Flüchtling verbrannte im Gefängnis Kleve: Eine brisante Notiz
Amad A. saß unrechtmäßig in Haft und starb dort. Eine Notiz legt nahe, dass die Polizei schon vor dem Tod des Kurden von der Verwechslung wusste.
Zuvor war ein Vermerk aufgetaucht, der den Verdacht nahelegt, dass eine Staatsanwältin aus Braunschweig den Beamten Frank G. schon mehr als sieben Wochen vor dem tödlichen Zellenbrand darauf hingewiesen habe, dass mit dem Mann aus dem kurdischen Syrien der Falsche in der Zelle sitzt. Amad A. sei „nicht identisch“ mit dem von ihr Gesuchten, notierte die Staatsanwältin nach einem Telefonat mit dem Polizisten G. am 27. Juni 2018. Der WDR berichtete zuerst darüber
Die Worte „nicht identisch“ sind in der Verfügung, die der taz vorliegt, unterstrichen. Schließlich sei Amad A. ausweislich von Polizeifotos „jedenfalls arabischer Herkunft“. Der von ihr gesuchte Amed G. stamme dagegen „aus Schwarzafrika“.
Die Verwechselung des Kurden mit einem Mann aus Mali beschäftigt bereits seit Ende 2018 einen Untersuchungsausschuss im NRW-Landtag. In dem wurden zahlreiche Unstimmigkeiten bekannt. Verhaftet wurde Amad A. im Juli 2018 in der Kleinstadt Geldern am Niederrhein. Laut Zeugenaussagen hatte die Tochter eines örtlichen Verkehrspolizisten zuvor ihren Vater auf dessen Diensthandy angerufen – und berichtet, der damals 26-Jährige habe sie an einem Baggersee sexuell belästigt.
„Eine neue Dimension“
Zwar erhärteten sich die Vorwürfe nicht, inhaftiert blieb Amad A. aber trotzdem. Erklärt wurde dies mit der fälschlichen Zusammenführung von zwei Datensätzen aus zwei Polizeidatenbanken: Nur deshalb soll der Bürgerkriegsflüchtling aus Aleppo für den Malier Amed G. gehalten worden sein, der von den Staatsanwaltschaften Hamburg und Braunschweig wegen Diebstahls und nicht bezahlter Geldstrafen gesucht wurde. Amad A. blieb also in der Justizvollzugsanstalt Kleve in Haft, bis im September 2018 in seiner Zelle ein Feuer ausbrach, das er selbst gelegt haben soll.
Der unrechtmäßig Inhaftierte wurde dabei so schwer verletzt, dass er daran starb. Die Familie des Kurden zweifelt dagegen an der Suizid-These. „Mein Sohn saß in Syrien drei Jahre aus politischen Gründen im Gefängnis“, hatte der Vater Malak Zaher A. im März bei einer Pressekonferenz erklärt. „Er ist dabei gefoltert worden. Warum sollte er sich danach in Deutschland umbringen?“ Auch gegen eine erste Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kleve, die Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung gegen Polizeibeamte einzustellen, haben die Eltern von Amad A. Beschwerde eingelegt.
Durch die Wochen vor dem tödlichen Feuer durch die Braunschweiger Staatsanwältin schriftlich festgehaltene offensichtliche Verwechselung erneut alarmiert sind auch die Mitglieder des Untersuchungsausschusses im Landtag.
Sowohl die Oppositionsfraktionen aus Sozialdemokraten und Grünen wie die schwarz-gelben Regierungsfraktionen haben zwei neue Beweisanträge gestellt. „Durch den Vermerk der Staatsanwältin bekommt der Fall eine neue Dimension“, sagt SPD-Fraktionsvize Sven Wolf. „Warum ist nichts passiert, warum hatten die Hinweise keine Folgen?“, fragt auch der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Stefan Engstfeld.
Ab dem 9. Juni wird der Kriminalpolizist Frank G. deshalb erneut vor dem Ausschuss vernommen. Gehört werden soll auch die Braunschweiger Staatsanwältin – ebenso wie einer ihrer Kollegen, der ebenfalls auf die unerklärliche Verwechselung hingewiesen haben könnte. Der Vermerk aus Braunschweig sei auch für die Regierungsfraktionen „natürlich ein Aufreger“, sagt der CDU-Obmann im Ausschuss, Oliver Kehrl – und versichert: „Wir sind die ersten, die das aufklären wollen.“ Von der im Januar erhobenen Forderung, die parlamentarische Untersuchung einzustellen, will er nichts mehr wissen. Die, sagt der Christdemokrat „gab den damaligen Sachstand wieder“.
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