Erdgasförderung in Deutschland: Die Frackles einigen sich

Schleswig-Holstein will Fracking in ganz Deutschland verbieten. Die Bundesregierung hat da allerdings andere Pläne.

Altmaier und Rösler ulken. Bild: dpa

BERLIN taz | Als erstes Bundesland wagt Schleswig-Holstein die Anti-Fracking-Offensive. Umweltminister Robert Habeck (Grüne) brachte am Freitag ein Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der verbieten soll, mittels giftiger Chemikalien Erdöl oder Erdgas zu fördert. Zwar stehen auch andere Bundesländer der Fracking sehr kritisch gegenüber, trotzdem hat Schleswig-Holstein das Gesetz allein vorgelegt. „Andere Länder brauchen noch Bedenkzeit“, sagte Habeck der taz.

In Deutschland gibt es momentan keine einheitliche Regelung, wann und wie Fracking eingesetzt werden darf. Nicht nur hierzulande, weltweit ringen Länder um eine Position dazu. Vor allem, seit die Internationale Energie Agentur Ländern wie den USA ein neuer Gas- und Ölboom dank Fracking vorhersagt – was wiederum die deutsche Energy Watch Group für extrem übertrieben hält. Fracking ist eigentlich nicht neu und wird auch hierzulande bereits angewandt, allerdings nur um herkömmliche Lagerstätten von Erdöl und Erdgas besser auszubeuten.

Bei sogenannten unkonventionellen Lagerstätten, in Deutschland hauptsächlich Sandstein oder Kohleflöze, entweicht Erdgas nicht von selbst. Stattdessen wird das Gestein mit einem Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien aufgerissen. In den USA ist es zu massiven Umweltproblemen gekommen, wie etwa der Dokumentarfilm Gasland erzählt. Die US-Umweltagentur EPA sagt etwas nüchterner: Man forscht noch. In Deutschland sieht das Umweltbundesamt das Trinkwasser gefährdet.

Auf Bundesebene haben sich deshalb Umweltminister Peter Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) in dieser Woche auf ein Gesetz geeinigt, das Fracking nicht generell verbietet, sondern erschwert. Das hofft zumindest Altmaier. Demnach darf in Trinkwasserschutzgebieten nicht gebohrt werden. Generell müssen Unternehmen bereits Probebohrungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen, was bedeutet, dass die jeweiligen Behörden vor Ort die Auswirkungen auf Mensch und Natur bewerten sollen. Auch die Wasserbehörden werden dabei beteiligt.

Forschen oder nicht?

Eine mögliche Auswirkung dessen, so hofft Altmaier: Weil es über die Gefahren des Frackings in Deutschland viel zu wenig Wissen gibt, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung momentan kaum möglich. Die Verfahren könnten sich also über Jahre hinziehen, was einem Fracking-Moratorium gleich kommt. Rösler dagegen hofft, durch das Gesetz könne Fracking weiter erforscht werden. Nachdem beide bereits im Februar eine fast-Einigung erzielt hatten, hatten Konzerne wie BASF das Gesetz noch begrüßt.

Habeck ist die Regelung deshalb viel zu wenig. „Wir bringen den Entwurf ein, weil wir nicht glauben, das Fracking über den Verwaltungsweg verhindert werden kann“, sagte er. Altmaier setzt er unter Druck: Wenn er gegen Fracking sei, dann solle er auch ein entsprechendes Gesetz vorlegen. „Wenn sich Altmaier nicht mal gegen Rösler durchsetzt, wie will er dann mit der Öl- und Gasindustrie fertig werden“, sagt Habeck.

Sein Gesetz wird jetzt in den Bundesratsausschüssen beraten. Das Altmaier-Rösler-Gesetz muss erst noch vom Kabinett und dem Bundestag beschlossen werden. Dann wandert es ebenfalls in den Bundesrat. Vermutlich allerdings kaum bis zur Bundestagswahl im Herbst. Dann werden die Karten neu gemischt.

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