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Feuertod von Oury JallohRichter weisen Revision ab

2005 verbrannte Oury Jalloh in seiner Zelle. Ein Gericht verurteilte einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung. Bei dieser Entscheidung bleibt es, entschied der BGH nun.

Musste eine Niederlage einstecken: Mouctar Bah, Sprecher der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, vor dem BGH. Bild: dpa

KARLSRUHE dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Magdeburg zum Feuertod von Oury Jalloh bestätigt. Dies teilte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible, am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Jalloh war 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle in Dessau ums Leben gekommen. Der damalige Dienstgruppenleiter der Polizei wurde 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt.

„Der tragische Tod bewegt die Öffentlichkeit ganz zu Recht und hinterlässt Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit“ – diese Feststellung setzte die Richterin ihrer Urteilsbegründung voran. Doch die Erwartungshaltungen der Öffentlichkeit dürften „nicht Maßstab für die Entscheidungsfindung eines Gerichts sein“.

Das Landgericht Magdeburg habe nach der Aufhebung des ersten Freispruchs durch das Landgericht Dessau an 67 Verhandlungstagen eine umfassende Beweisaufnahme vorgenommen. Bei der Würdigung der Beweise habe es keine Rechtsfehler gegeben. Dies gelte auch für die Feststellung der Brandursache, sagte Sost-Scheible. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Jalloh den Brand selbst verursacht.

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8 Kommentare

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  • Mal ehrlich, was glaubt ihr, hätte man 67 Tage lang verhandelt, wenn das Opfer weiße Hautfarbe gehabt hätte?

  • Rainer, Sie haben Recht. Jalloh war nicht nur rechtswidrig - er war bloß angetrunken - ohne richterlichen Beschluss festgehalten worden, sondern auch noch sadistisch an Händen und Füßen gefesselt. Nur deutsche Richter glauben, dass er sich selbst verbrennen konnte. Sie denken ähnlich wie die rassistischen Behörden, die täglich gegen sämtliche international verbrieften Menschenrechte von Flüchtlingen zu verstoßen (aber sich dann heuchlerisch Navid Kermani in den Bundestag einladen). Auch wenns die Beweise für einen Mord durch Absprache verdeckt bzw. vernichtet worden sind, stelle man sich mal vor, was passiert wäre, hätte es sich hier um ein deutsches Kind gehandelt!

  • Die Öffentlichkeit erwartet eine lückenlose Aufklärung des Todes von Oury Jalloh, der sich in einer Polizeizelle selbst in Brand gesetzt haben soll, obwohl er gefesselt war. Warum der Bundesgerichtshof den Ruf der Öffentlichkeit nach Wahrheit und Klarheit in der Sache nicht zu seinem Maßstab machen mag, ist schwer nachvollziehbar. Anstelle von Beweisen, die einen Mord an Oury Jalloh eindeutig ausschließen könnten, begnügt sich mal wieder ein Gericht mit Überzeugungen. Diese Arbeitsweise tritt immer dann auf, wenn etwas nicht sein kann, was nicht sein darf. Mit dieser Haltung erweist sich der Bundesgerichtshof selbst einen Bärendienst. Der überflüssige Seitenhieb auf die Öffentlichkeit spricht Bände darüber, wie abgehoben und über jeden Zweifel erhaben sich diese Justiz selbst sieht. Ihre Selbsteinschätzung kann von anderen zunehmend nicht mehr geteilt werden.

    • @Rainer B.:

      Im übrigen muss ein Mord nachgewiesen werden, nicht, dass es keiner war. Das kommt zwar, da gebe ich Ihnen Recht, dem Aufklärungsinteresse, das in diesem Fall besteht, nicht entgegen, darum geht es vor Gericht aber eben nicht.

      • @willanne:

        Genau, vor Gericht geht es eben offensichtlich nur darum, dass man möglichst viele Sachen abhakt und dafür dann auch noch Geld kassiert.

    • @Rainer B.:

      Rainer, ich empfehle ihnen sich mit unserem Rechtssystem vertraut zu machen. Das Gericht hat nach über 60 Verhandlungstagen dieses Ergenis erzielt und der BGH hat das bestätigt. Wenn sie es Besser wissen, dann hätten sie ihre Beweise dem Gericht übergeben müssen. Wenn es keine haben, dann sollten sie das Urteil akzeptieren.

      • @Tupaq:

        @TUPAQ

        ihre "argumentation" strotzt ja nur so vor sachlich inhaltslosem blindvertrauen in "unser Rechtssytem".

        was bitte besagen denn 67 verhandlungstage, wenn bereits zu prozessbeginn nur die EINE (beweislos etablierte) hypothese der selbstentzündung der maßstab der vorbestimmten richterlichen überzeugung sein darf?

        die richter selbst haben in diesen 67 verhandlungstagen mehrfach ergebnisbezogene (brandergebnis nach max. 20min brenndauer) ursachenforschung per vorbedingungsfreiem brandgutachten verhindert! (tolles rechtssystem!)...das offensichtlich manipulativ später hinzu geschwindelte feuerzeug ohne einschmelzspuren vom tatort kommt als tatwerkzeug für die unumstößlich abstruse hypothese nicht in frage (kein rechtsfehler bei der richterlichen überzeugungsbildung?)…

        …und der bgh adelt derlei vergewaltigung der gesetze faktischer logik nicht nur, sondern konstruiert zum verfassungs- und rechtsbruch des exekutiven angeklagten auch noch ein weiteres, unglaubliches, höchst-juristisches hypothetikum dazu:

        jeder richter hätte die fortgesetzt rechtswidrige freiheitsentziehung für zulässig erklären sollen.

         

        der angeklagte polizist verhindert den unverzüglich notwendigen richtervorbehalt (dummheit schützt polizisten vor strafe per „unvermeidbarem verbotsirrtum“skonstrukt), was juristisch zwar falsch ist aber keinen rechtsfehler darstellen darf, weil ja richter mindestens genauso willkürlich urteilen dürfen (sollen/müssen?), wie polizisten unsere grundrechte verletzen…bis in den tod!!! - super rechtssystem!

         

        der bgh sollte konsequenterweise gleich alle grundrechte außer kraft setzen, dann dürften natürlich auch richter und polizisten endlich wieder alles wahlweise nach sympathie- oder gesinnungsgusto beurteilen, selbstherrlich frei von störenden grundrechten entscheiden und die beweiserhebung nach gegebener todesfolge hand in hand verhindern.

         

        wenn sie das akzeptieren wollen TUPAQ...augen zu und durch!

      • @Tupaq:

        Auch nach 60 Verhandlungstagen spricht praktisch nichts für eine Selbstentzündung Jallohs, aber sehr vieles für die Vertuschung eines Mordes. Wie dann ein Gericht trotzdem zu dem Schluß kommen kann, Jalloh hätte sich selbst in Brand gesetzt, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Insbesondere wer sich mit diesem Rechtssystem vertraut gemacht hat, wird daran erheblich zweifeln müssen.