Exklusivvertrag mit dem Spiegel: Wikileaks wird ein Fall für den Presserat
Die Journalistin Christiane Schulzki-Haddouti hat Beschwerde beim Presserat einlegt: Sie möchte gegen die Bevorzugung des Spiegels durch Wikileaks vorgehen.
BERLIN taz | Beim Deutschen Presserat ist eine Beschwerde gegen die Exklusiv-Vereinbarung zwischen Wikileaks und dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel eingegangen. Der Grund: Wikileaks veröffentlicht täglich ausgewählte US-Botschaftsdepeschen. Nur die Exklusivpartner, darunter der Spiegel, haben einen sogenannten "Embago-Zugang". Dieser ermöglicht es dem Magazin bereits vorab, alle Depeschen einzusehen.
Seit nunmehr zwei Wochen veröffentlicht Wikileaks schrittweise die Depeschen. Bei früheren Enthüllungen der Plattform waren nach der Bekanntmachung des Leaks stets alle Dokumente auf einen Schlag online einsehbar.
Im Zusammenhang mit der Beschwerde muss sich der Presserat voraussichtlich mit einer sehr grundsätzlichen Frage auseinandersetzen: Als was ist Wikileaks einzustufen? Diese Bewertung wird - so denn getroffen - unabhängig von der sonstigen Bewertung der Vorgänge für Interesse sorgen. Ist Wikileaks ein Informant, ein journalistisches Medium oder gar etwas ganz anderes?
Die Einstufung dürfte wichtig werden, da die derzeitige Veröffentlichungspraxis nach Ansicht von Christiane Schulzki-Haddouti gegen die Richtlinie 1.1 des Presserat-Kodex verstößt. Darüber berichtet sie auf ihrem Blog kooptech.
Die besagte Richtlinie untersagt Exklusivverträge mit Informanten über "Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind". Weiter heißt es: "Wer ein Informationsmonopol anstrebt, schließt die übrige Presse von der Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit die Informationsfreiheit."
Dies sieht Christiane Schulzki-Haddouti als gegeben an. Gegenüber taz.de erklärt sie: "Die Redaktionen mit Exklusivzugang zum Material haben über Monate hinweg ein Pfund in der Hand, das sie bewusst ausspielen." Das empfinde sie als Nachteil für andere Redaktionen und freie Journalisten.
Denen sei beispielsweise bei einer Recherche nicht bekannt, ob weitere Depeschen zu einem Thema existieren. Die aber würden gebenden Falls einen anderen Blick auf ein Thema, gegebenenfalls sogar eine Relativierung, bedingen. "Die gegenwärtige Selektion der Depeschen ist für all diejenigen wenig zufriedenstellend, die eigene Fragestellungen verfolgen", meint Christiane Schulzki-Haddouti.
Durch ihre Beschwerde erhofft sie sich eine Diskussion um die Veröffentlichungspraxis, vor allem auch im Hinblick auf künftige Leaks. "Bei der Konzeption neuer Whistleblower-Plattformen wie OpenLeaks sollte man sorgfältig überlegen, wie die Presse mit Massenleaks vernünftig umgehen kann", sagt die Journalistin.
Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats, bestätigt den Eingang einer Beschwerde im Hinblick auf die Veröffentlichungen des Spiegels im Bezug auf die jüngsten Wikileaks-Enthüllungen. Diese werde nun, wie üblich, zunächst einer Vorprüfung unterzogen.
Wenn es hierbei keine Einwände gäbe, wird der Spiegel zu einer Stellungnahme aufgerufen. Bis zu einer möglichen Entscheidung wird jedoch noch etwas Zeit vergehen: Der Beschwerdeausschuss tagt das nächste Mal im März 2011. Darin würde der Sachverhalt verhandelt. Beim Spiegel möchte man die Vorgänge auf Anfrage von taz.de derzeit nicht kommentieren.
Ob es zu einer Verurteilung der Veröffentlichungspraxis kommt, ist fraglich. Interessant könnte die Beschwerde dennoch werden. Neben einer Einstufung von Wikilieaks werden vielleicht nähere Details über die Vereinbarung zwischen Wikileaks und seinen Exklusivpartnern bekannt.
Bei der jüngsten Veröffentlichung soll die New York Times die Daten nicht von Wikileaks bekommen haben. Die genauen Gründe dafür sind unbekannt. Verschiedene Medien, unter anderen die wikileaks-gruender-assange-laesst-new-york-times-auflaufen/50200574.html:Financial Time Deutschland berichten zudem folgendes: Andere US-Medienkonzerne, beispielsweise CNN, hätten eine Zusammenarbeit mit Wikileaks abgelehnt. Der Grund: Man wollte den Konditionen der Enthüllungsplattform nicht zustimmen.
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