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Ermittlungen gegen Sebastian EdathyGabriel war seit Oktober im Bilde

Die SPD-Spitze wurde vom damaligen CSU-Innenminister Friedrich über die Ermittlungen gegen Edathy informiert. Die Staatsanwaltschaft will sich nicht äußern.

Sebastian Edathy: „Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft demnächst einräumt, dass die Vorwürfe gegenstandslos sind.“ Bild: dpa

HANNOVER/BERLIN dpa | SPD-Chef Sigmar Gabriel ist bereits im Oktober 2013 von dem damaligen Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) über mögliche Ermittlungen gegen Sebastian Edathy informiert worden. Das teilte der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann am Donnerstag in einer Erklärung mit. Zuvor hatte die Welt unter Berufung auf SPD-Kreise berichtet, dass namhafte Sozialdemokraten seit Dezember 2013 über einen Verdacht gegen Edathy informiert gewesen seien.

Währenddessen will die Staatsanwaltschaft Hannover auch am zweiten Tag nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy keine Einzelheiten zu dem Fall nennen. Auch für den Donnerstag seien bislang keine Auskünfte der Behörde zum Hintergrund des Verfahrens geplant, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Kathrin Söfker, am Donnerstag mit. Ermittler hatten am Mittwoch ein weiteres Büro Edathys in seinem niedersächsischen Heimatort Rehburg durchsucht. „Es wurden dort Dinge sichergestellt“, so Söfker.

Die Welt hatte berichtet, es seien ein Computer und eine große Kiste mit Unterlagen abtransportiert worden. Söfker sagte, die Existenz des weiteren Büros sei erst durch die Durchsuchung am Montag bekanntgeworden. An dem Tag hatte die Polizei die Wohnung des Politikers in Rehburg und vier weitere Objekte durchsucht.

Edathy erhebt wegen der Razzien in seinen Wohnungen und Büros schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Hannover. „Die Durchsuchungen waren nicht nur unverhältnismäßig, sondern stehen im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen“, sagte er Spiegel online. „Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft demnächst einräumt, dass die Vorwürfe gegenstandslos sind.“ Am Vortag hatte Edathy öffentlich den Verdacht auf Besitz von Kinderpornografie zurückgewiesen. „Nach mir vorliegenden Informationen wirft mir die Staatsanwaltschaft ausdrücklich kein strafbares Verhalten vor“, betonte Edathy.

Die Staatsanwaltschaft wies die Anwürfe Edathys zurück. „Wir haben hier ein rechtsstaatliches Verfahren, das sich nicht von Verfahren gegen andere Beschuldigte unterscheidet“, sagte Söfker. „Wenn Herr Edathy meint, dass nicht rechtmäßig gegen ihn vorgegangen wurde, dann kann er dagegen das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen.“

Nicht strafbares Material

Nach Informationen des Spiegel fanden sich Hinweise auf Edathy in Material, das die kanadische Polizei in den vergangenen drei Jahren bei Ermittlungen gegen einen Kinderporno-Ring sicherstellte. Die Operation hatte den Codenamen „Spade“. Nach Angaben der kanadischen Polizei ging es dabei um ein Internetportal, bei dem man sich unter anderem kinderpornografische Videos bestellen kann. Im November gab die kanadische Polizei Informationen über mögliche Kunden an über 50 Länder weiter, in Deutschland an das Bundeskriminalamt. Bei der Operation wurden im November 348 Personen festgenommen.

Der NDR will Genaueres erfahren haben: Edathy soll zwischen 2005 und 2010 übers Internet Nacktaufnahmen bei der kanadischen Firma bestellt haben. Auf den Fotos und Filmen sollen unbekleidete Jungen zwischen 8 und 14 Jahren zu sehen sein. Sexuelle Handlungen würden nicht gezeigt. Der Besitz derartigen Materials, bei dem die Genitalien der Minderjährigen nicht im Vordergrund stehen, ist in Deutschland nicht strafbar. Allerdings begründet das Material aus Sicht der Ermittler einen Anfangsverdacht, dass bei dem Politiker auch illegale Aufnahmen zu finden sein könnten.

Edathy hatte am Freitag nach 15 Jahren sein Bundestagsmandat niedergelegt und dafür gesundheitliche Gründe genannt. Damit musste auch keine Aufhebung der Immunität mehr erfolgen, um konkret gegen ihn zu ermitteln. Nach Angaben aus SPD-Kreisen hält sich Edathy derzeit in Dänemark auf. Die SPD-Fraktion mahnte angesichts der unklaren Gemengelage eine schnelle und umfassende Aufklärung an.

Die Harke

Die Welt hatte spekuliert, dass aus den Reihen der Ermittlungsbehörden Informationen an unbefugte Stellen weitergegeben wurden, damit frühzeitig Arragements getroffen werden können, um vor allem die Arbeit des Bundestags-Untersuchungsausschusses zu den Pannen bei den Ermittlungen zur rechtsextremen NSU-Mordserie nicht in Mitleidenschaft zu ziehen.

Edathy hatte sich als dessen Vorsitzender hohes Ansehen erworben. 2005 bis 2009 leitete er den Innenausschuss. Er zog 1998 in den Bundestag ein. Bei der Wahl 2013 gewann er den Kreis Nienburg II/Schaumburg in Niedersachsen mit 44,6 Prozent der Erststimmen.

Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) forderte von der Staatsanwaltschaft eine Erklärung, wie Fotos aus Durchsuchungen bei Edathy in die Öffentlichkeit gelangen konnten. Die Ministerin habe die Generalstaatsanwaltschaft Celle deswegen um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, sagte Ministeriumssprecher Alexander Wiemerslage in Hannover.

Die Nienburger Zeitung Die Harke hatte zuerst über die Durchsuchungen am Montag bei dem früheren Bundestagsabgeordneten berichtet und auch Fotos von der Aktion veröffentlicht, die das Innere der Wohnung zeigen.

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11 Kommentare

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  • @MRO: ... das er ein 'Kategorie 2 Wichser' ist, ist wohl schon bewiesen ;-)

  • BB
    Bananen BRD

    Der Skandal ist wirklich, dass die SPD im Oktober über die Ermittlung wusste.

     

    Dies ist krasse Strafvereitelung.

     

    Ich hoffe die Putzfrau wird gefasst, die bei der Staatsanwaltschaft und den Gabriels putzt. Vertrauensvolle Putzfrauen sind echt Mangelware. Ironie off

  • "moralisch verwerfliche dinge, die sich aber im legalen rahmen bewegen, gehen die öffentlichkeit nichts an" ... wenn ein Mitglied des Bundestages sich über den Server desselbigen Wichsvorlagen mit nackten Jungs über das Internet bestellt, dann geht uns das schon was an - oder zumindestens die hunderttausend Menschen, die ihn in den Bundestag geschickt haben und dessen Vertreter er war.

    • @c0ma:

      Aber auch bei einem SPD Politiker gilt die Unschuldsvermutung. Also einfach die Ermittlungen abwarten.

  • R
    Ridicule

    "… von der Staatsanwaltschaft eine Erklärung, wie Fotos aus Durchsuchungen bei

    Edathy in die Öffentlichkeit gelangen konnten.

    Die Ministerin habe die

    Generalstaatsanwaltschaft Celle

    deswegen um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, …"

     

    tja - vielleicht ja ein neues Celler Loch;-))

  • MD
    Martin D.

    wahrscheinlich wird am ende das verfahren gegen edathy, wenn man nicht mehr als bisher bei ihm findet, eingestellt, weil er sich völlig legal verhalten hat. dennoch hat die verletztung von rechten des betroffenen durch minister und staatsanwaltschaft dazu geführt, daß edathys leben und karriere vernichtet wurde durch verbreitung von unbewiesenen verdächtigungen, welchen die behörden zwar nachgehen dürfen und müssen, aber diskret zu behandeln sind bei einem solchen höchst heiklen thema.

     

    moralisch verwerfliche dinge, die sich aber im legalen rahmen bewegen, gehen die öffentlichkeit nichts an, und jeder hat das recht auf datenschutz. ich möchte nicht wissen, was bei den 600 anderen abgeordneten alles so abgeht.

  • TB
    Tollhaus BRD

    Die BRD ist einfach undemokratisch.

     

    Grund: eine Gewaltenteilung existiert nicht

     

    Legislative: Parteien

    Exikutive: Polizei, Staatsanwälte mit Parteibuch

    Judikative: Richter mit Parteibuch

    Medien: Kontrolle von ARD/ZDF durch Parteimitglieder in deren Aufsichtsräten

     

    Der Fall Edathy zeigt wieder mal eindrucksvoll diese Missstände.

