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Fakten zu den GrenzkontrollenNach zwei Monaten muss Schluss sein

Sind die neuen Grenzkontrollen rechtmäßig? Dürfen Flüchtlinge noch einreisen? Wie läuft die Weiterreise ab? Die wichtigsten Antworten.

Warten im Graubereich: Flüchtlinge in NIckelsdorf in Österreich. Foto: reuters

Freiburg taz | Die zeitweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen ist mit den Schengen-Regeln vereinbar. Asylantragsteller sollten weiter einreisen können.

Was sind die Schengen-Regeln? Das Schengener Abkommen wurde 1985 im Luxemburger Weinort Schengen geschlossen. Es sieht den Wegfall von Grenzkontrollen innerhalb der EU vor, bei gleichzeitig verbesserter Kontrolle der EU-Außengrenzen. Es gilt als wichtiger Erfolg für ein zusammenwachsendes Europa. Seit 2006 finden sich die Regeln im Schengener Grenzkodex, einer EU-Verordnung. Zum Schengen-Raum gehören derzeit 26 Staaten. Manche EU-Staaten wie Großbritannien wollen nicht dazugehören. Manche Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz und Norwegen nehmen am Schengen-System teil.

Verbietet der Schengener Kodex jede Art von Grenzkontrollen? Nein. Grundsätzlich sind nur systematische Grenzkontrollen verboten. Stichproben sind erlaubt. Bei einer „ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit“ können auch systematische Grenzkontrollen wieder eingeführt werden. Die Schengen-Regeln werden dann nicht ausgesetzt, sondern Ausnahmebestimmungen der Regeln angewandt.

Ist der Schritt der Bundesregierung rechtmäßig? Wenn so viele Flüchtlinge auf einmal einreisen, dass nicht einmal mehr eine Registrierung möglich ist, kann man darin eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung sehen. Pro Asyl aber sagt: „Flüchtlinge sind Schutzsuchende und keine Gefahr für die öffentliche Ordnung.“ Die Grenzkontrollen seien daher rechtswidrig.

Verhindern Grenzkontrollen die Einreise von Flüchtlingen? Viele Menschen, auch Syrer, dürfen nur mit Visum nach Deutschland einreisen. Wer aber auf deutschem Boden Asyl beantragt, muss einreisen können. Da deutsche Grenzkontrollen auf deutschem Boden stattfinden, dürfen Asylantragsteller nicht zurückgeschickt werden. Nach den Dublin-Regeln haben sie zwar nur Anspruch auf ein Asylverfahren in dem Land, in dem sie zuerst die EU betreten haben oder in dem sie mit Fingerabdrücken registriert wurden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat jedoch erklärt, dass es derzeit niemand nach Ungarn zurückschickt, sondern solche Asylverfahren selbst durchführt.

Was ist mit Flüchtlingen, die nach Schweden wollen? Sie hätten bisher in Deutschland keinen Asylantrag gestellt. Daher könnten sie an der Grenze zurückgewiesen werden.

Wie lange können die Grenzkontrollen aufrechterhalten werden? Bei sofortiger Einführung sind sie auf 10 Tage befristet. Möglich ist eine Verlängerung um jeweils 20 Tage, wenn die „Bedrohung“ der Ordnung anhält. Nach diesem Verfahren dürfen die Grenzen maximal 2 Monate lang systematisch kontrolliert werden.

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