EuGH-Urteil zum Ehegattennachzug: Familie braucht keine Deutschprüfung
Der Europäische Gerichtshof hat Deutschtests beim Nachzug von Eheleuten aus der Türkei gekippt. Die Regelung erschwere die Familienzusammenführung.
LUXEMBURG afp | Türken, die zum Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, müssen dafür künftig keine Deutschprüfung mehr ablegen. Der 2007 eingeführte Deutschtest als Voraussetzung des Ehegattenzuzugs sei nicht mit einem früheren Abkommen mit der Türkei vereinbar und erschwere die Familienzusammenführung, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschied. (Az. C-138/13)
Das Gericht verwies zur Begründung auf das Assoziierungsabkommen mit der Türkei von 1970, wonach die Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit verboten sind. Zudem sei die Familienzusammenführung „ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger“ und fördere deren Integration in die jeweiligen Staaten.
Der Gerichtshof erkannte zwar an, dass die Bundesregierung mit den Deutschtests Zwangsverheiratungen bekämpfen und die Integration fördern wolle. Die Regelung gehe aber zu weit, weil das Nichtbestehen eines Tests den Nachzug des Ehegatten unmöglich mache, ohne die Umstände im Einzelfall zu würdigen.
Im Ausgangsfall hatte ein türkischer Unternehmer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH geklagt, der seit 1988 in Deutschland lebt. Seiner Frau, einer Analphabetin, war der Ehegattennachzug mehrfach verweigert worden, weil sie Deutschtests nicht bestand.
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