Fake-Tweet der Jungen Union: The real Martin Schulz?
Der SPD-Politiker geht gegen einen Fake-Post der JU auf Facebook vor. Er unterstellte Schulz Verharmlosung von Linksextremismus.
Die Debatte über einen erfundenen Schulz-Tweet geht in die nächste Runde: Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen die CSU erlassen, die die Veröffentlichung und Verbreitung des Tweets untersagt. Ansonsten droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Den umstrittenen Tweet hatte die Junge Union Bayern (JU) am 10. Juli im Kontext der G20-Krawalle veröffentlicht. In einem Facebook-Post stellte sie zwei Tweets von Schulz gegenüber – einen echten und einen erfundenen. Der Fake-Tweet gab vor, Martin Schulz empfinde Linksextremismus als „aufgebauschtes Problem“, weshalb er mit dessen „politischen Fürsprechern ab September in Deutschland regieren“ wolle. Der Wahlkampf-Post der JU sorgte für Empörung und Fake-News-Vorwürfe.
„Die einstweilige Verfügung ist bei uns eingegangen“, sagte ein CSU-Sprecher der taz, „der Post wurde vorsorglich gelöscht.“ Nun prüfe man rechtliche Schritte und äußere sich nicht zum laufenden Verfahren. Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung war Antragsteller Martin Schulz persönlich. Seine Partei gibt sich zufrieden: „Es ist skandalös, dass CDU und CSU eine solche Entgleisung geduldet haben“, sagte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil dem Spiegel, „ich bin froh, dass nun so entschieden wurde.“
Dass sich nun die Justiz eingeschaltet hat, kann man gerechtfertigt finden – oder übertrieben. Ganz unerkennbar war die Fälschung jedenfalls nicht. Da ist zunächst die Sache mit dem Namen. Zwar sind beide Posts mit identischem Bild versehen, doch während der echte SDP-Chef unter „@MartinSchulz“ twittert, heißt sein erfundener Doppelgänger „@TherealMartinSchulz“. Und dann die Tatsache, dass beide Tweets genau gleich datiert sind – könnte stutzig machen. Klar, Politikerstatements widersprechen sich schon mal. Aber am selben Tag zur selben Zeit?
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