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Ermittlungen gegen EdathyAnfangsverdacht im Graubereich

Eindeutig legal oder nicht eindeutig illegal? Der Fall Edathy zeigt, dass es kleine große Unterschiede in der Auslegung der Strafnorm gibt.

Wo liegt der Graubereich zwischen Legalität und Strafbarkeit? Das Strafgesetzbuch. Bild: dpa

FULDA taz | Sebastian Edathy hat in Kanada kein eindeutig kinderpornografisches Material bestellt. Dennoch nahmen die Staatsanwälte einen Anfangsverdacht wegen Besitzes von Kinderpornografie an, leiteten ein Ermittlungsverfahren ein und ließen Edathys Wohnung und Büros durchsuchen.

Die Kieler Strafrechtlerin Monika Frommel hält dies für rechts- und verfassungswidrig. Auch Sebastian Edathy selbst beschwerte sich im Spiegel über das „ungeheuerliche“ Verhalten der Staatsanwaltschaft. Die begründet den Anfangsverdacht so: Bei Personen, die „nicht eindeutig strafbare“ Bilder von nackten Kindern besitzen, werde oft auch strafbares Material gefunden, bei dem Kinder zum Beispiel in sexuellen Posen zu sehen sind. Das ergebe sich aus der „kriminalistischen Erfahrung“.

Das Material aus Kanada wurde vom Bundeskriminalamt geprüft und kategorisiert. Edathy habe nur Material der „Kategorie 2“ bestellt, so das BKA. Diese Kategorie ist aber nirgends gesetzlich definiert. Auch das BKA hat keine eindeutige Definition. Manche Medien schreiben nun, es gehe um „strafrechtlich irrelevantes“ Material, andere sprechen von „strafrechtlich nicht eindeutigen“ Bildern. Das BKA fasst aber wohl beides in der Kategorie 2 zusammen: also eindeutig legale Bilder sowie Darstellungen im Graubereich zwischen Legalität und Strafbarkeit.

Letztlich entscheidend ist ohnehin nicht die Einstufung durch die Polizei, sondern die Bewertung durch die Justiz. Und die Staatsanwaltschaft Hannover sieht das von Edathy bestellte Material eben nicht als eindeutig legal, sondern als „nicht eindeutig illegal“. Daraus einen Anfangsverdacht abzuleiten ist weniger abwegig als beim Besitz von eindeutig legalem Material.

Außerdem stützt sich die Staatsanwaltschaft darauf, dass Edathy „konspirativ“ vorgegangen sei. Er habe verschiedene E-Mail-Adressen benutzt und für die Zahlung neue Kreditkartenkonten angelegt. Allerdings hat sich Edathy laut Spiegel bei der kanadischen Firma unter seinem richtigen Namen registriert. Das klingt eher wenig konspirativ.

Doch nicht nur die Hannoveraner Staatsanwaltschaft, auch das Amtsgericht Hannover nahm einen Anfangsverdacht an und erlaubte die Hausdurchsuchung. Außerdem warteten die Ermittler wochenlang, wie sich die anderen Staatsanwaltschaften verhalten würden. Erst als die Mehrheit von ihnen – unter anderem in Frankfurt, München, Augsburg, Dresden und Flensburg – aus dem Besitz von Material der Kategorie 2 einen Anfangsverdacht ableitete, folgte Hannover – „aus Gründen der Gleichbehandlung“.

Das Problem ist weniger das Verhalten der Staatsanwaltschaft als eine Strafnorm mit großem Graubereich. Wenn die Genitalien von Kindern zu sehen sind, ist das schon aufreizend und damit strafbar? Oder eher neutral und damit legal? Bei vielen Bildern sind auch Fachleute unsicher oder kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

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45 Kommentare

 / 
  • FD
    Frank Dietz

    Warum lässt sich einer von einer einschlägigen Homepage nackt herumspringende Jungens im Alter zwischen neun und vierzehn Jahren schicken? Es gibt einfach keinen anderen logischen Grund als den: er findet dies sexuell anziehend.

     

    Der Anfangsverdacht lässt sich auch ohne grossen Scharfsinn von daher ableiten, dass Edathy extra Konten anlegte und sich Kreditkarten besorgte, es also keinesfalls nur absichtslose Neugier nach dem Motto "was ist denn das für ne komische Homepage, interessant?!" war.

     

    Er hat Zeit und Mühe gezielt verwendet und war sich offenbar bewusst, dass es nicht so gut ist, wenn die Adresse, wo er was bestellt, bei der heimischen Sparkasse in den Kontoauszügen auftaucht. Das kann man etwas verklausuliert als "konspirativ" bezeichnen.