    Wie kann es sein, dass eine SPD Spitze von den Ermittlungen gegen Edathy weiß?

    Wer hat diese Information aus der Staatsanwaltschaft weitergeleitet? Dies war sicher nicht die Putzfrau sondern ein sehr hohes Tier mit Parteibuch.

     

    Für wahre Demokratie muss die Gewaltenteilung gewahrt sein. Daher:

     

    1. Beamte dürfen keiner Partei angehoren, um Korruption und Amtsmissbrauch zu unterbinden.

    2. Richter müssen gewählt werden und dürfen nicht on Parteien ernannt werden.

    3. keine Parteien in Aufsichtsräten der Medien

  • N
    Naumann

    Sollte es stimmen, dass Herr Benathy Videos/Fotos bei der durch die Operation Spade aufgedeckten Internetseite dementsprechendes Material bestellt hat und sich nun abzeichnet, dass nicht sicher ist, ob der Besitz dieses Materials strafrechtlich nicht relevant sei, dann stellt sich die Frage, inwieweit diese kanadische Internetseite illegales Material, gemessen am deutschen Recht, überhaupt vertrieben hat. Soweit ich die Berichterstattung verfolgte, wurde die kanadische Webseite deswegen geknackt um an die Kundendateien zu kommen. eben weil das Bestellen bei so einer Webseite den Anfangsverdacht wohl begründet, dass Kunden derartigen Materials auch härtere, tatsächliche Kinderpornografie konsumieren. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass diese Filme/Fotoserien, welche auf dieser Seite vertrieben wurden, nicht illegal waren nach deutschem Recht? Warum wird es dann als Kinderpornografie bezeichnet? Die Pressekonferenz vermittelt den Eindruck, es bestehe ein Zusammenhang zwischen dem kinderpornografischen Material, welches bei Kunden dieser Webseite gefunden wurde, und dem offensichtlich legalem Material, welches die kanadische Webseite verkaufte. Ebenso neblig ist die Zahl der Opfer, welche über 390 Kinder betragen sollen. Wie kommen solche Zahlen zustande? Gab es 390 verschiedene Kinder auf den Filmen /Fotos dieser kanadischen Webseite zu sehen? Oder ist es so, dass die Schüler aus der Schulklasse eines Lehrers, bei welchem im Rahmen einer Hausdurchsuchung belastendes Material gefunden wurde, auch zu dem Kreis der Opfer addiert wurden, weil sie vermeintlich der abstrakten Gefahr ausgesetzt waren durch einen vermeintlich pädophilen Lehrer unterrichtet worden zu sein?! Leider wirft die Berichterstattung mehr Fragen als Fakten auf, ich bleibe skeptisch ...

    • @Naumann:

      Die Frage war schon ziemlich früh Gegenstand der Berichterstattung von Telepolis, die auch zum aktuellen Fall berichten:

       

      http://www.heise.de/tp/blogs/5/155348

       

      http://www.heise.de/tp/artikel/40/40984/1.html

       

      Wenn Edathy nur die AZOV-Filme/Fotos besessen hat, kann man wohl davon ausgehen, dass kein strafbares Verhalten vorliegt und keine Kinderpornographie i.S.v. § 184b StGB.

       

      Weshalb der Besitz von legalen Dateien den Anfangsverdacht auf Besitz von illegalen Dateien begründen können soll, erschließt sich nicht.

       

      Mit der gleichen Argumentation könnte man dann jemanden der die legale Droge Alkohol zu Hause hat auch verdächtigen, er habe bestimmt auch harte oder weiche illegale Drogen zu Hause.

       

      Da letztendlich auch in vielen Familienalben nackte Kinder zu finden sind, es jedoch gerade bei so einem Besitz nicht auf das Motiv ankommt (ob jemand das sexuell erregt, oder nicht - ob er vielleicht sogar selbst "ermittelt" wie das Tauss behauptet hat) müsste man doch konsequenterweise wohl auch bei diesen Familien nach "härten Sachen" suchen.

      • @*w*h*i*t*e*:

        Alleine für den letzten Absatz müsste Ihnen jeder Vater oder jede Mutter eine runterhauen, so krank ist diese Argumentation!

  • U
    US-Freunde

    Na da hat sich Friedrichs USA-Besuch wegen der NSA-Panne ja voll gelohnt.