Flucht von Sudans Präsidenten al-Bashir: Rechtsbruch auf dem Rollfeld

Der sudanesische Präsident al-Bashir wird wegen Völkermordsvorwürfen per Haftbefehl gesucht. Trotzdem hat er Südafrika nun verlassen.

Omar al-Bashir auf Gipfeltreffen der Afrikanischen Union

Omar al-Bashir beim Gruppenfoto auf dem Gipfel der Afrikanischen Union. Foto: ap

BERLIN taz |Der erste konkrete Versuch weltweit, einen amtierenden Präsidenten wegen Völkermordes zu verhaften, ist gescheitert. Sudans Präsident Omar Hassan al-Bashir, der am Samstag zum Staatengipfel der Afrikanischen Union (AU) nach Südafrika gereist war, bestieg am Montag auf der südafrikanischen Luftwaffenbasis Waterkloof sein Flugzeug und flog nach Sudan zurück, noch während ein südafrikanisches Gericht über sein Schicksal beriet.

Die Farce hatte am Sonntagvormittag ihren Lauf genommen, als Richter Hans Fabricius am Hohen Gericht in Südafrikas Hauptstadt Pretoria eine einstweilige Verfügung erließ, wonach Bashir das Land nicht wieder verlassen dürfe, solange nicht über einen Antrag der Menschenrechtsorganisation SALC (South African Litigation Centre) zur Vollstreckung des gegen ihn vorliegenden Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs befunden worden sei. Die Verfügung sorgte beim AU-Gipfel in Johannesburg für erhebliche Aufregung und verzögerte den Gipfelauftakt um rund fünf Stunden. Auf Antrag der südafrikanischen Regierung vertagte sich das Gericht auf den späten Montagvormittag und ordnete an, das Ausreiseverbot gelte derweil weiter und sei allen Ausreisestellen mitzuteilen.

Die Regierungsseite machte bei dem Eilverfahren geltend, Bashir genieße als Gast des AU-Gipfels Immunität; dies habe das Kabinett beschlossen. Die Kläger machten geltend, Südafrika habe das Rom-Statut des Strafgerichtshofs ratifiziert und in seine eigene Gesetzgebung übertragen; damit bestehe sowohl die völkerrechtliche als auch die gesetzliche Pflicht, den ICC-Haftbefehl zu vollstrecken. Diese Pflicht könne kein Kabinettsbeschluss außer Kraft setzen. Das Rom-Statut erkennt keine Immunität für Staatschefs an.

Sudans Regierung heizte die Verwirrung über Nacht mit widersprüchlichen Äußerungen über Bashirs Verbleib an und erklärte zudem, sie habe von Südafrikas Regierung die Zusicherung erhalten, dass Bashir unbehelligt bleiben werde.

Kurz nachdem das Gericht am Montag wieder zusammentrat, diesmal unter dem Vorsitzenden Richter Dunstan Mlambo, veröffentlichten Journalisten Fotos der sudanesischen Präsidentenmaschine beim Abheben von der Luftwaffenbasis Waterkloof. Die Regierungsseite vor Gericht sagte, sie könne das nicht bestätigen. Dann sagte sie, sie gehe davon aus, dass Bashir nicht im Flugzeug sei, weil sein Name nicht auf der von den Sudanesen übermittelten Passagierliste stehe.

Gegen 15 Uhr, nach einer kurzen Unterbrechung, überschlugen sich die Ereignisse vor Gericht. Richter Mlambo sagte, die Regierung solle sich für Bashirs Verhaftung bereithalten. Regierungsvertreter Mokhari antwortete mit der Bestätigung, dass Bashir das Land verlassen habe. Mlambo verkündete den Senatsbeschluss: Der Haftbefehl gegen Bashir ist zu vollstrecken. Mokhari antwortete mit der Zusicherung, Bashirs Ausreise zu untersuchen. Mlambo ließ feststellen, die Gerichtsentscheidung sei missachtet worden. Die Sitzung wurde geschlossen.

Dieser Artikel wurde aktualisiert um 17.20 Uhr.

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