     

    Die Ansicht, Edathy habe das angesichts seiner öffentlichen Position in Zusammenhang mit dem Thema Pädophilie als ganz harmlos erachtet, und die Bilder quasi nur zufällig nicht als Bildschirmschoner auf dem Laptop gehabt, kann man nur vertreten, wenn man auch glaubt, dass Edathy ein reiner Tor ist. Im Grunde heisst das schon fast, seine Intelligenz zu beleidigen.

     

    Dass in der Pädophilenszene (so wie in der "regulären" Pornoszene übrigens auch) ein Suchtverhalten nicht nur grassiert, sondern als Motor des rasanten kommerziellen Erfolges überhaupt fungiert, darf als unbestrittene Evidenz angesehen werden.

     

    Somit ist es ein Leichtes, ganz ohne kriminalistischen Spürsinn zu einem Anfangsverdacht im vorliegenden Fall zu kommen, ja er springt nachgerade in die Augen. Was da jetzt wieso so lange gedauert hat, bei der Staatsanwaltschaft, und warum alle möglichen Leute auf einmal so tun, als ob sie schützend vor Edathy, wahlweise den Rechtsstaat, springen: das ist das Interessante an dem Fall. Und das vielleicht Bedrückende.

    • @Frank Dietz:

      darf ich jetzt, nachdem ich gelesen habe, wie gut Sie sich in der pädophilenszene auskennen, den anfangsverdacht, Sie seien selbst einer, bejahen?

      keine bange! ich werde dies nicht tun. sondern auch mir selbst gegenüber darauf bestehen, dass meine mutmaßungen womöglich mehr mit mir als mit Ihnen zu tun haben.

      • FD
        Frank Dietz
        @christine rölke-sommer:

        Warum dieses rhetorische Rührei, Christine?! Wen willst du damit vor was beschützen, was willst du damit für uns erfahrbar werden lassen?

        Geht es um den Rechtsstaat, der von Friedrich beschädigt wurde? Um Edathy, der nicht Minister werden durfte? Um das freie Nacktsein an deutschen Baggerlöchern? Um die arme Wurst GroKo? Bin gespannt!

        • @Frank Dietz:

          der rechtsstaat wurde zuallererst von der StA Hannover beschädigt und von dem amtsrichterin, welches gedankenlos den durchsuchungsbeschluß ausfertigen ließ. allerdings ist dies nichts ungeqwöhnliches. ungewöhnlich ist eher, dass+wenn ein amtsrichterin dies nicht tut.

          worum es geht? darum, dass alle welt meint, ihre fantasien über pädo- entsprächen dem, was im gegebenem fall das leben+erleben+denken+handeln des herrn Edathy wäre.

          nach meiner erfahrung sagt mir das nur etwas über das strafbedürfnis von aller welt inklusive Frank Dietz - aber nichts darüber, wofür herr Edathy strafrechtlich zu belangen wäre.

          • FD
            Frank Dietz
            @christine rölke-sommer:

            Stell dir mal vor, an der Bushaltestelle hat einer, von dem Zeugen sagen, dass er wie ein Neonazi aussah, einen zusammengeschlagen! Wo soll man den suchen? Nach deiner Lesart ist es gedankenlos und entspricht nur dem gesteigerten Strafbedürfnis aller Welt einschliesslich mir, wenn man ihn speziell in den Kneipen suchen geht, die Rechtsradikale frequentieren.

  • A
    ama.dablam

    Herr Edathy wurde bislang nicht verurteilt. Er wurde nur auffällig in einem bestimmten Maße und in einem bestimmten Bereich, was offenbar eine strafrechtliche Untersuchungsmaßnahme für angezeigt erscheinen ließ, so, wie sie gegen andere Auffällige in diesem Bereich ebenfalls bereits ergriffen wurde.

     

    Wer ins Bordell geht, wird im Zweifel bei einer Razzia auch seine Personalien angeben müssen, auch wenn er "nur mal kucken" wollte.

     

    Im Übrigen: wie stellt sich der so verständnisvolle taz-Leser die Entstehung des "Materials", das sich Herr Edathy beschafft hat, denn so vor? Man trifft sich fröhlich mit den Fotografen im Studio, Mama und Papa winken zwischendurch in die Kulisse, und nachher feiern alle zusammen mit Ronald McDonald? Könnte sein, könnte aber auch sein, dass bei der Gelegenheit noch anderes entsteht, was man dann, gegen Aufpreis versteht sich, ebenfalls in Kanada oder weiß der Kuckuck wo, runterladen kann. Wäre ja verwertungstechnisch nicht unökonomisch...

     

    Bilden wir doch mal den rein fiktiven Fall, auf der Adressliste wäre ein Kardinal Leisner aus Mölln auffällig geworden, die StA hätte davon Wind bekommen und entschieden, da machen wir nichts, der will nur spielen...die Artikel hier kann ich wortgenau vorhersagen und einen gut Teil der Kommentare auch!

