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Etappensieg für Anti-Kohle-Dorf

Tagebau in der Lausitz: Heuersdorf wird nicht zwangs-eingemeindet. 50 Millionen Tonnen drohen weiter

DRESDEN taz ■ „Heuersdorf – ein kleines sächsisches Dorf besiegt CDU-Imperium“ überschieben gestern Sachsens Bündnisgrüne ihre Stellungnahme. Das sächsische Verfassungsgericht hatte in Leipzig das Gesetz zur Eingemeindung und damit zur Umsiedlung der vom Braunkohletagebau bedrohten 300-Seelen-Gemeinde Heuersdorf für nichtig erklärt. Mit dem im Frühjahr 1998 vom sächsischen Landtag verabschiedeten Gesetz sollte der Weg für eine Erweiterung des Tagebaus frei gemacht werden.

Mit dem Urteil erhält Heuersdorf sowohl seine kommunale Selbstständigkeit zurück als auch eine Chance, vom Abriss verschont zu bleiben. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats kritisierte nämlich auch die der Gesetzgebung zu Grunde liegende Prognose der Staatsregierung über die Entwicklung des Strommarkts. Diese sei „defizitär“, so die Kammer – die im Frühjahr 1998 schon absehbare europaweite Liberalisierung sei nicht genügend berücksichtigt worden. Die Richter betonten allerdings, dass das Urteil nicht darüber befindet, ob Heuersdorf abgebaggert werden darf oder nicht. Heuersdorf, unter dem 50 Millionen Tonnen Braunkohle lagern, sollte im Zuge des Kraftwerkneubaus in Lippendorf den Schaufelrädern geopfert werden. Etwa ein Viertel der Heuersdorfer haben bislang das Angebot der Mitteldeutschen Braunkohlen AG (Mibrag) angenommen und ihr Haus verkauft. Die Mehrheit allerdings wehrt sich seit nunmehr sieben Jahren gegen die Pläne der Staatsregierung.

NICK REIMER

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