Ermittlungen gegen Bundeswehr: Feuerwerk der Justiz

Drei Jahre nachdem die Bundeswehr Raketen ins emsländische Moor schoss, hat die Staatsanwaltschaft einen ungefähren Verdacht, warum es brannte.

Schwarz verkohlte Landschaft neben einem Streifen Grün

Eigentlich kein Rätsel: verbrannte Erde im Emsland Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

OSNABRÜCK taz | Christian Meyer, Vize-Fraktionschef der Grünen im Landtag Niedersachsen, ist hartnäckig, wenn ihn etwas ärgert. Der Moorbrand bei Meppen zum Beispiel, im Herbst 2018. Und die Reaktion auf ihn, von der Landesregierung bis zur Staatsanwaltschaft.

Noch während das Moor brennt, auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 (WTD 91), in Flammen geschossen durch Luft-Boden-Raketen eines Bundeswehr-Kampfhubschraubers, stellt er Strafanzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung. „Es herrschte ja sehr hohe Waldbrandgefahr“, sagt Meyer, „und die Bundeswehr wusste, dass ihr Löschequipment teils defekt war.“ Doch trotz der Anzeige tat sich nichts. Jahrelang. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten die Dienststelle zwar 2018 durchsucht, aber danach: Schweigen überm Nebelmeer.

Meyer, Grünen-Sprecher für Brand- und Naturschutz, versteht das nicht. Zwölf Quadratkilometer Natur hatte der Brand vernichtet, 637.000 Tonnen Kohlenstoffdioxid freigesetzt. Und das ohne Konsequenzen?

Jetzt erst, nach drei Jahren, kommt Bewegung in die Sache. Der Staatsanwaltschaft Osnabrück liege ein Sachverständigengutachten vor, bestätigt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt gegenüber Meyer, der in einer Kleinen Landtags-Anfrage nachgebohrt hat. „Hieraus ergibt sich ein Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Brandstiftung.“ Es gebe sogar konkrete Beschuldigte, die derzeit über ihre Anwälte Akteneinsicht haben, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Verjährung steht kurz bevor

„Endlich“, sagt Meyer und erwartet, „dass nun auch zügig Anklage erhoben wird“. Die Bundeswehr dürfe nicht „straflos davonkommen“. Und schnell gehen muss es jetzt wirklich, denn der Tatbestand verjährt nach fünf Jahren.

Meyer hatte in seiner Kleinen Anfrage noch mehr wissen wollen. Etwa: Hat die Landesregierung Einfluss auf die Staatsanwaltschaft genommen, nicht gegen die Bundeswehr zu ermitteln? Oder: Hat das Bundesverteidigungsministerium Einfluss auf die Landesregierung genommen, damit die Staatsanwaltschaft nicht intensiv gegen die Bundeswehr ermittelt oder das Verfahren einstellt? Antwort des Umweltministeriums, auf beides: „Nein.“

Auch mit Kompensationszahlungen für die entstandenen Umweltschäden tut sich die Bundeswehr schwer. Sie wolle für ihre „fahrlässigen Waffenversuche“ keine Verantwortung übernehmen, vermutet Meyer

Hinzu kommt: Das Löschequipment der WTD 91 ist bis heute lückenhaft. Filiz Polat, für das Emsland zuständige Bundestagsabgeordnete der Grünen, sagt: „Schwerwiegende Versäumnisse in der materiellen Ausstattung“ seien noch nicht behoben, „obwohl Waffentests schon wieder regelmäßig durchgeführt werden“. Auch sie bewertet die Brandverursachung von 2018 als „grob fahrlässig“. Bald ist das Sache eines Gerichts.

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