    • @ama.dablam:

      auch in Ihrem fiktiven fall des kardinals wäre das kommentariat - Sie inklusive - an http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/09/2-bvr-3044-09.php zu erinnern, wo jedermensch nachlesen kann, dass erfahrungssätze der art, es könnte wo dieses auch jenes sein, nicht geeignet sind, einen anfangsverdacht zu begründen.

      im übrigen muß eine jeder selbst wissen, was er-sie-es sich von veröffentlichter entrüstung verspricht.

      • A
        ama.dablam
        @christine rölke-sommer:

        Dem aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgenden verfassungsrechtlichen Gebot hinreichender Erfolgsaussicht einer Durchsuchung ist genügt, wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung eine Vermutung dafür besteht, dass die gesuchten Beweismittel aufgefunden werden können.

         

        BVerfG vom 29.10.2013, Az.:2 BvR 389/13

        • @ama.dablam:

          mann - frau auch - sollte einen beschluß immer erst in gänze lesen, bevor mann - oder frau - behauptet, die kriminalistische erfahrung allein reiche für einen anfangsverdacht und einen durchsuchungsbeschluß aus. nachlese bei http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/13/2-bvr-389-13.php ergibt nämlich: tut' nicht.

          und wenn, wie in http://www.youtube.com/watch?v=l8-O5uot-Yk von der StA berichtet, der anwalt des betroffenen selbiger im jahr 2013 mitteilt, die vor jahren bestellten dateien habe der betroffene längst gelöscht, dann .... frag ich mich, womit die bei der StA Hannover und im dortigen amtsgericht denken. mit dem kopf kann's nämlich nicht sein!

  • C
    Carolin

    Ich habe vor Lachen fast in die Tischkante gebissen, wie der LOStA Fröhlich das "konspirative Verhalten" Edathys beschrieb.

     

    Nach allen bis jetzt vorliegenden Informationen hatte Herr Edathy mehrere unter seinem Namen geführte Kreditkartenkonten und hat sich die meisten Filme und Fotos an seine Privatadresse schicken lassen.

     

    Ein besonderes Highlight war die Beschreibung eines üblichen Proxy's als "ein dem IT-Referat zugeordneter Server, der von mehreren Personen benutzt wird". Auf die Idee, dies als Begründung für "konspiratives Verhalten" anzuführen, kann anscheinend nur ein Jurist kommen.

     

    Seine Aussage, dass am 06.02. zum Antrag der Aufhebung der Immunität von Herrn Edathy nur er, seine Vorzimmerdame und OStA Klinge informiert waren, ist sicherlich falsch. Bei einem solchen Vorgang muss er vorher seinen General (Hr. Lüttich) informieren, der dann den Justizminister Niedersachsens informiert.

     

    Auch das Verschicken des Antrags per Post ist seltsam, üblich ist ein Bote, der sich den Empfang quittieren lässt. Dies ist bei Anträgen zur Aufhebung der Immunität mit Fristen begründet, die erst bei Eingang im Bundestag beginnen.

     

    Die sexuellen Neigungen Herrn Edathys möchte ich nicht bewerten, da ich diese oder ev. vergleichbare Filme nicht kenne. Deshalb stütze ich mich auf die bekannt gewordene Einschätzung des BKA als "strafrechtlich irrelevant". Allerdings habe ich den Eindruck, dass hier, abseits des Rechts, ein Mensch mit der Moralkeule erschlagen wird.

  • dem werten publikum - auch eventül mitlesenden staatsanwälten und amtsrichterinnen - sei http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/09/2-bvr-3044-09.php

    ans herz und ins hirn gelegt. das BVerfG verlangt für einen anfangsverdacht ein klein bißchen mehr als den erfahrungssatz, dass wer so was bestellt oft auch noch ganz anderes auf den festplatten habe.

    ich will mal hoffen, dass herr Edathy nicht nur interviews gibt, sondern gegen den durchsuchungsbeschluß juristisch vorgeht.

  • Teil 2

    Einig war man sich ja in der jauchschen Runde darüber, dass Edathy in jedem Fall "erledigt" sei. Und auch Frau Friedrichsen konstatierte unwidersprochen,dass man sich ja von "solchen" Politikern nicht vertreten sehen wolle. Was wäre denn, wenn man mal bei der NSA nachfragen würde, was noch so alles in Regierungs- und Parlamentarier-Rechnern gespeichert ist? An ganz normalen Pornos beispielsweise. Würde man ein Regierungs-mitglied halten können, dass sich nach Feierabend - völlig legal - auspeitschen oder anpinkeln liesse oder dies aktiv betriebe? Sollte nach dreimonatiger Wühlarbeit der Staatsanwalt-schaft Hannover bei Herrn Edathy wirklich nicht noch mehr als frag- aber nicht straf-würdige FKK-Bildchen raus- kommen, dann wäre dieser in der Tat äusserst "unwaidgerecht" erlegt worden.

