piwik no script img

Ermittlungen zur Tapie-AffäreVerfahren gegen Lagarde

Gegen die IWF-Chefin ist wegen ihrer Verwicklung in eine Finanzaffäre ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Sie bezeichnet das Vorgehen als unbegründet.

PARIS afp | Eine Finanzaffäre in Frankreich hat IWF-Chefin Christine Lagarde in schwere Bedrängnis gebracht: Wegen ihrer Verwicklung in die sogenannte Tapie-Affäre um millionenschweren Schadenersatz für einen Geschäftsmann wurde ein formelles Ermittlungsverfahren gegen die 59-Jährige eingeleitet. Ihr werde eine „einfache Nachlässigkeit“ zur Last gelegt, sagte Lagarde am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP in Paris. Einen Rücktritt als IWF-Chefin schloss die französische Ex-Finanzministerin aus.

„Ich kehre diesen Nachmittag zum Arbeiten nach Washington zurück“, wo der Internationale Währungsfonds (IWF) seinen Sitz hat, sagte Lagarde. Der IWF hat sich seit Beginn der Ermittlungen stets hinter seine Direktorin gestellt. Lagarde fügte hinzu, sie habe ihren Anwalt damit beauftragt, gegen das Ermittlungsverfahren mit allen Rechtsmitteln vorzugehen.

In der Affäre geht es um eine umstrittene staatliche Schadenersatzzahlung an den französischen Unternehmer Bernard Tapie. Ein Schiedsspruch hatte Tapie 2008 nach dem Verkauf des Sportartikelherstellers Adidas staatlichen Schadenersatz in Höhe von rund 400 Millionen Euro zugesprochen. Lagardes Finanzministerium hatte zuvor ein privates Schiedsgericht angerufen, um einen langjährigen Rechtsstreit mit Tapie zu beenden.

Diese Entscheidung wird von den Ermittlern ebenso unter die Lupe genommen wie Lagardes Beschluss, den Schiedsspruch nicht anzufechten. Es besteht der Verdacht, dass Tapie eine Vorzugsbehandlung erhielt, weil er im Präsidentschaftswahlkampf 2007 den späteren konservativen Staatschef Nicolas Sarkozy unterstützt hatte.

15-stündige Befragung

In der Affäre war Lagarde im Mai 2013 noch einem formellen Ermittlungsverfahren entgangen. Sie wurde damals von der französischen Justiz als Zeugin mit Rechtsbeistand eingestuft, ein Zwischenstatus zwischen Zeugin und Beschuldigter. Am Dienstag dann wurde Lagarde zum insgesamt vierten Mal von Richtern des Gerichtshofs der Republik befragt – jener Instanz in Frankreich, die zu möglichen Vergehen von Ministern während ihrer Amtszeit ermitteln kann. Die Befragung der IWF-Chefin dauerte mehr als 15 Stunden und ging bis kurz vor Mitternacht.

Die Vorwürfe gegen sie seien „absolut unbegründet“, sagte Lagarde nun AFP nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Die Ermittlungskammer des Gerichtshofs der Republik sei „nach dreijährigen Ermittlungen und dutzenden Stunden an Befragungen“ selbst zu dem Schluss gekommen, „dass ich bei keinerlei Vergehen Komplizin war“. Ihr werde jetzt nur noch vorgeworfen, bei dem Schiedsverfahren „nicht ausreichend wachsam“ gewesen zu sein.

Elysée-Palast im Visier

In der Tapie-Affäre waren in fünf anderen Fällen Ermittlungsverfahren wegen „bandenmäßig organisierten Betrugs“ eingeleitet worden. Unter den Beschuldigten ist Tapie selbst und Lagardes früherer Bürochef im Finanzministerium, Stéphane Richard, der inzwischen Chef des Telekommunikationskonzerns Orange (früher France Télécom) ist.

Die französische Justiz interessiert sich auch für die Rolle des Elysée-Palasts in der Tapie-Affäre. Diese könnte damit auch für Ex-Staatschef Sarkozy noch gefährlich werden.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare