Flüchtlingszahlen in Deutschland 2016: De Maizière spricht von „Trendwende“
In den ersten drei Quartalen dieses Jahres wurden 213.000 Asylsuchende registriert. 2015 waren es noch insgesamt 890.000.
Zugleich sei die Zahl der Entscheidungen über Asylanträge auf 460.000 gestiegen. Dies bedeute einen Anstieg von 165 Prozent gegenüber den ersten neun Monaten des Vorjahres.
Allein im September 2016 seien knapp 70.000 Anträge entschieden worden. De Maizière nannte die Entwicklung eine „Trendwende“. Allerdings ist die Zahl der Asylanträge auf knapp 660.000 gestiegen, was daran liegt, dass viele Flüchtlinge bereits 2015 eingereist sind und erst in diesem Jahr ihre Anträge gestellt haben.
Die meisten Flüchtlinge kamen auch in den ersten neun Monaten 2016 aus Syrien (rund 74.000). Es folgen Albanien (45.000), Irak (16.600) und Afghanistan (16.300).
Duldung von Ausreisepflichtigen einschränken
Zugleich gab Bundesinnenminister Thomas de Maizière einem Zeitungsbericht zufolge bekannt, härter gegen straffällige sogenannte Gefährder vorgehen. Ziel sei es, das Instrument der Duldung zu lockern und die betroffenen Personen einzusperren und abzuschieben, berichtete die Rheinische Post unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf.
„Für ausreisepflichtige Ausländer, die straffällig geworden sind und von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, wird (…) ein neuer Abschiebungshaftgrund geschaffen, denn in diesen Fallgruppen besteht ein besonders hohes öffentliches Interesse an der Sicherung der Rückführung“, heiße es in dem Entwurf. Das Innenministerium habe diesen den anderen Ressorts zur Abstimmung übersandt.
De Maizière verweist dem Bericht nach in dem Entwurf darauf, dass die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in diesem Jahr um „mindestens 100.000 ansteigen dürfte“. Zum Stichtag 31. August hätten sich 210.209 „vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer“ in Deutschland aufgehalten. 158.190 von ihnen hätten aber eine Duldung erhalten.
Die Duldungsmöglichkeiten wolle der CDU-Politiker nun stark einschränken. „Ist die Abschiebung nicht möglich, weil der Ausländer zum Beispiel die Behörden über Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder an der Passersatzbeschaffung nicht ausreichend mitwirkt, wird er keine Duldung mehr erhalten“, heiße es in dem Entwurf. Auch die Weigerung des Herkunftsstaates, Ersatzpapiere auszustellen, führe künftig nicht mehr zu einer Duldung.
Zudem sollen der Zeitung zufolge Ausreisepflichtige weniger Chancen zum Untertauchen haben, weil ihnen das Abschiebedatum nicht mehr einen Monat im voraus mitgeteilt werden solle. Parallel wolle der Innenminister die Frist für Ausreisegewahrsam von vier auf 14 Tage ausweiten, vor allem für jene, die sich der Abschiebung entzögen.
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