Ex-Präsident der Elfenbeinküste: Gbagbo erneut freigesprochen
Der ehemalige Präsident der Elfenbeinküste gewinnt beim Internationalen Strafgerichtshof auch die Revision. Seiner Heimkehr steht nichts mehr im Wege.
Damit steht einer Rückkehr des 75-jährigen Gbagbo in die Elfenbeinküste nichts mehr im Wege – fast genau zehn Jahre nachdem er am 10. April 2011 im Keller des Präsidentenpalasts in Abidjan verhaftet worden war. Zuvor hatte er sich monatelang mit Gewalt seiner Wahlniederlage gegen den seitherigen Präsidenten Alassane Ouattara widersetzt. Die Kämpfe hatten über 3.000 Menschenleben gefordert, und der Krieg wurde erst entschieden, als Rebellen zur Unterstützung des Wahlsiegers Abidjan eroberten, mit französischer Hilfe.
Ouattara übernahm danach das höchste Staatsamt, Gbagbo kam in Hausarrest. Er wurde im November 2011 nach Den Haag überstellt und saß dort jahrelang in Untersuchungshaft. Im Jahr 2016 begann der Prozess gegen ihn wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aufgrund der Gewalttaten seiner Armee gegen die Zivilbevölkerung im Machtkampf mit Ouattara. Am 15. Januar 2019 wurde er aber ebenso wie sein ehemaliger Jugendminister Charles Blé Goudé in allen Anklagepunkten freigesprochen. Das Gericht befand, die Anklage sei „außergewöhnlich schwach“ begründet.
Doch weil die Anklage in Revision ging, durfte Gbagbo nicht unmittelbar nach Hause. Immerhin konnte er die Untersuchungshaft verlassen. Belgien gewährte ihm Aufnahme, während das Revisionsverfahren lief. Derweil wurde Ouattara im Oktober 2020 als Präsident wiedergewählt.
In der Elfenbeinküste hat Gbagbo – in seiner Jugend ein radikaler Sozialist, der im postkolonialen Einparteienstaat im Untergrund aktiv war – noch zahlreiche Verehrer, obwohl seine Partei FPI (Ivorische Volksfront) längst nicht mehr so stark ist wie früher. Er hielt sich aber bei den Wahlen 2020 zurück und verhandelte lieber mit Ouattaras Entourage über eine versöhnliche Rückkehr. Er verfügt mittlerweile über einen ivorischen Diplomatenpass.
Im Berufungsverfahren ging es nicht um die Substanz der Anklage. Die scheidende Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte ihre Revision rein formal begründet. Die Berufungskammer befand in allen Punkten, Bensouda habe nicht nachgewiesen, dass die erste Instanz formale Fehler begangen habe, die das Urteil beeinflussten.
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