Fischwilderei in Brandenburg: Angelbereite Refugees Welcome
Geflüchtete angeln illegal in Brandenburg. Der Landesanglerverband stört sich daran und will Asylsuchende deshalb integrieren.
Für Geflüchtete dürfte der Reiz des Angelns vornehmlich ein anderer sein. Was für rund sechs Millionen Deutsche als Sport durch geht, ist für immer mehr Asylsuchende eine Möglichkeit des günstigen Nahrungserwerbs.
Aus diesem Grund hat der Landesanglerverband Brandenburg nun in einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung Alarm geschlagen: „Aus einigen Regionen unseres Landes erreichen uns Informationen, dass Asylbewerber beim Angeln angetroffen werden“, heißt es darin.
Zwar gebe es bislang noch kein gravierendes Problem mit Wild-Anglern, doch: „Das kann ganz schnell zu einem Problem werden“, sagt Koppetzki der taz. Es geht um die Einhaltung von Recht und Gesetz, denn angeln ohne die nötigen Unterlagen ist eine Straftat und könne mitunter Tierquälerei bedeuten, so der Vorsitzende des etwa 80.000 Mitglieder zählenden Verbands.
Deswegen wolle man künftig „angelbereite Flüchtlinge“ schnell und unbürokratisch in den entsprechenden Vereinen aufnehmen. Bei der Fülle der zu erledigenden Aufgaben könne man derzeit von den entsprechenden Behörden nicht erwarten, sich dieses Themas anzunehmen, heißt es in dem Schreiben. Dank der Präsenz in allen Teilen des Landes Brandenburg, verfüge der Verband über gute Voraussetzungen und will hier nun Hilfestellung geben.
Angeln ist Integration
Dabei wollen sich die Tier- und Naturfreunde auch nicht durch Sprachbarrieren hindern lassen. „Am besten lernt man den richtigen Umgang beim Angeln, in dem man es einfach macht“, sagt Koppetzki und fordert die Mitglieder seiner Verbandes auf, auf Geflüchtete zuzugehen und ihnen die Feinheiten bei zu bringen. Damit könne auch einen wichtiger Beitrag zur Integration geleistet werden, um Angst und daraus resultierende Vorurteile abzubauen.
Mit mehr als 100.000 Hektar Wasserfläche ist Brandenburg das wasserreichste Bundesland, sodass es hier eine rechtliche Besonderheit gibt: Statt des üblichen Angelscheins, der in anderen Bundesländern Pflicht ist und eine Eignungsprüfung voraussetzt, braucht es hier lediglich eine Angelberechtigung für das jeweilige Gewässer. Mitglieder des Verbands bezahlen dafür 90 Euro pro Jahr und dürfen sich an einem der Seen oder Flüsse des 16.000 Hektar großen, vom Verband gepachteten Areals die Seele aus dem Leib angeln. Darüber hinaus müssen Angler zwölf Euro Fischereiabgabe und rund 25 Euro für ein einfaches Starter-Set bezahlen.
Noch in diesem Jahr will sich der Landesfischereibeirat der Obersten Fischereibehörde diesem Problem annehmen und eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit Asylsuchenden erarbeiten.
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