    Und diese auch bei Jauch wieder schwerstens geheuchelte, betroffenheitstriefende Opfer-Fokussierung - man muss auch an die armen Kinder denken - wäre ad absurdum geführt.

    Kinderpornographie ist deshalb strafbewehrt, weil die Kinder physisch und psychisch leiden. Oft irreparabel. Und das bisher aufgefundene Material ist deshalb nicht strafbewehrt, weil der Gesetzgeber dabei eben nicht von Leiden oder einem Schaden ausgeht.

     

    Dass man selbst so etwas möglicher Weise als unappetitlich und schmuddelig empfindet, tut nichts zur Sache.

     

    Wenn die Moral dem geltenden Recht gegenübersteht, hat das Recht zu gelten und nicht die Moral!

    • G
      Gast
      @Wilfried Kramme:

      Was würdest Du sagen wenn jemand die Fotos Deiner unbekleideten Kinder zum aufgeilen ins Netz stellt und Dir dann jemand sagt: Der Gesetzgeber geht dabei nicht von Leiden oder einem Schaden aus. Stell Dir vor jemand entdeckt die Nacktbilder Deines 13 jährigen Sohnes/Tochter im Internet und zeigt sie in der Schule rum...das Kind wird dermaßen psychisch leiden. Aber es ist NUR ein kleines Vergehen (Recht am eigenen Bild), weil der Junge einen kleinen Waschlappen vor dem Schniedel hatte.

  • so, der polizei, geheimdienst und justizappatrat lässt such nun mal nicht passiv kontrollieren.

     

    macht - wir polizei, geheimdienst, justiz? strategie der macht? was soll das den sein - pornographisch, essbar, strafbar?

    nein da sind ganz ganz ganz ganz DUMMDREIST -DUMMHEIT IST JA SO SCLAU: TRITT DRAUF: DER RÖCHELT NOCH.

  • Teil 1

     

    In Spiegel Online bringt der Autor eines Artikels über die gestrige Jauch-Schau seine Erkenntnisse im letzten Satz auf den Punkt: "Als ob wir nicht schon jetzt mehr über Sebastian Edathy wüssten, als wir jemals wissen wollten."

     

    Tasache ist, wir wissen ziemlich wenig über das, was Herr Edathy da heruntergeladen oder per Post erhalten hat.

    Die Unschuldsvermutung ist anscheinend auch vielen Journalisten und Medienfuzzies nur noch lästig. Vom gemeinen", gehirngewaschenen Volk mal ganz abgesehen. Ob der Friedrich mit dem Gabriel und der dann mit Oppermann u.a. hätten reden dürfen, wird juristisch zu bewerten und zu beurteilen sein. Immerhin kann man derartige Plaudereien aber auch als "Normalo" noch irgendwie nachvollziehen.

     

    Dass 16 LKA und von dort aus sicherlich auch der eine oder andere Kumpel aus den korrespondierenden Landesverfassungsschutzämtern informiert wurden, von denen einige auf Herrn Edathy gar nicht gut zu sprechen sind, ist der eigentliche Skandal.Von der Staatsanwaltschaft Hannover, die "Promi-Fälle" offenbar magnetisch anzieht, sie aber dann nicht händeln kann, mal ganz abgesehen.

  • RR
    Rudi Rastlos

    Harald B.

    Gast schrieb:

    17. 02. 2014, 09:50

    Die Videos zeigen Kinder, die nackt posieren und dabei die Genitalien zeigen- wenn das nicht Pädopholie beweist, was dann?

    Die Frage ist nicht unberechtigt: Sie bewerten als kennen Sie die tatsächlichen Asservate. Kennen Sie die Bilder/Filme? Oder sind sie ein Produkt Ihrer eigenen Phantasie? Wenn Sie sie kennen und es doch strafbares Material ist, haben Sie bereits eine Straftat begangen. Wenn es nur Phantasieprodukt ist - Phantasie ist bei verschiedenen Menschen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Ich möchte und kann mir die Inhalte nicht vorstellen. Obwohl ich auch einmal kleine Kinder hatte.

  • LP
    le pet

    Aus der "„kriminalistischen Erfahrung“" ergibt sich, dass jeder Mensch ein Verbrecher sein könnte; heRR – laß Hirn auf die Sünder regnen.

