Fall Anis Amri: Hoffen auf schnelle Ergebnisse
Viele Fragen sind offen im Fall des Attentäters vom Berliner Weihnachtsmarkt. Union und SPD wollen die Hintergründe nun mit einer internen Ermittlung klären.
Ein SPD-Fraktionssprecher sagte am Dienstag in Berlin, die sogenannte Task Force könne mit der parlamentarischen Aufklärung sofort beginnen und schnell zu Ergebnissen kommen. Ein späterer Untersuchungsausschuss wird damit nicht ausgeschlossen.
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) soll demnach kurzfristig einen Bericht vorlegen. Im Lichte der Erkenntnisse und deren Bewertung werde dann das weitere Vorgehen beraten.
Ein Sprecher der Unionsfraktion sagte, es werde erwartet, dass neben dem Bund auch die Länder die Aufklärung aktiv unterstützten. Die Union sei nach wie vor für einen Untersuchungsausschuss offen. Denn die Ergebnisse der Ermittlergruppe könnten durch dessen Recherchen ergänzt und vertieft werden könnten.
Amri war den Behörden als sogenannter Gefährder bekannt. Er raste kurz vor Weihnachten mit einem Lastwagen auf einen Berliner Weihnachtsmarkt und tötete zwölf Menschen. Rund 50 wurden teils schwer verletzt.
Kritik von den Grünen
Die Grünen werfen der Bundesregierung im Fall Amri vor, Rechte des Parlaments zu missachten. „Der Bundesinnenminister will Antworten auf unsere Fragen zum Versagen im Fall Amri nicht rechtzeitig liefern“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, der Deutschen Presse-Agentur. Die Regierung scheine die Aufklärung aufschieben zu wollen.
In einem Brief an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) erklärt Haßelmann, die Regierung habe für die am 24. Januar fällige Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen um eine Fristverlängerung von zwei Wochen gebeten, da die Fragen „detailtief“ und „vielseitig“ seien.
Dies sei nicht nachvollziehbar, da sich Regierungsvertreter zu „diversen Komplexen“ des Falls öffentlich äußerten, sagte die Grünen-Politikerin. Zudem seien Dokumente der Opposition nicht zur Verfügung gestellt, aber an Medien und damit die Öffentlichkeit weitergegeben worden. Dies sei „unverständlich und missachtet die parlamentarischen Kontrollrechte.“
Fraktionen im Bundestag haben das Recht, mit Kleinen Anfragen von der Regierung Auskunft zu verlangen.
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