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Folgen der CoronakriseBald Hilfe für Solo-Selbständige

Die Regierung plant ein milliardenschweres Hilfspaket für Selbständige und Kleinstfirmen. Sie sind nun oftmals existenzbedroht.

Wegen Corona geschlossen, mit einem Hilfspaket bald wieder offen? Foto: Sven Hoppe/dpa

Berlin taz | Die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise treffen Selbständige hart. Nach Informationen von dpa und Spiegel plant die Regierung deshalb ein milliardenschweres Hilfspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen bis zehn Beschäftigte. Der Spiegel berichtet von 40 Milliarden Euro: 10 Milliarden als direkte Zuschüsse, der Rest als Darlehen. Die Grundzüge sollten noch am Donnerstag verabschiedet und Montag beschlossen werden.

Der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD) begrüßt den Plan zunächst: „Mit 40 Milliarden nimmt man einiges an Geld in die Hand“, sagt VGSD-Vorstandvorsitzender Andreas Lutz der taz. „Die Frage ist aber, ob die rechnerisch 3330 Euro pro Person reichen um den Schaden abzufangen“, rechnet Lutz vor. Ausgehend von 10 Milliarden Euro Zuschüsse verteilt auf 3 Millionen Selbständige, die die Regelung beträfe.

Lebensunterhalt, Mieten oder sonstige Kosten laufe ja weiter. „Zentrales Ziel muss sein, dass Selbständige nach der Coronakrise weiter machen können“, meint Lutz. Er plädiert für einen höheren Anteil direkter Zuschüsse und dafür, dass Immobilienbesitzer*innen Mieten erlassen.

Der geplante Solidaritätsfonds soll in Form eines Sondervermögens des Bundes organisiert werden, das selbständig Kredite aufnehmen kann und über die Bonität des Bundes verfügt. So ist es möglich, dass Mittel günstig an Selbständige und Kleinstunternehmen weitergegeben werden. Gleichzeitig legt die Regierung wohl die schwarze Null ad acta, da ein Nachtraghaushalt erforderlich ist. Das Geld solle schnell und unbürokratisch an die Betroffenen gehen. Ob sie die Hilfe tatsächlich nötig hatten, will der Bund im Nachhinein prüfen. Finanz- und Wirtschaftsministerium erarbeiteten das Hilfspaket.

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5 Kommentare

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  • 8G
    84935 (Profil gelöscht)

    Viele Selbstständige arbeiten doch eh schon für den Schuldendienst. Da bringt ein weiterer Kredit mal wieder nur den Banken was. Und wenn die Gefahr besteht, dass durch eine nachträgliche Prüfung das Nicht-Darlehn-Geld zurück gefordert wird, ist das auch für die anderen eine Möglichkeit in die Schuldenspirale zu rutschen!



    Waren wohl wieder die einschlägigen Beratungsunternehmen mit im Boot...

  • Was ist denn mit selbständigen Vermietern?

  • Das ist mal wieder typisch: Die Regierung legt das öffentliche Leben auf Eis und die Folgen sollen Entweder mit Hilfe von Krediten gemildert werden, oder dadurch, dass Leute freiwillig verzichten. Zum Beispiel auf Mieteinnahmen, aus denen bereits laufende Kredite für Kauf oder Renovierung von Immobilien bedient werden müssen.

    Es hat zweifellos etwas für sich, wenn die Folgen bestimmter Eingriffe in private Freiheiten VOR dem Eingriff bedacht werden. Und zwar vorzugsweise aus verschiedenen Perspektiven. So, wie es in einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich sein sollte.

    • @mowgli:

      Wieso "mal wieder"?



      Wann wurde zuletzt "das öffentliche Leben auf Eis" gelegt.

      Ich wurde deutlich nach 45 geboren. Solche Zustände kenne ich zum Glück nicht.

      Abgesehen davon: Nicht jede Immobilie (Gewerbe/Privat) wird noch finanziert. Vielleicht erklärt sich der ein oder andere Vermieter solidarisch. Im direkten Umfeld findet das schon statt: Einem langjährigen Mieter einer Gewerbeeinheit wird die Ladenmiete für die nächsten zwei Monate "geschenkt". Den Vermieter jucken die zwei Monatsmieten nicht. Er geht von einem "danach" aus und setzt auf seinen zuverlässigen Mieter. So einfach ist das.

      Sicher, es gibt natürlich auch Vermieter bei denen das Geld knapp ist und die auf regelmäßige Einnahmen angewiesen sind. In diesen Fällen muss fix das Geld (Zuschuss und/oder Kredit) fließen.

    • @mowgli:

      Die Folgen von Eingriffen in private Freiheiten vor den Eingriffen bedenken?

      Keine schlechte Idee, eigentlich.

      Wie wäre es also hiermit:



      Bevor wir beschließen, aus Egoismus das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" unserer Mitbürger zu annulieren, denken wir erstmal darüber nach, ob da die betroffenen Freiheiten wirklich in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen?

      Das ist mal wieder typisch:



      Freiheit definieren als "Ich habe einen Anspruch darauf, die Freiheiten aller anderen Menschen nach belieben zu zerstören. Hauptsache ich fühle mich toll.



      Wenn meine Freiheit eingeschränkt wird, ist das böse. Wenn ich die Freiheiten anderer einschränke, ist das egal."

      Die Freiheit eines jeden endet da, wo die Freiheiten der anderen beginnen.