  • Kommentar entfernt. Bitte vermeiden Sie Unterstellungen.
    • @Tadeusz Kantor:

      ich erinnere mich an die Zeit vor der Bundestagswahl 2013. Plötzlich verbreiteten die Medien die Meldung (frei formuliert) "Die Grünen sind für Pädophilie". Und selbst die 'taz' pinkelte den Grünen fast täglich an's Bein.

      Soviel zu "Vermeiden Sie Unterstellungen" ; )

    • FR
      faid rtianni
      @Tadeusz Kantor:

      Da du das ja so genau weißt hast du auch sicher keine Probleme Beweise für deine Unterstellung zu erbringen.

       

      Apropos andere Stelle: ist das da wo dein Kommentar mit der Bemerkung "Kommentar wurde entfernt. Bitte vermeiden Sie Unterstellungen." entfernt wurde? Aha, ja dann!

      • @faid rtianni:

        Sind Sie religiös? Glauben Sie, dass es einen sog. 'Gott' gibt? Wenn ja, wo sind die Beweise?! ; )

    • MD
      Martin D
      @Tadeusz Kantor:

      offenbar waren die ermittlungen der kanadischen behörden gegen diese firma öffentlich bekannt, somit waren alle kunden gewarnt. was soll das bitteschön mit friedrich, gabriel oder oppermann zu tun haben?

  • MD
    Martin D.

    pädophilie kann sich ein betroffener genau so wenig heraussuchen wie heterosexualität. daher finde ich die feindseligkeit gegenüber edathy bedenklich. niemand kann von außen einschätzen, ob durch das material, das edathy bezog, kinder geschädigt wurden. somit ist diese vorverurteilung widerlich. ein von pädophilie betroffener, der sich im griff hat und seine veranlagung nicht auslebt, verdient respekt und mitgefühl. jeden kann es treffen. und wenn der bundestag die bevölkerung abbilden soll, dann darf dort auch ein pädophiler sitzen. übrigens gibt es eine studie, daß 25% der männer sich durch kinder erregen lassen (laut wikipedia).

    • M
      Moralapostel
      @Martin D.:

      Ja gena, ganz Recht. Man sollte immer Mitleid mit dem "Menschen" haben. Es kann eben nicht jeden treffen und ich finde es absolut falsch immer den psychologisch korrekten Aspekt zu sehen. Jemand, der seine Neigungen kennt und auch die Perversität dieser und dennoch soziale und emotionale Intelligenz besitzt, tut alles in seiner Macht stehende, um dieses Problem in den Griff zu bekommen oder in der Regel sollte bei einer solchen Person dieses Problem erst gar nicht auftreten. Jegliches anderweitige Verhalten ist als verwerflich zu bezeichen!

  • M
    Matthias

    Ich frage mich ja immer noch, für welchen Zweck die Bilder gekauft wurden. Liese sich nicht dadurch ein eindeutiger Zusammenhang herstellen? Denn egal ob jetzt verdächtig oder nicht, keiner spricht über die Benutzung des Bildmaterials. Ich finde eher diese Tatsache verdächtig. Warum den Bilder auf einer Webseite in Canada bestellen, wenn Sie - was bei einer doch eher banalen Begründung der Fall wäre - im Normalfall viel einfacher überall im Internet zur Verfügung stehen (Google.de/bilder?). Das ist wie wenn jemand beim Drogenhändler nur durchsichtige Plastiktüten kauft. Das ergibt keinen Sinn.

  • MS
    Mia San Mia

    Ich will mir kein Urteil darüber erlauben, ob die Bilder des Herrn Edathy strafrechtlich relevant sind oder halt nicht. Von der moralischen Seite habe ich durchaus ein Urteil.

     

    Was mich aber sehr stört ist, dass die Verwendung von neuen E-Mail oder Kreditkarten bereits als Hinweis auf eine Verschleierung gewertet wird.

     

    Ich persönlich habe bestimmt 10 E-Mail-Adressen, sei es dienstlich oder privat oder halt einfach nur, weil man sich irgendwo mal einmalig anmeldet und keine Lust auf Spam oder oder oder hat. Auch Kreditkarten habe ich mehrere, nicht um vor den Behörde etwas zu vertuschen, sondern um für mich eine bessere Trennung zu haben.

  • HG
    Hans G.

    Sehr geehrter Herr Rath,

    Die Staatsanwaltschaft Hannover behauptet (und das geben Sie wieder), auch in Flensburg seien Durchsuchungsbeschlüsse auf gleicher oder vergleichbarer Sachlage erlassen worden. Andererseits berichtet die Schleswig-Holsteinischer Zeitung: „Seit dieser Woche ermittelt auch die Polizei in Schleswig-Holstein mit Datensätzen, die das Bundeskriminalamt (BKA) im Fall Edathy ausgewertet hat.“ (http://www.shz.de/legals/impressum-id147334.html)

    Wie können da schon Durchsuchungsbeschlüsse erlassen worden sein?

