Erste Sitzung des Ausschusses: Die Sendung mit der Maut
Eine unüblich hohe Entschädigungssumme und undokumentierte Treffen – die erste Sitzung des Mautausschusses offenbart Denkwürdiges.
Der Untersuchungsausschuss soll die Vorgänge um die gescheiterte Pkw-Maut aufklären, durch die dem Bund Schadenersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe drohen. Die Pkw-Maut für AusländerInnen war ein Prestigeprojekt der CSU im Bundestagswahlkampf 2013. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat das Projekt bei seinem Antritt im Frühjahr 2018 von seinem Amtsvorgänger und Parteifreund Alexander Dobrindt geerbt.
Zum Verhängnis könnte Scheuer nun werden, dass er am 30. Dezember 2018 mit einem Betreiberkonsortium Verträge unterschrieben hat, obwohl eine Klage Österreichs und der Niederlande gegen die Maut anhängig war. Im Juni 2019 hat der EuGH die Maut kassiert, die Betreiber fordern nun 560 Millionen Euro Schadenersatz.
Es habe nach Einschätzung des Ministeriums ein Risiko von 15 Prozent bestanden, dass der EuGH die Maut kassiert, sagte der Gutachter des Regierungslagers Friedemann Kainer von der Universität Mannheim im Untersuchungsausschuss. „Wenn ich ein Haus gebaut hätte, hätte ich vielleicht anders entschieden“, räumte er ein. „Aber bei Staaten ist das etwas anderes.“
Der Jurist Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld dagegen wies darauf hin, dass von Anfang an nur eine sehr kleine Minderheit von Rechtsexperten die geplante Regelung für europarechtskonform gehalten hat. Seiner Auffassung nach hätte Scheuer die Verträge nicht vor dem Urteil unterzeichnen dürfen. „Ich bin schier fassungslos gewesen, dass man dieses Risiko eingegangen ist“, sagte er. Auch den Betreibern hätte das klar sein müssen – was möglicherweise Konsequenzen für die Schadenersatzzahlung habe.
Problematische Verträge
Dass der Minister es so eilig hatte, hatte neben dem politischen offenbar auch einen haushaltstechnischen Grund. Der Bundestag hatte die sogenannte Ermächtigung für die Maut-Position für das Haushaltsjahr 2018 eingestellt. „Die Ermächtigung galt nur bis 2018, danach wäre sie verfallen“, sagte der Gutachter Ulrich Hufeld von der Universität der Bundeswehr in Hamburg.
Den vermeintlichen Zeitdruck hätte Scheuer leicht loswerden können. Er hätte nur rechtzeitig einen Antrag auf Erneuerung der entsprechenden Position stellen müssen. Dann hätten die Abgeordneten aber möglicherweise einen Blick auf die Verträge geworfen. Die haben erhebliche Untiefen, ist Hufeld überzeugt. Unter anderem durch die vereinbarte Schadenersatzhöhe von 560 Millionen Euro und die Verschiebung von Leistungen auf die staatliche Lkw-Maut-Firma Toll Collect gibt es laut Hufeld eine Lücke zwischen den Bewilligungen im Bundeshaushalt und den tatsächlichen Risiken für den Bund von 1 Milliarde Euro. Der Bundestag hatte für die Maut einen Kostenrahmen von maximal 2 Milliarden Euro vorgesehen.
Doch die Betreiber, die den Auftrag haben wollten, sahen sich nicht dazu in der Lage, für diese Summe das Projekt zu stemmen. Von den vier ursprünglichen Bietern blieb nur einer übrig, der allerdings ein Angebot mit einem Volumen von mehr als 3 Milliarden Euro abgab. Durch die Übernahme verschiedener Aufgaben durch Toll Collect und die Umwidmung verschiedener Kostenpositionen von fix in variabel sank das Angebot auf die politisch vorgegebenen 2 Milliarden.
Undokumentierte Treffen
Wie das genau vor sich ging, ist unklar. Im November und Dezember 2018 fanden vier Treffen der Chefs von Betreibern und Bundesverkehrsministerium statt, die nicht dokumentiert wurden. Das ist absolut unüblich, räumte selbst der vom Regierungslager bestellte Gutachter Jan Endler von der Kanzlei Linklaters ein. Denn das Vergaberecht macht strenge Auflagen, damit Verträge von unterlegenen Bietern nicht angreifbar sind. Möglicherweise sei bei den Treffen gar nicht verhandelt worden, sondern generell über den Fortbestand des Projekts gesprochen worden, versuchte der Gutachter die fehlende Dokumentation herunterzuspielen.
Für Marco Nunez Müller von der Kanzlei Chatham dagegen steht fest, dass es sich bei der fehlenden Dokumentation um einen Verstoß gegen die Vergaberegeln handelt, und nicht den einzigen. „Das Kostenrisiko wurde auf den Auftraggeber abgewälzt. Es ist davon auszugehen, dass andere Bietergemeinschaften bei Kenntnis der Einbeziehung von Toll Collect ein Angebot abgegeben hätten“, sagte er.
Unüblich hohe Entschädigungssumme
Auch die Umstände der Kündigung sind bizarr. Müller geht davon aus, dass das Ministerium nach dem Urteil des EuGH nicht einmal die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet hat. Dabei wäre seiner Einschätzung nach eine Kündigung nicht zwingend gewesen. Die hohe Entschädigungssumme von 560 Millionen Euro, die den Betreibern im Vertrag zugesagt wurde, sei ungewöhnlich. „Das ist völlig unüblich, das ist uns noch nie vorgekommen bei einer Vertragsgestaltung“, sagte Müller, dessen Kanzlei viele Unternehmen berät.
Gutachter Endler bestreitet das. „Eine marktunübliche Begünstigung liegt nicht vor“, sagte er. Wer hat recht? Das ist nicht nur eine Frage für juristische Seminare. Denn von der Antwort hängt ab, ob der Schadensersatz europarechtlich als Beihilfe gilt. Sollte die Entschädigungssumme unüblich sein, müsste die EU-Kommission sie genehmigen, sagte Müller.
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