Familienministerin will kürzen: Kinder sollen weniger kosten
Der Berufsverband für Soziale Arbeit kritisiert die geplante Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. SPD und Grüne pochen auf individuelle Rechte.
Gruppenlösung olé, Einzelfallhilfe ade – es gibt viel Kritik an der geplanten Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Dem vorliegenden Gesetzesentwurf zufolge setzt Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) darauf, Einzelfallhilfe stärker durch pauschale Angebote zu ersetzen. Das soll langfristig Kosten senken. Einsparmöglichkeiten sieht die Ministerin auch bei Schulbegleiter*innen, die Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Lernschwierigkeiten bislang individuell zur Seite stehen. Sie sollen zukünftig mehrere Kinder begleiten.
Prien will durch die Reform ab 2028 pro Jahr rund 200 Millionen Euro einsparen, ab 2038 rechnet sie mit Einsparungen von rund 2,7 Milliarden Euro pro Jahr. Es ist die größte Reform der Kinder- und Jugendhilfe seit Jahrzehnten. Viele Fachleute beunruhigt sie.
Ludwig Prothmann etwa, vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. (DBSH). „Dass mit der Reform alle Hilfen aus einer Hand kommen, ist erst mal gut“, sagt er. Sorge aber machten den Sozialarbeiter*innen die vielen Klauseln im Gesetzentwurf, die darauf abzielten, Regelangebote zu bevorzugen: „Wir befürchten, dass Einzelfallhilfen dann nicht mehr gewährt werden“ – etwa weil in einem Gruppenangebot vor Ort zufällig noch ein Platz frei ist.
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Statt auf Kosten zu schielen, müsse der Fokus auf einer passgenauen Hilfe liegen, die wirklich wirke. „Wenn wir das nicht gewährleisten, lassen wir zu, dass Fälle eskalieren“, sagt Prothmann. „Und das kostet am Ende langfristig viel mehr.“ Statt 10.000 Euro im Jahr für eine ambulante Hilfe könne das schnell steigen auf rund 100.000 Euro für eine stationäre Unterbringung.
„Sehr viele Fragen“
Auch die vorgesehenen Sanktionen lehnt der DBSH ab. „Das ist ganz klar auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ausgerichtet, wenn sie sich nicht an dem ihnen zugewiesenen Wohnort befinden“, sagt Prothmann. „Sanktionen oder Bußgelder dürfen aber auf keinen Fall ins Jugendhilfegesetz.“ Hier dürfe der Gesetzgeber den Auftrag der Jugendhilfe nicht ignorieren, die ja so stattfinden solle, dass „auf eine Annahme hingewirkt wird“, sagt Prothmann.
Auf die Jugendämter sieht Prothmann Herausforderungen zukommen. „Die geplante bürokratische Erleichterung betrifft ja erstmal nur die Antragsteller*innen“, sagt er. Die Behörden müssten Personal schulen und neu einstellen. Hier müsse der Bund sich darum kümmern, dass die Kommunen das finanziell überhaupt bewältigen können. „Wenn Jugendsozialarbeit Aufgaben übernehmen soll, dann muss der Bund auch dafür sorgen, dass die Kommunen in diesem Bereich nicht kürzen, weil ihnen das Geld für freiwillige Leistungen fehlt“, sagt Prothmann. Aus seiner Sicht sei es „noch ein weiter Weg“ hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendarbeit. „In seiner jetzigen Form wird das Gesetz aus unserer Sicht Krisen verschärfen, weil Leistungen nicht mehr präventiv wirken.“
Denise Loop, jugendpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, hat nach dem Lesen des Entwurfs noch „sehr viele Fragen“ – vor allem dazu, wie die Regelungen umgesetzt werden sollen. Loop ist Sozialarbeiterin und hat in einem Jugendamt in Schleswig-Holstein gearbeitet. „Dass Regelangebote in der Jugendsozialarbeit Vorrang haben sollen vor der Einzelfallhilfe – das ist Standard, das wird jetzt schon so gemacht“, sagt sie. „Aber was bedeutet es, wenn es jetzt gesetzlich festgeschrieben wird?“
Heißt dass, das ein Jugendamt Hilfe verweigern kann, wenn grundsätzlich ein Regelangebot da ist, auch wenn das Angebot etwa auf dem Land für Kinder und Jugendliche gar nicht richtig erreichbar ist? Und was kann ein Jugendclub leisten, der nur noch einmal die Woche geöffnet ist? „Es müssen weiterhin die individuellen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund stehen“, sagt Loop. Auch bei den Schulbegleitungen komme es auf die Umsetzung im Einzelfall an.
Eine reine Kürzungsreform?
Es bestehe auch die Gefahr, dass das Gesetz die Situation für junge Volljährige verschärft, sagt Denise Loop. Die gesetzliche Jugendhilfe reiche bis zum 27. Lebensjahr. Allerdings sei es schon jetzt teils so, dass die Jugendämter nach der Volljährigkeit auf ein schnelles Ende der Hilfen drängten. „Da ist mein Eindruck, dass es den Jugendlichen teils so schwer wie möglich gemacht werden soll“, sagt Loop. „Dabei stellt gerade der Übergang in Ausbildung, Job oder Studium wichtige Weichen und es lohnt sich, da noch mal Geld zu investieren“, sagt sie.
Bei den Schulbegleitungen kommt es Loop zufolge auf die Umsetzung im Einzelfall an. „Jedes Kind mit dem Bedarf hat das Anrecht auf eine eigene, individuelle Begleitung“, sagt sie. „Wenn das fünf Kinder in einer Klasse sind, ist tatsächlich die Frage, ob da fünf Erwachsene mit rein müssen, oder ob weniger Betreuer*innen die Aufgaben übernehmen könnten“, sagt Loop. Das sei auch eine Forderung aus Fachkreisen. Eine Voraussetzung dafür sei aber, dass die Fachkräfte entsprechend breit aufgestellt seien. „Das Pooling kann gut sein – wenn die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen im Fokus stehen“, sagt die Grünenabgeordnete.
Dass die Eingliederungshilfe in die Jugendhilfe überführt werden soll, begrüßt Loop. Das sei entlastend für Eltern, die bisher teils von Behörde zu Behörde geschickt worden seien, weil unklar war, wer es übernimmt. Besonders Pflegefamilien könnten ein Lied davon singen, wie sie teils an verschiedenen Stellen um die Schulbegleitung hätten regelrecht betteln müssen. „Wir sind aber weit entfernt von einem Gesetz, dass wirklich auf eine inklusive Kinder- und Jugendarbeit abzielt“, sagt sie. Der Referentenentwurf bringe eine wichtige Strukturreform auf den Weg. „Es ist zu hoffen, dass am Ende keine reine Kürzungsreform bleibt“, sagt sie.
Aus der SPD heißt es verhalten, Priens Reform setze an zentralen Punkten an. Laut Jasmina Hostert, SPD-Sprecherin für Bildung und Jugend, brauche es starke kommunale Infrastrukturen, eine bessere Abstimmung zwischen Leistungssystemen und weniger Bürokratie. Die SPD setze auf „wirksame, qualitätsorientierte und nachhaltige Veränderungen, die Hilfen verlässlicher machen und Kommunen entlasten“. Hostert sagt: „Pauschale Leistungskürzungen lehnen wir ab“. Das individuelle Recht junger Menschen auf Unterstützung und Teilhabe müsse bestehen bleiben.
Im Mai will Karin Prien ihr Gesetz im Kabinett vorstellen, danach geht es ins Parlament.
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