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Fahrgastrechte bei der BahnAb einer Stunde gibt es Bargeld

Bahnreisende sollen laut Kabinettsbeschluss bei Verspätungen einen Rechtsanspruch auf Entschädigung bekommen.

Wenn ein Zug über 60 Minuten Verspätung hat, müssen künftig 25 Prozent des Fahrpreises erstattet werden, ab zwei Stunden sogar die Hälfte. Bild: dpa

BERLIN taz Fahrgäste von Zügen sollen künftig einen Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Verspätungen bekommen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hatte.

Demnach müssen die Bahnunternehmen bei Fernreisen Kunden 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, wenn der Zug 60 Minuten verspätet am Zielort ankommt, bei zwei Stunden Verspätung gibt es die Hälfte zurück. Im Nahverkehr, also bei Entfernungen von bis zu 50 Kilometern oder einer Stunde Fahrtzeit, kann der Kunde bei Verspätungen ab 20 Minuten einen anderen Zug nehmen - etwa einen ICE statt eines verspäteten Regionalexpresses. Die Entschädigung muss auf Wunsch bar ausgezahlt werden und bezieht sich - werden mehrere Züge benutzt - auf den Gesamtfahrpreis.

Zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens muss die Bahn ein Taxi bezahlen, wenn ein Zug mindestens eine Stunde zu spät kommt und keine Busse oder Straßenbahnen mehr fahren. Zudem muss die Bahn die Fahrgäste künftig besser über Verspätungen und die daraus entstehenden Rechte informieren. Bei Streitfällen sollen sich Kunden an eine neu einzurichtende Schlichtungsstelle wenden können. Bei höherer Gewalt müssen die Unternehmen auch künftig keine Entschädigung zahlen.

Der Gesetzentwurf muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und soll nach Willen des Kabinetts im Mai oder Juni nächsten Jahres in Kraft treten. Damit nehme die Bundesregierung die europäische Regelung vorweg, die ab Dezember 2009 für den grenzüberschreitenden Verkehr gelten solle, sagte Zypries. Ihr Entwurf orientiert sich an der EU-Richtlinie und wurde nach langem Streit mit dem Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) beschlossen, der die Bahn schon nach 30 Minuten Verspätung im Fernverkehr zu Zahlungen verpflichten wollte.

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) kritisiert den Gesetzentwurf. Zwar sei es gut, dass es künftig eine gesetzliche Regelung gebe, die für alle Bahnunternehmen gelte, sagte Heidi Tischmann, Referentin für Verkehrspolitik des VCD. Doch hindere Brüssel die Bundesregierung nicht, in Deutschland ein kundenfreundlicheres Gesetz zu erlassen. Ein Sprecher der Bahn begrüßte den Gesetzentwurf als "sinnvolle, europaweit einheitliche Regelung".

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