Es darf geraucht werden: Pfälzer Klein-Kneipiers gewinnen
Das Rauchverbot in Rheinland-Pfalz ist verfassungswidrig: In Ein-Raum-Kneipen darf weiterhin gequalmt werden. Bis Ende 2009 muss das Land die Regelung überarbeiten.
KOBLENZ dpa/ap In rheinland-pfälzischen Ein-Raum-Kneipen darf weiter geraucht werden. Auf die Beschwerde mehrerer Kneipenbesitzer hin erklärte der Verfassungsgerichtshof in Koblenz gestern das geltende Rauchverbot für unvereinbar mit der in der Landesverfassung garantierten Berufsfreiheit und Freiheit zur selbstständigen wirtschaftlichen Betätigung. Eine gesetzliche Neuregelung verlangten die Richter bis zum 31. Dezember 2009.
Wie in anderen Bundesländern ist das Rauchen auch in rheinland-pfälzischen Gaststätten bislang grundsätzlich untersagt; eine Ausnahme gilt für Betreiber einer Gaststätte mit mehreren Räumen. Bis zur Neuregelung gilt zudem eine Anordnung, wonach ausschließlich in inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten oder Ein-Raum-Kneipen mit unter 75 Quadratmetern Gastfläche das Rauchen gestatten werden darf, wenn den Gästen nur als untergeordnete Nebenleistung einfache Speisen angeboten werden sowie Minderjährigen der Zutritt verwehrt wird. In Teilen gilt diese Anordnung bereits seit Februar.
Die Schulen in Rheinland-Pfalz dagegen bleiben rauchfrei. Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerde zweier Lehrer ab. "Der Gesetzgeber verfolgt gerade mit der Absicht, Schülerinnen und Schüler durch präventive Maßnahmen von Anfang an vom Rauchen abzuhalten, ein Gemeinwohlziel, das die den Beschwerdeführern auferlegten Beschränkungen rechtfertigt", erklärten die Richter.
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