Erneuerbare-Energien-Gesetz: Eine Zonengrenze teilt Deutschland
Im Norden soll der Ausbau der Windenergienutzung stark gebremst werden. Die Regierung begründet das mit Engpässen im Stromnetz.
Grundsätzlich war der spezielle Deckel für den Norden bereits in der vergangenen Woche im Zusammenhang mit dem EEG-Bund-Länder-Kompromiss bekannt geworden; nun berichtete der Spiegel über den Zuschnitt der Zonen. Danach umfasst das Gebiet mit dem Limit Schleswig-Holstein, weite Teile Niedersachsens ohne den äußersten Südwesten, einen Streifen im östlichen Nordrhein-Westfalen sowie Nord- und Mittelhessen.
Also ist zum Beispiel in Schleswig-Holstein, wo zuletzt am meisten Anlagen errichtet wurden, nur noch ein jährlicher Zubau von gut 600 Megawatt erlaubt. Im Jahr 2015 lag der Zubau noch bei 888 Megawatt.
Dennoch wird die neue 60-Prozent-Grenze womöglich weniger Bedeutung haben als die grundsätzliche Deckelung der Windkraft durch das neue EEG. Nachdem der Zubau im Mittel der vergangenen drei Jahre bundesweit bei gut 3.800 Megawatt lag, sollen künftig pro Jahr nur noch 2.800 Megawatt per Ausschreibung zugelassen werden. So ergibt sich ohnehin bundesweit eine Beschränkung auf 73 Prozent der bisherigen Bautätigkeit.
Mit der regionalen Differenzierung erkennt das EEG erstmals an, dass es zunehmend Probleme gibt, den Windstrom aus dem Norden nach Süden und Westen zu transportieren. Experten fordern seit Langem, den bislang einheitlichen deutschen Großhandel in zwei Preiszonen aufzuspalten.
Auch die EU-Kommission prüft bereits, ob ein solcher Schritt nötig ist. Dieser würde das Ungleichgewicht zwischen Nord und Süd marktwirtschaftlich ausgleichen: In der nördlichen Zone würde der Strompreis im Großhandel weiter sinken, einige Kohlekraftwerke dürften deshalb ihre Produktion zurückfahren – und damit Platz schaffen in den Leitungen.
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