    Hat da der Staatsanwalt Fröhlich nicht die Öffentlichkeit falsch oder zumindest irreführend informiert?

  • AU
    Andreas Urstadt

    man nennt das kontingent, Einstufungen sind dabei immer nur approximativ

     

    und das fing schon bei Friedrich an

     

    dazu kommt Habitus

     

    weiter die tolerance of ambiguity (der jeweilige Grad davon)

     

    Polizei nimmt dagegen pure Erfahrung. Eher Dewey als Rorty.

     

    Was die Fotos ergo angeht, unterliegt die Performativitaet der Fotos der Kontingenz der Betrachter, das fuehrt in die Phaenomenologie, die Polizei haelt sich an Pragmatik. Eine mit x gemachte Erfahrung empfindet Edathy als Unterstellung.

     

    Dass Friedrich die SPD kontaktierte, war ein Fehler, es ging Gabriel usw ueberhaupt nichts an. Es war ein klarer Verstoss gegen business ethics. Er haette Edathy kontaktieren koennen, aber dann auch nicht mehr als Warnung, sondern sofort mit Klartext, was das Amt aber verbietet. Der Weg waere aber ethisch ok gewesen, alles andere war ueberhaupt nicht ok.

     

    Vorstrafen etc usw fehlen bei Edathy, da ist alles astrein und das haette die Staatsanwaltschaft bedenken muessen bei den Einstufungen. Es gibt hier massive Normativitaetsprobleme. Gravierend auch bei Oppermann. Friedrich verhielt sich ethisch in jedem Fall falsch.

     

    Ein Minister Edathy waere in der Konstellation viel spannender. Leitend wurde stattdessen Friedrichs plus x Normverstaendnis, Gabriel, der s weiter sagte nicht einen Deut besser. Edathy hat dagegen diese Normprobleme nicht. Der groesste Fehler war wohl, es ueber den Bundestagsserver zu machen. Das hatte da nichts zu suchen. Aber dann duerfte vermutlich der ganze Bundestag zurueck treten.

  • G
    gast

    Gibt es wirklich eine legale Ausbeutung von Kindern? Wo? In Canada oder der BRD?

    Zur Beurteilung des Tatbestands der Pornographie wird seit Jahren ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. März 1974, Az.: 1 Ss 847/73 verwendet, dass z. Bsp. die Degradierung des Menschen zum bloßen Objekt als Merkmal ansieht.

    • LP
      le pet
      @gast:

      ,

      supi, aber wieso erwähnen Sie das hier?

      In diesem Sinne wäre also bereits jegliche Porträt-Malerei strafbar?!

      Die Moral-Taliban läßt grüßen.

       

      »»»

      Im Strafrecht wird Pornographie als eine grobe Darstellung des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradiert (OLG Düsseldorf v. 28.03.1974 - 1 Ss 847/73 - NJW 1974, 1474), oder auch als aufdringliche, vergröbernde, aufreißerische, verzerrende, unrealistische Darstellung der Sexualität, die ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen bleibt, definiert (BGH v. 21.06.1990 - 1 StR 477/89 - NJW 1990, 3026).

      «««

      http://www.juris.de/jportal/jp_js1_p/content/home/center/Featuring/Bilder/PRextra_AGG.pdf

    • MD
      Martin D.
      @gast:

      was ist dann mit eltern, die ihre kinder als models anbieten, damit sie dann als unterwäschemodels für kataloge dienen oder halbnackt in der tv-werbung auftreten oder als ebensolche darsteller im "tatort"? wo ist die grenze? darf ein vater urlaubfotos seiner kinder vom strand auf flickr veröffentlichen?

  • M
    Michael

    Und wieder einmal schafft es die Bundeskanzlerin, dass sie nicht einmal gefragt wird, was genau sie zu welchem Zeitpunkt erfahren hat.

    Dass Herr Friedrich Sigmar Gabriel über den Edathy-Verdacht informierte, ohne vorher mit seiner Kanzlerin zu sprechen, das kann nur ein sehr Befangener glauben!

    Dank willfähriger Journalisten schafft es Frau Merkel eben immer, mit unangenehmen Dingen nicht in Verbindung gebracht zu werden.

    Auch bei dem TAZ-Artikel "Merkel ist stocksauer" wurde die Überschrift in "Minister tritt vor die Presse" geändert - kann mich nicht erinnern, so etwas bei der TAZ schon mal erlebt zu haben...

