EuGH-Urteil zu Facebooks Like-Buttons: Wehrlosigkeit weiter wegklicken

Urteile zum Datenschutz sind lediglich Nadelstiche gegen eine riesige und profitable Maschine. Es braucht ein viel radikaleres Vorgehen.

Ein Facebook-Likebutton spiegelt sich in einem Auge

Es gibt kein Entrinnen Foto: dpa

Die Daten, die beim Besuch von Kund*innen auf der Webseite eines Modehauses anfallen, dürfen also nicht einfach stillschweigend an Facebook weitergereicht werden. Wer auf der eigenen Seite den Like-Button einbindet, trägt auch die Verantwortung dafür, dass der nach Hause telefoniert. Der EuGH stellt das Offensichtliche fest.

Und nun? Wir können uns freuen auf noch mehr Layer, die, wie der Cookie-Hinweis beim Aufruf von Webseiten, gedankenlos weggeklickt, die Einwilligung in Sammlung und Verarbeitung privatester Daten annoncieren.

Denn dass Daten gesammelt, gespeichert, gehandelt und verarbeitet werden, bleibt ja prinzipiell legal. Die Möglichkeiten gerichtlicher Einflussnahme beschränken sich im Wesentlichen auf kleine Eingriffe an einer kom­plexen Maschinerie, die sich in ihrer ­wesentlichen Funktionsweise kaum stoppen lässt. Die gewaltigen Profite dieser ­Maschine und ihre allumfassende Durchschlagskraft werden durch kein Gesetz und kein Urteil angefasst.

Der juristischen Kontrolle über Privatsphäre, Datenschutz und Überwachung beschied Vance Packard bereits 1964 in seinem Standardwerk „Die wehrlose Gesellschaft“, dass sie sich in einem Zustand der „Verwirrung, Unschärfe oder Vernachlässigung“ befinde. In dem halben Jahrhundert, das seit Packards Analysen vergangen ist, schrumpfte der private Schutzraum mit fortschreitender Digitalisierung bis zur Unkenntlichkeit zusammen.

Das Interesse an noch den intimsten Details über den vernetzten Menschen ist bei staatlichen wie privatwirtschaftlichen Akteur*innen derweil gleichermaßen groß. Bedient wird der Datenhunger durch uns selbst – die bisweilen im Detail kritischen, insgesamt aber eher gleichgültigen Nutzer*innen.

Solange diese Realität gesellschaftlich und politisch nicht hinreichend erfasst und bewertet ist, bleibt auch Gerichten nur, gelegentlich kosmetisch zu korrigieren. Immerhin ist jede dieser kleinen Korrekturen ein Hinweis auf das grundlegendere Problem. Er muss nur gehört werden. Oder es wird halt wie immer einfach weggeklickt.

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Jahrgang 1976, Redakteur für die tageszeitung 2006-2020, unter anderem im Berlinteil, dem Onlineressort und bei taz zwei. Public key: https://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=vindex&search=0xC1FF0214F07A5DF4

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