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Flüchtlingszahlen in Deutschland 2016De Maizière spricht von „Trendwende“

In den ersten drei Quartalen dieses Jahres wurden 213.000 Asylsuchende registriert. 2015 waren es noch insgesamt 890.000.

Flüchtlinge zwischen beheizten Zelten auf dem Gelände der Erstaufnahme in Doberlug-Kirchhain Foto: dpa

Berlin dpa/rtr/afp | Die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland ist weiter stark rückläufig. In den ersten drei Quartalen 2016 wurden 213.000 Zugänge registriert, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch in Berlin. Im gesamten Jahr 2015 hatte die Zahl mit 890.000 deutlich darüber gelegen. Es sei gelungen, die Zahlen deutlich zu reduzieren und Ordnung in die Verfahren zu bringen, erklärte de Maizière.

Zugleich sei die Zahl der Entscheidungen über Asylanträge auf 460.000 gestiegen. Dies bedeute einen Anstieg von 165 Prozent gegenüber den ersten neun Monaten des Vorjahres.

Allein im September 2016 seien knapp 70.000 Anträge entschieden worden. De Maizière nannte die Entwicklung eine „Trendwende“. Allerdings ist die Zahl der Asylanträge auf knapp 660.000 gestiegen, was daran liegt, dass viele Flüchtlinge bereits 2015 eingereist sind und erst in diesem Jahr ihre Anträge gestellt haben.

Die meisten Flüchtlinge kamen auch in den ersten neun Monaten 2016 aus Syrien (rund 74.000). Es folgen Albanien (45.000), Irak (16.600) und Afghanistan (16.300).

Duldung von Ausreisepflichtigen einschränken

Zugleich gab Bundesinnenminister Thomas de Maizière einem Zeitungsbericht zufolge bekannt, härter gegen straffällige sogenannte Gefährder vorgehen. Ziel sei es, das Instrument der Duldung zu lockern und die betroffenen Personen einzusperren und abzuschieben, berichtete die Rheinische Post unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf.

„Für ausreisepflichtige Ausländer, die straffällig geworden sind und von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, wird (…) ein neuer Abschiebungshaftgrund geschaffen, denn in diesen Fallgruppen besteht ein besonders hohes öffentliches Interesse an der Sicherung der Rückführung“, heiße es in dem Entwurf. Das Innenministerium habe diesen den anderen Ressorts zur Abstimmung übersandt.

De Maizière verweist dem Bericht nach in dem Entwurf darauf, dass die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in diesem Jahr um „mindestens 100.000 ansteigen dürfte“. Zum Stichtag 31. August hätten sich 210.209 „vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer“ in Deutschland aufgehalten. 158.190 von ihnen hätten aber eine Duldung erhalten.

Die Duldungsmöglichkeiten wolle der CDU-Politiker nun stark einschränken. „Ist die Abschiebung nicht möglich, weil der Ausländer zum Beispiel die Behörden über Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder an der Passersatzbeschaffung nicht ausreichend mitwirkt, wird er keine Duldung mehr erhalten“, heiße es in dem Entwurf. Auch die Weigerung des Herkunftsstaates, Ersatzpapiere auszustellen, führe künftig nicht mehr zu einer Duldung.

Zudem sollen der Zeitung zufolge Ausreisepflichtige weniger Chancen zum Untertauchen haben, weil ihnen das Abschiebedatum nicht mehr einen Monat im voraus mitgeteilt werden solle. Parallel wolle der Innenminister die Frist für Ausreisegewahrsam von vier auf 14 Tage ausweiten, vor allem für jene, die sich der Abschiebung entzögen.

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6 Kommentare

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  • zum ersten kann sich eine jeder selbst ein hörbild machen https://www.youtube.com/watch?v=hM9UDjKKTWc

    zum zweiten kann sich eine jeder selbst bei https://www.proasyl.de/news/neue-verschaerfungen-fuer-langjaehrig-geduldete/

    informieren, was die leutz im BMI sich nettes zu duldung/abschiebung ausgedacht haben

    und zum dritten hat der minister mit seiner richterschelte mal wieder vorgeführt, dass er in asyl+flüchtlingsrecht ne pfeife ist.

    zu seinem hiwi Weise schweigt meine sängerische höflichkeit.

    • @christine rölke-sommer:

      Was soll denn Ihrer Ansicht nach geändert werden?

