Erfolg im Rechtsstreit: Kardinal Woelki gegen „Bild“
Woelki soll laut „Bild“ einen Priester befördert haben, vor dem die Polizei warnte. Diese Darstellung ist der Zeitung nun gerichtlich untersagt.
Der umstrittene Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hat in einem Rechtsstreit gegen den Axel-Springer-Verlag am Mittwoch einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Köln verbot in seinem Urteil die Darstellung der Bild-Zeitung, Kardinal Woelki habe 2017 einen Priester auf eine Führungsposition befördert, obwohl er dessen belastende Personalakte gekannt habe.
Bild behauptet, dass ihm ein Polizeischreiben vorlag, das davor warnt, den Geistlichen in der Arbeit mit Minderjährigen einzusetzen. Der Priester soll 2001 mit einem 16-Jährigen Prostituierten masturbiert haben. Zudem soll er mit Ministranten in die Sauna gegangen sein.
Die Anwälte des Axel-Springer-Verlags hätten nicht genug Beweise vorlegen können, dass Woelki die Akte vor der Beförderung des Düsseldorfer Priesters gelesen hat. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts Woelkis wiege schwerer als die Meinungs- und Medienfreiheit, so das Urteil der Pressekammer unter Vorsitz von Richter Dirk Eßer da Silva. Im Prozess zuvor hatten zwei ehemalige Mitarbeitende Woelkis ausgesagt, dass sie ihm Informationen zu dem Fall gegeben hätten, wenn auch nicht explizit die bestrittenen Dokumente. Woelki selbst gab eine eidesstattliche Erklärung ab – und irritierte viele mit Desinteresse an den Vorgängen im Bistum.
Erneut Strafanzeige gegen Woelki erstattet
Es ist in Deutschland ungewöhnlich, dass ein Erzbischof Prozesse führt und selbst vor Gericht erscheint. Woelki steht seit Langem in der Kritik für den Umgang mit Missbrauchsfällen in seinem Bistum, versucht aber mit viel Geld, Rechts- und Medienberatung als Bischof zu „überleben“. Die aktuelle Entscheidung ist ein Etappensieg für ihn. Bislang ist nur über die Formulierungen der Bild, aber nicht über den Sachverhalt selbst entschieden.
Am Dienstag wurde berichtet, dass erneut eine Strafanzeige gegen ihn erstattet wurde – wegen Verdachts auf Meineid vor Gericht. In der Anzeige wird auf ein Schreiben Woelkis nach Rom verwiesen, in dem er den Fall des Düsseldorfer Priesters schildert und um Anweisungen bittet. Komplett unbekannt kann ihm der Fall nicht gewesen sein. Woelki habe den Brief unterschrieben, heißt es vonseiten des Bistums. Er könne „sich aber nicht erinnern“, ihn gelesen zu haben. Daher gehe der Kardinal davon aus, „dass er das Schreiben nicht gelesen hat und sich hinsichtlich der Ausarbeitung auf die fachkundige Arbeit der zuständigen Stelle verlassen hat.“
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