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Flüchtlingsunterkünfte in BerlinDas Warten leid

20 Bewohner einer Notunterkunft in Berlin-Marzahn haben ab Freitag einen Hungerstreik angekündigt. Umzug in Gemeinschaftsunterkunft zieht sich hin.

In einer Notunterkunft Foto: dpa

Kartoffeln, Kartoffeln und nochmals Kartoffeln. Er ertrage das Essen nicht länger, sagt ein 28-jähriger Syrer, der in einer Notunterkunft in der Bitterfelder Straße in Marzahn lebt. In einer Pressemitteilung haben die Bewohner der Einrichtung nun angekündigt, in den Hungerstreik zu treten. Sascha Langenbach, Sprecher des Landesamts für Flüchtlinge (LAF), bestätigte am Freitag: „Diese Ankündigung ist uns bekannt.“ Der Betreiber, die Volkssolidarität, und das LAF bemühten sich, den Problemen abzuhelfen. Allerdings könne das noch einige Wochen dauern, sagte Langenbach.

Das Problem in der Bitterfelder Straße 13 ist grundsätzlicher Natur. Solange eine Einrichtung als Notunterkunft deklariert ist, werden alle Bewohnerinnen und Bewohner mit Essen versorgt. Darüber hinaus steht ihnen lediglich ein Taschengeld von rund 140 Euro im Monat zu. Im Unterschied hierzu gibt es in Gemeinschaftsunterkünften Küchen. Die Flüchtlinge versorgen sich selbst und haben Anspruch auf bis zu 350 Euro, angelehnt an die Hartz-IV-Regelsätze.

In Berlin gibt es laut LAF rund 19.500 Notunterkunftsplätze, von denen rund 12.000 belegt sind (Stand Mai 2017). Die Einrichtung in der Bitterfelder Straße 13 ist laut Lagenbach seit 21 Monaten belegt und gehört zu den eher kleineren Unterkünften. Die Mehrzahl der Bewohner kommt aus Syrien, einige aus Afghanistan.

In der Pressemitteilung wurde der Beginn des Hungerstreiks für den gestrigen Freitag angekündigt. Ein 28-jähriger Syrer, der nicht mit Namen zitiert werden möchte, sagte zur taz, er wisse von rund 20 Leuten, die sich beteiligen wollten. Er selbst nehme bereits seit Donnerstag keine Nahrung mehr zu sich. Er lebe von Anfang an in der Unterkunft. Nach so langer Zeit sei man das Essen aus Großküchen, unabhängig von dessen Qualität, einfach leid. Viele kauften sich vom Taschengeld längst außerhalb eigene Lebensmittel. Diese im Heim zuzubereiten sei aber verboten, und es sei auch gar nicht möglich, weil es weder Kochgelegenheiten noch Kühlschränke gebe. Warum die Bitterfelder Straße 13 nicht einfach den ­Standard einer Gemeinschaftsunterkunft bekomme, fragte sich der Mann. Dass das ginge, habe er auf der anderen Seite der Straße gesehen. Die dortige Flüchtlingsunterkunft sei längst umgewandelt worden.

Forderungen wie diese „werden stetig an uns herangetragen“, sagte LAF-Sprecher Langenbach. Mitarbeiter des LAF und der Volkssolidarität sprächen mit den Bewohnern. „Wir bemühen uns, das so schnell wie möglich zu regeln.“ Angesichts der vielen Notunterkünfte, die es freizuziehen gelte, ließe sich aber kein konkretes Datum nennen.

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2 Kommentare

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  • Anders als im Artikel behauptet gibt es in vielen Notunterkünften Küchen. Die Versorgung mit Vollverpflegung ist dann im Regelfall rechtswidrig, vgl. § 3 Abs. 2 AsylblG (Asylsuchende die länger als 6 Monate hier leben) bzw § 65 SGB II (anerkannte Flüchtlinge).

     

    Das LAF besteht trotzdem auf entmündigender Vollverpflegung, selbst wenn es Küchen gibt :(

     

    Senat und LAF tun für den Einbau von Küchen in den Unterkünften nichts, seit über 2 Jahren passiert garnichts mehr .... Gerne dient "der Brandschutz" als Vorwand für die eigene Untätigkeit. Dabei braucht es weder eine Brandschutz- noch eine Baugenehmigung für die Aufstellung von Kühlschränken und Kochherden.

     

    Sinnvoll in Gemeinschaftsküchen sind Vorrichtungen, dass sich der Elektroherd ausstellt, sobald sich keine Personen in der Küche aufhalten. Das lässt sich durch einen Totmannschalter oder Bewegungsmelder herstellen. Sinnvoll sind Rauchwarnmelder in den Fluren. Alles machbar, der Senat muss es nur anpacken!

     

    Tatsächlich geht es hier um Abschreckung und Entmündigung der Geflücheten. Eine Schande für r2g und das LAF!

  • Irgendwie fehlt mir in dem Artikel noch etwas Information. Soll diese Unterkunft denn freigezogen werden? Oder soll sie umgewandelt werden in eine Gemeinschaftsunterkunft und die Sache verzögert sich? Es ist immer auch interessant, die Gegenseite richtig zu verstehen.Schade, dass der Artikel etwas dünn ist.