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Facebook und das Merkel-SelfieZu komplex fürs Eilverfahren

Auslöser war ein Antrag von Anis Modamani. Aber das Landgericht Würzburg zwingt Facebook vorerst nicht dazu, aktiv nach Hass-Postings zu suchen.

Anis M. im Würzburger Gerichtssaal – natürlich mit Kruzifix Foto: dpa

Würzburg taz | Facebook muss vorerst nicht aktiv nach verleumderischen Fotomontagen des syrischen Flüchtlings Anis Modamani suchen. Das Landgericht Würzburg lehnte den Antrag Modamanis auf eine einstweilige Verfügung ab. Das Problem sei zu komplex für ein Eilverfahren.

Im Sommer 2015 machte der junge Syrer Anis Modamani ein Selfie mit Kanzlerin Merkel, das oft im Netz zu finden ist. Rechtsradikale haben das Selfie missbraucht, um Modamani als angeblichen Straftäter und Terroristen zu verleumden. So wurde das Foto im Dezember 2016 verbreitet, nachdem ein Berliner Obdachloser von jungen Syrern angezündet worden war. „Merkel machte 2015 Selfie mit einem der Täter“, hieß es in einem Posting, das im Hass-Milieu oft geteilt wurde. Dabei hatte Modamani überhaupt nichts mit dem Fall zu tun. Die wahren Täter waren längst ermittelt.

Modamani verlangte deshalb von Facebook, dass dieses Posting aus dem gesamten Netzwerk entfernt werden sollte. Mithilfe des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun stellte er einen Eilantrag am Landgericht Würzburg.

Zwar muss Facebook laut Gesetz alle rechtswidrigen Postings löschen, die ihm mitgeteilt werden. Aber muss es auch selbständig danach suchen? „Nur wenn dies technisch ohne zu großen Aufwand realisierbar und damit zumutbar ist“, erklärte der vorsitzende Richter Volkmar Seipel bei der Verkündung des Beschlusses. Was jedoch bei der Bildsuche derzeit technisch möglich ist – vor allem wenn die Montage leicht verändert wurde –, müsse von Sachverständigen geklärt werden. Dies sei nicht im Eilverfahren möglich.

Anis Modamani, muss nun entscheiden, ob er weiter klagen will. Chan-jo Jun will den Fall dann aber nicht weiterbetreuen, da seine Familie bedroht wurde – mutmaßlich von Rechtsradikalen.

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1 Kommentar

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  • Soweit ich informiert bin, heißt der Kläger Anas und nicht Anis, wie der Attentäter vom Breitscheidplatz.