Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht. Sie fordern eine lebenslange Strafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sollte er entsprechend verurteilt werden, wofür vieles spricht, wird die Strafe nicht nach 15 Jahren automatisch ausgesetzt.
Der Prozess wird am kommenden Mittwoch mit den Plädoyers der Nebenklagevertreter fortgesetzt, auch einige Nebenkläger wollen noch das Wort ergreifen. Das Urteil wird Anfang Januar erwartet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Selbstzerstörung der FDP
Die Luft wird jetzt auch für Lindner dünn
Greenpeace-Mitarbeiter über Aufrüstung
„Das 2-Prozent-Ziel ist willkürlich gesetzt“
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Iran als Bedrohung Israels
„Iran könnte ein Arsenal an Atomwaffen bauen“
Verfassungsrechtler für AfD-Verbot
„Den Staat vor Unterminierung schützen“
Koalitionsvertrag in Brandenburg steht
Denkbar knappste Mehrheit