  • G
    Gast

    Herr E. regt sich also über das "ungeheuerliche Verhalten" des Spiegel auf. Die Kinder haben keine Möglichkeit sich über das UNGEHEUERLICHE Verhalten der Herren E. zu beschweren, die die Fotos von Kinderkörpern ungefragt im Internet zeigen, anschauen, verkaufen und kaufen.

    Ich bin kein Jurist aber ich frage mich: Haben die Kinder, an deren Körpern sich die Herren E. "befriedigen" irgendeine Aussicht auf Anwälte, Schadensersatz u.s.w?

  • HB
    Harald B.

    Ob das Gericht das als Kinderpornographie einstuft oder knapp drunter bleibt, ist für mich irrelevant. Jemand, der sein pädophilen Neigungen so auslebt, soll nicht führend in der Politik tätig sein. Die Videos zeigen Kinder, die nackt posieren und dabei die Genitalien zeigen- wenn das nicht Pädopholie beweist, was dann?

    • @Harald B.:

      Kennen Sie die Bilder?

  • Die Frage ob jemand "konspirativ" vorgeht, kann kein Kriterium dafür sein, ob es sich um Kinderpornographie handelt. Es könnte allgemein allenfalls ein Kriterium sein, ob ein strafbefreiender oder strafmildernder Verbotsirrtum vorliegen könnte. Doch selbst das ist hier nicht der Fall. Schliesslich scheuen Pronokonsumenten jedweder Art meistens die Öffentlichkeit - ihnen deshalb zu unterstellen, dass sie denken, etwas illegales zu machen, ist abwegig.

    Die andere Frage ist, ob die Ausweitung des Begriffs "Kinderpornographie" den Kindern mehr nützt oder mehr schadet. Das Erstellen von Kinderpornographie fügt den Kindern bleibende Schäden zu - um diesen Markt auszutrocknen, ist die Strafbarkeit weit vorverlegt worden und bereits der Besitz strafbar.

    Einfache Nacktfotos in Kinderpornographie umzudeuten, schützt jedoch keine Kinder. Es ist zwar ebenfalls abstossend, wenn Pädophile diese ansehen um sich daran aufzugeilen. Jedoch muss die Strafbarkeit eines Bildes unabhängig vom Betrachter beurteilt werden können.

    Müssen Eltern, die ihre Kinder am Strand oder in der Badewanne fotografieren künftig eine Strafverfolgung wegen des Anfertigens von Kinderpornographie fürchten. Die Staatsanwaltschaft wird dann auch von "nicht eindeutig illegalem Material" sprechen und das Verfahren wird dann "mangels Beweisen" eingestellt, da die gefundenen Fotos für eine Bestrafung "nicht ausgereicht" hätte. Wenn dann noch eine defekte oder gelöschte Festplatte gefunden wird, kann die Staatsanwaltschaft auch noch von "Beweisvernichtung" sprechen.

  • Danke Christian Rath ! Sehr aufklärend dein Text!

    ..."Das Problem ist weniger das Verhalten der Staatsanwaltschaft als eine Strafnorm mit grossem Graubereich..."

    Also? Zweierlei Standards so?

    Einerseits `nicht Illegal/kriminell´ und somit nicht strafbar ?

    ---------

    Dadurch rückt der Ganze `Sachverhalt´ ins Feld des juristisch legalen und das Debakel im Feld der `wissenden Politiker´ wird zu einer Art Komödie..

    Bestenfalls bleibt eine Aufforderung zur Präzisierung der geltenden Strafnormen!

    ---------

    Andererseits die Allgemeinen sozialen Moralnormen:

    Wonach jeglicher, tendenzieller- individueller `ästhetischer Tick´ eines erwachsenen Menschen: sich mit sexuell-erotisch interpretierbaren Kinderfotos zu vergnügen und solche Fotos zu kaufen und zu erwerben...

    Selbst wenn solche Fotos im Rahmen der Strafnorm als harmlos gelten..

    ---------

    ...einer moralischen Selbst- Disqualifikation für Öffentliche und politische Ämter gleichkommt !

    Herr Edathy hat sich m.E. individuell-moralisch gut entschieden sich aus der Politik zurückzuziehen!

    Was bleibt ist jedoch ein Strafrechtlich `illegaler Rufmord´ seiner Person!

    ---------

    Eigentlich ist das alles nur "Viel Lärm um Nichts" ?

  • Zitat:"Das Problem ist weniger das Verhalten der Staatsanwaltschaft als eine Strafnorm mit großem Graubereich."

