Familien- und Innenministerium: Extremismusklausel vor dem Aus
Im Streit zwischen Union und SPD ist eine Lösung in Sicht: Zwei Ministerien verhandeln über eine Neuregelung für die Förderung von Anti-rechts-Initiativen.
BERLIN taz | Im koalitionsinternen Streit über die Abschaffung der Extremismusklausel für Anti-rechts-Initiativen zeichnet sich eine Lösung ab. Das Familienministerium und das Innenministerium verhandeln seit Tagen über eine Alternative zu der umstrittenen, von Exfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführten Regelung. „Die Gespräche laufen gut“, sagte ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag der taz.
Bislang müssen sich Anti-Nazi-Initiativen schriftlich zur Verfassung bekennen, wenn sie Fördergeld bekommen wollen. Diese so genannte Extremismusklausel war 2011 auf Betreiben der damaligen Familienministerin Schröder eingeführt worden. Die Vereine und Beratungsstellen sollten sogar die Verfassungtreue sämtlicher Projektpartner schriftlich zusichern. Es gehe schließlich „nicht um die Förderung von Solaranlagen“, argumentierte Schröder.
Diese Regelung stieß bei den betroffenen Vereinen und Beratungsstellen auf breiten Protest. Auch die SPD versprach in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013: „Die groteske Extremismusklausel wird abgeschafft.“
Dem fühlt sich die neue Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) offensichtlich verpflichtet. Gleich in ihrem ersten Interview als Bundesministerin kurz vor Weihnachten kündigte sie an, den „Generalverdacht“ gegenüber den Anti-Nazi-Initiativen zu beenden.
Harsche Kritik aus der Union
In der Union stieß das auf harsche Kritik. Das CDU-geführte Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern sprach von einem „falschen Signal“, denn leider sei „nicht jede Anti-Nazi-Initiative, nicht jeder Antifaschist zugleich ein Kämpfer für Freiheit und Demokratie“.
Einen Bericht der Chemnitzer Freien Presse, wonach Bundesfamilienministerin Schwesig die Extremismusklausel intern bereits per Dienstanweisung gestoppt hat, wollte ein Ministeriumsprecher auf Nachfrage nicht bestätigen.
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