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FDP rückt von Klage gegen Paragraf 219a ab

Grüne und Linke machen Druck auf die FDP, sich an einer Verfassungsklage gegen die Neuregelung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen zu beteiligen. „Wir würden es sehr bedauern, wenn die verfassungsrechtlichen Fragen unbeantwortet blieben“, teilte die Grünen-Abgeordneten Ulle Schauws am Freitag mit. Cornelia Möhring von den Linken sagte: „Warum die FDP nun kneifen könnte, ist uns ein Rätsel.“

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae hatte die Erfolgsaussichten prüfen lassen und will auf Basis dessen seiner Fraktion nicht zu einer Klage gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches raten. Ohne FDP kämen Grüne und Linke nicht auf die für eine Normenkontrollklage notwendigen 25 Prozent der Abgeordneten des Bundestags.

Die Große Koalition hatte im Februar beschlossen, dass Schwangere künftig einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden sollen. Demnach dürfen Ärzte künftig angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings weiterhin auf offizielle Stellen verweisen. Der Opposition geht das nicht weit genug. (dpa)

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