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EuGH-Urteil zu SozialleistungenKein Hartz IV für EU-Zuwanderer

Deutschland darf EU-Bürger, die in der Bundesrepublik noch gar nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet haben, vom dauerhaften Bezug von Sozialleistungen ausschließen.

Der Ausschluss von Sozialleistungen verstößt nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, entschied der EuGH. Foto: dpa

Berlin rtr | Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern, auch wenn sie bereits eine gewisse Zeit hierzulande gearbeitet haben. Der Ausschluss von Sozialleistungen verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, entschied der Gerichtshof der EU (EuGH) am Dienstag. Der EuGH bestätigte damit das geltende Recht und die Linie der Bundesregierung. (AZ: C-67/14)

Geklagt hatte eine schwedische Staatsangehörige, die in Deutschland Kurzzeitjobs hatte, insgesamt aber weniger als ein Jahr beschäftigt war. Ein Jobcenter in Berlin hatte ihr und ihren Töchtern zunächst Hartz IV gezahlt, dann aber nicht mehr.

In Deutschland können arbeitsuchende EU-Bürger bei einer Vorbeschäftigung von weniger als einem Jahr für bis zu sechs Monate Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) haben. Nach sechs Monaten greift ein genereller Leistungsausschluss, der vom EuGH bestätigt wurde.

Die deutschen Behörden dürften den Richterspruch mit Erleichterung aufnehmen, da andernfalls hohe Kosten auf die aus Steuern vom Bund finanzierte Grundsicherung hätten zukommen können. Im November 2014 hatte der EuGH bereits entschieden, dass EU-Bürger in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV haben, wenn sie gar nicht nach einer Arbeit suchen, sondern nur zum Bezug von Sozialleistungen eingereist sind.(Az: C-333/13)

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5 Kommentare

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  • Eine gute Entscheidung! Ich bin sehr erleichtert, daß Hartz IV nicht klammheimlich und einfach in EU-Recht umgewandelt werden kann und Verbreitung findet.

     

    Die Linie der Bundesregierung ist durch das EuGH-Urteil nicht bestätigt worden, weil die Linie der Bundesregierung eine völlig andere ist: Die deutsche Bundesregierung will in Wahrheit die "Agenda 2020" für die EU. Die deutsche "Agenda 2010" dient für dieses Ziel als "Blaupause", mit allen negativen, sozialschädlichen Formen, Auswirkungen und Folgen für alle Beschäftigten mit Niedriglöhnen, Tagelöhnen, Saisonlöhnen, Werkverträgen und nur streng befristete Berufstätigkeiten.

     

    Natürlich hat die Schwedin Geld oder zumindest Ersparnisse für den Lebensunterhalt für sich selbst und für ihre 3 Kinder. Sonst könnte sie die hohen Anwaltskosten gar nicht bezahlen und vor Gericht streiten. Auch die 3 Kinder sind alles Schweden! Warum hat die Frau und haben die 3 Kinder keine Ansprüche auf die großzügigen Sozialleistungen aus Schweden? Schweden ist neben der BRD der herausragendste, einer der besten Sozialstaaten in der EU! Bei 3 Kindern hat die geschiedene oder getrennte Ehrefrau auch Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch den schwedischen Mann!

     

    Die EU ist - leider - keine Sozialunion. Die Sozialunion stand bei den Maastricht-Verträgen über die Währungs- und Finanzunion nicht auf der Tagesordnung. Leider. Das wurde gerade durch die Kohl-Regierung verhindert. Die Sozialunion, Angleichung und Gleichberechtigung der ungleichen Lebensverhältnisse in Ost und West, ist kein Thema für den Neoliberalismus in der EU!

  • Gute Entscheidung!

  • Grundsätzliches zum Hartz-IV-Strafvollzug in der Bundesrepublik Deutschland 2015

     

    Nach 1945, im Zusammenhang mit dem KPD-Verbot 1956 und dem (spezialdemokratischen) Radikalenerlass -- im Januar 1972, unter Federführung von Willy Brandt, als Vorausetzung für Berufsverbote gegen Antifaschisten, Kommunisten und bürgerliche Humanisten, gehört der Hartz-IV-Strafvollzug für Erwerbslose, mit seiner Einführung zum 1. Januar 2005, nach den kapital-faschistischen Verbrechen von 1933 bis 1945, zu den größten historischen Verbrechen gegen die werktätige und lohnabhängige Erwerbsbevölkerung im 20. Jahrhundert. Durchaus vergleichbar mit den kapitalfaschistischen Verbrechen gegen die deutsche Arbeiterklasse -- im 20. Jahrhundert. In seiner fortgesetzten Tradition der Ebert-Liebedienerei und des Noske-Bluthunds des deutschen Finanz- und Monopolkapitals, nach dem Ersten Weltkrieg, wie in den 1920er Jahren. Damals diente die rechts-sozialdemokratische Politik als Wegbereiter des Kapitalfschismus -- an der politischen Macht und Terrorherrschaft nach 1933.

     

    Das KAPITAL, ebenso die heutigen Rechts-Sozialdemokraten (im Bündnis mit den heutigen spezial-demokratischen Oliv-Bündnis 90-Grünen), befindet sich auch weiterhin in seiner ungebrochenen und modifiziert sozial- und kapitalfaschistischen historischen Tradition!

    • @Reinhold Schramm:

      Das ist die SPD, opportun und verlogen.

       

      Ein verdeckter Grund bezüglich H4 ist auch die Vermögensfeststellung.

      Die staatliche Enteignung bis zu einer bestimmten willkürlichen Grenze, das sogenannte Schon-Vermögen!

      Man stelle sich vor das Kriegsflüchtlinge in Deutschland bis zum Schonvermögen enteignet werden !?!?

  • Ich glaube trotz aller theoretischen Bedenken eine notwendige praktische Entscheidung. Es muss auch schon klar werden, das wir entweder ein Europa sind oder nicht. Hätten hier auch wieder die deutschen Arbeitnehmer Europa aus den eigenen Beitragskassen "bezahlen müssen" wäre es zum Eklat gekommen angesicht der tollen Unterstützung unserer Miteuropäer in der Flüchtlingsfrage. Immer nur anwesend zu sein wenn "deutsches Geld" verteilt wird ist kann auf Dauer nicht funktionieren.