Erdoğan über inhaftierten Deniz Yücel: Überstellung ausgeschlossen
Die Bundesregierung fordert die Freilassung des „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel. „Auf keinen Fall, solange ich in diesem Amt bin“, sagt Erdoğan.
„Wenn einer von denen uns in die Hände fällt, werden sie dieselbe Behandlung erfahren.“ Zu einer möglichen Auslieferung von Inhaftierten wie Yücel sagte er: „Auf keinen Fall, solange ich in diesem Amt bin, niemals.“
Erdoğan bezog sich auf Vorwürfe, wonach Deutschland keine türkischen Terrorverdächtigen ausliefert. Die Bundesregierung fordert die Freilassung des Welt-Korrespondenten Yücel, der in der Türkei unter Terrorverdacht in Untersuchungshaft sitzt. Zu Vorwürfen, Yücel habe Verbindungen zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK gehabt, sagte Erdoğan: „Natürlich, auf jeden Fall. Uns liegt Bildmaterial und das alles vor. Das war ein richtiger Agent (und) Terrorist.“
Yücel war Ende Februar in Untersuchungshaft genommen worden. Als Begründung hatte der Haftrichter Terrorpropaganda und Volksverhetzung angeführt. Im Gerichtsprotokoll war von Spionage nicht die Rede. Diese Beschuldigung erhob später Erdoğan. Beweise für ihre Vorwürfe legten bislang weder die Justiz noch der Präsident vor.
Türkei verweigert Deutschen die Einreise
Die deutsch-türkischen Beziehungen sind seit Monaten extrem angespannt. Seit Anfang des Jahres ist rund 100 Deutschen an Flughäfen in der Türkei die Einreise verweigert worden. Oftmals sei dies „unter Verweis auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ geschehen, heißt es in einer Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Anfrage der Linksfraktion, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen benötigen Deutsche für die Türkei kein Visum. Bei wie vielen der Betroffenen es sich um Doppelstaatler handelt, die auch einen türkischen Pass haben, geht aus dem Schreiben nicht hervor.
Zur Frage konkreter Maßnahmen bei verweigerten Einreisen erklärte Staatsminister Michael Roth: „Die Bundesregierung hat sich gegenüber der türkischen Regierung dafür eingesetzt, größtmögliche Transparenz für die Betroffenen herzustellen und die Möglichkeit einer Überprüfung entsprechender Entscheidungen zu gewährleisten.“
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