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Ermittlungen gegen Kino.toStaatsanwalt verhaftet Werbevermittler

Zwei junge Männer sollen das Schwarzkopien-Portal Kino.to mit Werbung ausgestattet haben. Nun wurden sie verhaftet und sollen wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung angeklagt werden.

Auf der Website Kino.to ist inzwischen nur noch eine Nachricht der Kriminalpolizei zu lesen. Bild: dpa

DRESDEN dpa | Im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ist den Ermittlern ein weiterer Erfolg gelungen. Zwei junge Männer – Inhaber einer Firma, die Werbung vermittelte – wurden verhaftet, teilte die Generalsstaatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit. Sie stehen im Verdacht der gewerbsmäßigen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen.

Nach Angaben des Dresdner Oberstaatsanwaltes Wolfgang Klein geht es um Umsätze im sechsstelligen Bereich. „Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt“, sagte Klein. Eine Beihilfe zu dieser Straftat können mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren und neun Monaten geahndet werden.

Nach Angaben Kleins fanden in diesem Fall bereits am 11. Juli Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen in Hamburg, Bayern und Schleswig-Holstein statt. Die Aktion habe sich gegen ein Netzwerk von Werbediensten gerichtet, berichtete die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mit Sitz in Berlin.

Das Netzwerk soll unter anderem gezielt Schwarzkopien-Seiten mit Werbung beliefert haben – darunter kino.to-Streamhoster: Internetdienste, auf die Mitarbeiter von kino.to gegen Bezahlung Filmschwarzkopien hochgeladen haben, die dann von den kino.to-Nutzern über einen Link auf der Portalseite aufgerufen werden konnten.

Die Ermittler stellten Unterlagen und Rechner sicher. Einer der Inhaber wurde schon am 11. Juli verhaftet, der zweite stellte sich am Montag selbst. Ausgangspunkt waren Vorermittlungen der GVU gegen Internet-Werbeanbieter seit Frühjahr 2011, hieß es. Später hätten sich Indizien auf weitere Überschneidungen mit dem Komplex kino.to ergeben, für den die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig war.

Im Verfahren gegen die Betreiber des illegalen Filmportals kino.to waren sechs Urteile ergangen. Zuletzt wurde am 14. Juni der Chef des Unternehmens wegen massenhafter Urheberrechtsverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

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2 Kommentare

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  • HJ
    Hu Junzi

    Sehr richtig, Urheberrechtsverletzung sind kein "Kavaliersdelikt", sie sind eher ein Massenphänomen. Es ist schon traurig mit wenig Phantasie sich die Elite gegen ihren schwinden Einfluss ankampft, zu Lasten des Steuerzahlers natürlich.

    Vielleicht wäre es ja mal Zeit für ein Demonstration, gibt es nicht ein paar prominente oder interlektuelle Filesharer hinter denen manlaufen kann?

  • DR
    Dick Ramcock

    Ich hätte ja mehr Angst vor den zivilrechtlichen Konsequenzen, also vor den straftrechtlichen.

     

    Da werden wohl einige Leute den Rest ihres Lebens am Existenzminimum verbringen.

    Privatinsolvenz greift übrigens bei Schadensersatzforderungen aus Straftaten nicht.