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Falscheid-Urteil gegen frühere AfD-ChefinMilde Strafe für Frauke Petry

Ex-AfD-Chefin Frauke Petry ist wegen fahrlässigen Falscheids zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ihr passives Wahlrecht behält sie jedoch.

Schüttelte während der Urteilsbegründung wiederholt mit dem Kopf: Frauke Petry Foto: dpa

DRESDEN taz | Die frühere AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry ist vom Landgericht Dresden wegen fahrlässigen Falscheids zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages soll sie im November 2015 in zwei Punkten falsch über ein parteiinternes Darlehensverfahren während der Listenaufstellung zur Landtagswahl 2014 ausgesagt haben. Die fünfköpfige Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christian Linhardt folgte damit tendenziell der Staatsanwaltschaft. Auch sie hatte einen Vorsatz verneint und eine Geldstrafe von 10.500 Euro beantragt. Petry hätte sich aber sorgfältiger auf ihre Aussage vorbereiten sollen. Verteidiger Carsten Brunzel hatte Freispruch gefordert und die Berechtigung des Wahlprüfungsausschusses angezweifelt, einen Eid wie vor einem unabhängigen Schwurgericht zu fordern.

Diese Berechtigung bejahte die Kammer jedoch ausdrücklich. Auch wenn sich der Status eines Wahlprüfungsausschusses von dem eines Untersuchungsausschusses unterscheide, sei er doch eine „für die Vereidigung von Zeugen zuständige Stelle“. Der Jurist André Schollbach, der für die Linke im Wahlprüfungsausschuss sitzt, hatte Petry angezeigt, nachdem er sie während der Vernehmung ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Vereidigung hingewiesen hatte. Im Raum stand damals eine Wiederholung der Landtagswahl 2014 in Sachsen, falls die Kandidatenliste der AfD für ungültig erklärt worden wäre.

Ausgelöst hatte diese Befassung eine Beschwerde des AfD-Kandidaten Arvid Samtleben. Er behauptete, nur deshalb von der AfD-Landesliste gestrichen worden zu sein, weil er der Partei kein Wahlkampfdarlehen geben wollte. Im Falle eines Einzugs in den Landtag wäre es automatisch in eine Spende umgewandelt worden.

Petry steht derzeit in einem weiteren Prozess wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug in Leipzig vor Gericht

Die damalige Landes- und Bundesvorsitzende Frauke Petry hatte vor dem Ausschuss diesen Automatismus bestritten, obschon die Darlehensverträge dies vorsahen. Unrichtig sollen auch Aussagen über Einzahlungsfristen und ihr eigenes Darlehen gewesen sein. Petry wollte vor dem Ausschuss nicht mehr gewusst haben, dass sie selbst einen solchen Darlehensvertrag mit der Option einer Schenkung an die Partei unterschrieben hatte. Der Prüfungsausschuss entschied nach langer Verschleppung erst 2017, dass der Ausschluss Samtlebens von der AfD-Liste rechtlich nicht zu beanstanden sei.

Mit dem Urteil behält Petry ihr passives Wahlrecht und muss auch keine Einschränkungen bei der Ausübung ihres Bundes und Landtagsmandats befürchten. Dennoch wird erwartet, dass die Verteidigung Revision beantragt. Frauke Petry schüttelte während der Urteilsbegründung wiederholt mit dem Kopf. Die mit dem sechsten Kind schwangere Politikerin steht derzeit in einem weiteren Prozess wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug in Leipzig vor Gericht.

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1 Kommentar

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  • 9G
    93779 (Profil gelöscht)

    Wäre man mit Frau Petri auch so verfahren, wenn sie eine rechtsextreme Politikerin wäre, oder wäre die Strafe dann härter ausgefallen?