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Flüchtlingshelfer muss vor Gericht

Der Leiter der Beratungsstelle für politisch Verfolgte „Xenion“, Dietrich Koch, muss sich heute vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ verantworten. Koch hatte im November 2000 Polizisten, die einen kurdischen Teenager verfolgten, den Zutritt verwehrt. Die Polizei rechtfertigt ihr Vorgehen, es habe eine „unmittelbare Verfolgungssituation“ bestanden. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt: Davut K., damals 17, war beim Schwarzfahren erwischt worden. Er floh, die Polizei nahm mit gezogener Schusswaffe die Verfolgung auf. Nicht wissend, dass Koch die Polizisten aufzuhalten versuchte, stürzte er sich in panischer Angst vor Abschiebung im dritten Stock aus dem Fenster und wurde lebensgefährlich verletzt. Später stellte sich heraus, dass Davut K.s Asylantrag zu Unrecht abgelehnt worden war. In der Türkei war er zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In Deutschland hatte man die Kopie des Urteils jedoch als Fälschung bezeichnet. Heute lebt er als anerkannter Flüchtling in Sachsen-Anhalt. TAZ

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