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Fall in Schleswig-HolsteinFamilientrennung per Abschiebung

Von 8 Mitgliedern einer libanesischstämmigen Familie wollen die Behörden nur drei hier haben – die, die als gut integriert gelten. Einen Härtefall sieht man nicht.

Ein Teil der Familie Chafi vor dem Landtag in Kiel. Bild: dpa

KIEL taz | Sie ist seit 18 Jahren in Deutschland, sie hat sich integriert – und doch droht die achtköpfige Familie Chafi aus dem schleswig-holsteinischen Elmshorn zerrissen zu werden. Denn die Eltern und die drei jüngeren in Deutschland geborenen Kinder sind bisher nur geduldet, ihr Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wurde abgelehnt. Eines der Kinder hat Epilepsie.

Es gab schon ein Gespräch bei der Ausländerbehörde über die Abschiebung zurück in den Libanon, aus dem die Eltern gekommen sind. Doch nur die drei volljährigen Kinder zwischen 18 und 24 sollen bleiben dürfen – für sie greift die Sonderregel für gut integrierte Jugendliche. Der Rest der Familie ist nur bis Mitte Januar geduldet.

„Zurückzugehen wäre für uns eine Katastrophe“, sagt Familienvater Abdul Kader Chafi. Die Lage sei unsicher, die Kinder würden das Land und die Situation nicht kennen und außerdem sei nicht klar, ob die medizinische Versorgung seiner Tochter dort möglich und finanzierbar sei.

Nicht als Härtefall anerkannt

Die Ausländerbehörde in Pinneberg begründet ihre Entscheidung damit, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag schon vor Jahren als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt habe. Deshalb gebe es keine Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu erteilen, sagt Sprecher Marc Trampe. Die Härtefallkommission des Landes habe die Familie nicht als Härtefall anerkannt. Und von der Epilepsie-Erkrankung habe man erst aus den Medien erfahren.

Die Unterstützer der Familie halten die Entscheidung für falsch und rechtlich angreifbar: Der Schutz der Familie sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, außerdem gebe es für die Familie sehr wohl die Möglichkeit, trotz des abgelehnten Asylantrags einen Aufenthaltstitel zu bekommen.

Im Jahr 2011 gab es rund 8.000 Abschiebungen aus Deutschland, 350 mehr als im Vorjahr. Zwar es gab immer wieder Initiativen und Sonderregelungen für Menschen, die lange in Deutschland leben und von den Ausländerbehörden nur geduldet wurden. Doch: „Die Besonderheit des Falls ist, dass die Familie von keiner einzigen Altfallregelung profitieren konnte“, sagt Ludger Fischer vom Diakonieverein Migration aus Pinneberg, der die Familie unterstützt. Es habe immer einen Ausschlussgrund gegeben.

4.500 Schüler kämpfen für Bleiberecht

Hintergrund könnte sein, dass Abdul Kader Chafi 1994 zunächst unter falschem Namen eingereist ist. Seine Unterstützer führen allerdings an, dass er das nach kurzer Zeit selbst korrigiert habe – und im Falle einer Abschiebung die ganze Familie dafür bestraft würde, unabhängig von den Integrationsbemühungen in den Folgejahren. Der Vater arbeitet als Buchbinder, die zwei ältesten Söhne studieren, die älteste Tochter macht Abitur.

Der Fall sorgte für mächtig Wirbel im Land: Flüchtlings- und Migrationsorganisationen kämpfen für ein Bleiberecht der fünf Chafis und verstehen das Verhalten der Behörden nicht, 4.500 Schüler und das Landesschülerparlament fordern ein Bleiberecht.

Die Piratenfraktion im Kieler Landtag nutzte eine aktuelle Stunde im Parlament, um den Fall anzusprechen – und sorgte so für Verärgerung bei den anderen Fraktionen, sie fanden die Besprechung im Parlament mindestens kontraproduktiv. Der Aufhänger der Piraten war die im Koalitionsvertrag der rot-grün-blauen Landesregierung versprochene „Willkommenskultur“. Ein Satz in dieser Passage lautet: „Wir werden den bundesgesetzlichen Ermessensspielraum ausschöpfen.“ Doch Innenminister Andreas Breitner (SPD) wies in der Debatte die Verantwortung für den Fall von sich: „Wir haben es nicht in der Hand.“

Das bezweifelt Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, schließlich sei die Härtefallkommission ein Landesgremium. „Wenn es einen Fall gibt, der den Kriterien entspricht, dann ist es dieser“, sagt er. Die ablehnende Entscheidung sei „völlig rätselhaft“. Der Innen- und Rechtsausschuss wird sich wohl mit dem Fall befassen. Er könnte auf eine Veränderung der Geschäftsordnung der Härtefallkommission hinwirken.

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8 Kommentare

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  • N
    Nachgefragt

    @Thomas Trasolt: Als Buchbinder erschleicht man sich also Sozialleistungen, oder ist der Kommentar auf die beiden studierenden Söhne bezogen?

  • UW
    und Warum

    sind denn nur 3 Personen der Familie integriert?

    Was läuft denn bei den anderen schief?

    Oder sind die 3 die bei denen was verkehrt läuft.

    Etwas mehr Hintergrundwissen hätte ich mir hier schon gewünscht.

    Haben sie es verdient abgeschoben zu werden oder nicht?

    Arbeiten sie (die Unintegrierten)oder nicht, zahlen sie Steuern, bringen sie sich in die Aufnahmegesellschaft ein oder was ist der Grund warum nicht?

  • TT
    Thomas Trasolt

    Der einzige Skandal ist doch der, dass es 18 Jahre dauert, bis man jemanden abschieben kann, der sich mit erheblicher krimineller Energie Aufenthalt und Sozialleistungen erschleicht. Das muss viel schneller gehen!

  • GO
    George Oberle

    Typisch "grün": erst (vor der Wahl) menschlich reden und dann (nach der Wahl) das unmenschliche Gesicht zeigen.

     

    Wer "grün" wählt hat selber schuld, wenn er später enttäuscht wird.

  • IN
    Ihr Namexxx

    Ich hoffe, dass die ungewisse Situation der Familie bald ein Ende hat, weil an der richtigen Stelle umgedacht wird und dass alle hier bleiben können.

    Etwas anderes ist für mich menschlich nicht nachvollziehbar.

  • Z
    zombie1969

    Schon seltsam wie man sich immer wieder an Familien vergreift, aber vor Kriminellen stets kuscht. Offenbar muss man wieder mal den starken Max raushängen wenn man schon nicht gegen Kriminelle ankommt.

  • MI
    Marvin I.

    Also sehe ich das Richtig dass es nie einen berechtigten Grund im Sinne des Asylrechtes gab?

    Wenn dem so ist was soll dann die ganze Aufregung, scheinbar wußte die Familie von Anfang an dass man nicht Asylberechtigt ist, also kann auch kein Asyl gewehrt werden... ist doch Logisch oder?

  • A
    alex

    ich kenn das von einem anderen ähnlichfarbigen druckerzeugnis, einzelfälle aufzupusten auf mondgröße