Erfolgreiches Dealerpärchen vor Gericht: Poppers? Und habt ihr Crystal Meth?
Es war zuerst nur Gefälligkeit, um die Gäste ihrer…
Ursprünglich berichtete die taz unter der Überschrift „Poppers? Und habt ihr Crystal Meth?“ über einen Prozess gegen zwei Angeklagte, die mit Drogen gehandelt haben sollen. Die Berichterstattung gab indes Anlass für eine öffentliche Rüge des Presserats im Juni 2018, die wir hiermit publizieren.
Der Deutsche Presserat hat gegen die taz eine Rüge ausgesprochen. Die taz hatte am 14.12.2015 unter der Überschrift „Poppers? Und habt ihr Crystal Meth?“ über die sexuelle Orientierung und Krankheitsgeschichte von zwei Angeklagten berichtet, da diese für die Urteilsfindung und das Strafmaß relevant waren. Die Veröffentlichung von Details aus der Intimsphäre der Betroffenen in identifizierender Weise würde durch das öffentliche Berichterstattungsinteresse nicht gedeckt. Damit habe die Redaktion die presseethische Grenze zum Recht der Angeklagten auf informationelle Selbstbestimmung überschritten.
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