    Ähm ja, schön dass diese Erkenntis nicht von einem Besserwisser wegzensiert wurde. Die Aussage halte ich übrigens für naiv. Zu der neuen Massenschnüffelei ganzer Völkerschaften, auf deren Strategien nicht nur Geheimdienste, sondern bereits auch die reguläre Polizei zurückgreifen, passen diese schwammigen Gummi- und Graubereichsparagraphen des Strafrechts wie der Deckel zum Topf. Damit alles und jeder bespritzelt werden kann, müssen auch die banalsten Handlungen bereits einen Anfangsverdacht begründen. Da ist es kein Zufall, dass sich heute jemand bereits strafbar macht, der sich im Internet ein bescheuertes Bildchen ansieht und sich plötzlich dafür rechtfertigen muss, warum er sich aus einer öffentlich zugänglichen Quelle über die Welt informiert hat. So werden der allgemeinen Verunsicherung, der Denunziation und Willkür Tür und Tor geöffnet und der Staat zum panoptischen Oberaufseher des gesellschaftlichen Lebens gemacht. Der Missbrauch des Strafrechts zu politischen Zwecken lässt da nicht lange auf sich warten.

    Die Schlinge der Unfreiheit, die der Totalitarismus für uns bereit hält, wird immer enger gezogen.

    Eine ähnliche Hysterie-Situation wie heute im neuen Internetzeitalter gab es übrigens auch am Anfang der Neuzeit mit der Erfindung des Buch- und Kunstdrucks als den neuen Massenmedien fürs Volk. Die Erfindung des Pornographieverbrechens und der Zensur stammen übrigens ebenfalls daher. Wenn Strafrecht selbst zum Hysterie-Verbrechen wird, können die Hexenjagden beginnen.^^

  • L
    Louis

    Ich muss sagen, ich finde es GANZ SCHLIMM wie die TAZ hier SEXUELLEN MISSBRAUCH verharmlost. Und zwar das obwohl wir erst vor weniger Zeit die Skandale mit der Odenwaldschule und und und gehabt haben.

     

    Tatsache ist doch dass die Bilder oft ILLEGAL aufgenommen worden sind, ohne Zustimmung der Kinder oder der Zustimmung der Eltern der betroffenen Kinder. Schlimmer, oft kommt es während der Aufnahme solcher Bilder zu schweren sexuellen Missbrauch, so ist doch längst bekannt dass der Betreiber dieser Kanadischen Webseite auch sogenanntes illegales pädophiles Material verkaufte und nun deshalb in Haft sitzt.

     

    SCHÄMT EUCH!

  • L
    Lowandorder

    Grau mein Freund

    ist alle Theorie

     

    Zapfhammer&StGB

    Salesch&Holt - sollten doch reichen

     

    ps Caravaggio dagegen -

    eine feine Wahl:

     

    begnadeter Künstler&Mörder

    auch damals nicht so selten;

    nur mit dem begnadet haperts

  • A
    aufschrei

    Wo bleibt der Aufschrei?! Wenn Brüderle nachts an der Hotelbar betrunken einen blöden Spruch loslässt (nachdem er mit tiefem Dekolletee dazu provoziert wurde), dann fegt ein Sturm der Entrüstung durchs rot-grüne Lager. Aber bei den Aktivitäten eines E., da spürt man feingeistig den Nuancen des Strafrechtes nach und schweigt ansonsten.

    • @aufschrei:

      Edathy ist bereits zurückgetreten und hat kein Amt mehr inne. Sein Ruf ist zerstört. Was sollte da noch mit einem Aufschrei erreicht werden?

      Brüderle war dagegen noch in leitender Funktion in Partei und Bundestag tätig. Heute ist die FDP durch Abwahl abgestraft und die damalige Unterhaltung an der Bar interessiert niemand mehr.

      Zudem: Kennen Sie das Material, um das es sich da handelt? Wissen Sie ob sich diese von Fotos unterscheiden, die so ziemlich jedeR in seinem/ihren Kindheitsfotoalbum hat?

      • A
        ama.dablam
        @Velofisch:

        Warum hat er dann nicht in seinem Fotoalbum geblättert, sondern in Übersee "Material" besorgt???

         

        "Aufschrei" hat Recht: in der taz stand z.B. vor einem Jahr, Brüderle habe eine Grenzüberschreitung begangen, die ihn als Mandatsträger unmöglich mache...

      • V
        Vater
        @Velofisch:

        Wollen Sie etwa unterstellen, "so ziemlich jeder" habe Nacktfotos von FRMDEN Jungen in seiner Brieftasche? Edathy hat Fotos fremder Kinder, 9-14 Jahre alt, bei einem kanadischen Händler bestellt, der auch expliziteres Kinderporno-Material vertrieben hat. Das ist etwas anderes als ein Foto des eigenen Kindes in der Brieftasche.

        Strafrecht hin oder her, wie man so etwas Widerliches verteidigen kann ist mir schleierhaft.

    • G
      gerstenmeyer
      @aufschrei:

      ist das verwunderlich?