    • @christine rölke-sommer:

      Sehr geehrte Frau Kollegin, zunächst ist in diesem Artikel nichts von einer Richterschelte des Ministers zu lesen.

       

      Im Übrigen werden die Auswüchse des Duldungsrechts in dem von Ihnen geteilten Link (Proasyl) ausdrücklich benannt: Trotz abgelehnten Asylbescheids verbleibt eine Vielzahl von Personen dauerhaft in der Bundesrepublik. Das eigentliche Asylrecht wird dadurch vollkommen ausgehölt, weil es um die Frage des Schutzbedürfnisses des Einzelnen garnicht mehr geht.

       

      Diese Auswüchse des Aufenthaltsrechtes gilt es endlich einzuschränken. Eine vollständige Abschaffung des Paragraphen 60a Absätze 2) bis 2d) AufenthaltG wäre der richtige Schritt.

      • @DiMa:

        ja freilich ist die richterschelte nicht zu lesen - sie ist nämlich zu hören!

         

        ansonsten... antworte ich auf sätze, die getüme wie "Trotz abgelehnten Asylbescheids" enthalten, lieber nicht. es möcht meinem teint+meinen inneren organen schaden.

  • Ob das eine "Trendwende" oder eine "Atempause" ist wird sich erst noch zeigen. Angesichts der vielen Personen die in Lybien auf eine Überfahrt warten, ist die Auskunft fraglich.

     

    Wichtig und richtig ist aber die Einschränkung der Duldung. Nach vielen vollkommen inhaltslosen Debatten, Beschlüssen und Änderungen geht die Bundesregierung erstmals einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Hier sollte die Bundesregierung handeln und Länderlisten erstellen, mit Ländern welche eine Rückführung ihrer eigenen Staatsbürger verhindern und Staatsbürger dieser Länder und Personen ohne Papiere bereits an der Grenze abweisen.

  • IM - soll - statt von Trendwende zu faseln -

    Mal nicht abgebrüht davon ablenken -

    Daß er auch weiterhin unfähig ist -

    In "seinem Beritt" seine Hausaufgaben zu erledigen!

     

    Und das ist nunmal - das BFAM! &

    Da & nicht nur da braut sich schwer was zusammen.

    So titelt die taz - völlig zu recht - ein paar Blätter weiter -

    "...

    Asylverfahren abgelehnter Flüchtlinge

    Steigerung um 150 Prozent

    Immer häufiger wehren sich Flüchtlinge gegen Ablehnung, indem sie vor Gericht ziehen. Meistens geht es um Menschen aus Syrien, Moldau und Afghanistan..." http://www.taz.de/Asylverfahren-abgelehnter-Fluechtlinge/!5347136/

    & verweist auf -

    "..Am Berliner Verwaltungsgericht schnellt die Zahl der Asylverfahren in die Höhe. Es gebe eine Steigerung um 151 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, teilte das Gericht am Dienstag mit. Bis zum 30. September gingen in diesem Jahr demnach 5.081 Asylverfahren ein..." & den Bedarf an zusätzlichen Richterstellen.

     

    Aber. Richterstellen sind ja das eine -

     

    Wenn ich meinen anwaltlichen&richterlichen Gewährsleuten - wie bisher - trauen darf - Dann ist dringender Handlungsbedarf bei Herrn IM FrozenThomas via

    BFARM - anzumahnen.

    Waren die Bescheide - wie seit Jahrenden allenfalls zu resignierten Abheften geeignet - ist offensichtlich ein derartiges Chaos in diesem Amt der Normalzustand - daß aufgrund der mangelhaften Ausbildung der Sachbearbeiter - nicht nur die Bescheide wie gewohnt sachlich desaströs sind - sondern vor allem

    Die personelle Zuordnung & Die ländermäßige wie fallbezogene Eingruppierung in komplett sachwidrigem Nirvana verschwindet.

    Die Bescheide also als Vorfilter schlicht wertlos sind!

     

    Was im Ergebnis auf der richterlichen Seite sodann - eine/n durchgängige Totalüberprüfung&Abgleich aller Daten usw zwingend erforderlich macht - &

    Damit zu einem weiteren Zusätzlichen Arbeitsaufwand -

    Bisher in der Form nicht gekannten Ausmaßes führt.