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Entwurf zur allgemeinen ImpfpflichtDreimal Impfen für alle

Abgeordnete der Ampel-Koalition legen einen Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren vor. Sie soll ab Oktober gelten.

Dreimal Impfen für alle – das fordern die Be­für­wor­te­r:in­nen einer allgemeinen Impfpflicht Foto: dpa

Berlin taz | Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP haben am Freitagvormittag einen Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht vorgelegt. Es ist der erste fraktionsübergreifende Entwurf, weitere werden in der kommenden Woche erwartet. Dem Entwurf zufolge, der der taz vorliegt, sollen alle Erwachsenen ab 18 Jahren zum 1. Oktober 2022 verpflichtet werden, eine Dreifachimpfung oder eine Genesung nach erfolgter Impfung nachzuweisen. Ausgenommen sind Schwangere im ersten Trimester und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Die Pflicht soll alle drei Monate überprüft werden und bis Ende des Jahres 2023 befristet sein. Sie soll dazu beitragen, weitere Lockdowns zu verhindern.

Bevor die Impfpflicht in Kraft tritt, soll ein umfassendes Beratungsangebot vorgeschaltet werden. Die Krankenkassen sollen bis Mitte Mai alle Versicherten persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Die Kassen sollen sich dann auch die Impf- oder Genesenennachweise vorlegen lassen.

Die Gruppe um die SPD-Abgeordneten, Dirk Wiese, Dagmar Schmidt, den Grünen-Gesundheitsexperten Janosch Dahmen und FDP-Vorstandsmitglied Marie-Agnes Strack-Zimmermann begründet die Notwendigkeit einer allgemeinen Impfpflicht hauptsächlich mit drei Argumenten. Diese werde eine künftige Überlastung des Gesundheitssystems verhindern. Sie werde das Risiko der Entstehung neuer Virusmutationen vermindern. Und sie trage so dazu bei, „dass auf anderweitige Schutzmaßnahmen und die damit verbundenen Eingriffe in Grundrechte, wie das Recht auf Bildung, […], die freie Ausübung von Kunst und Kultur […] möglichst verzichtet werden kann“. Also keine neuen Lockdowns. Wenn möglich.

Diese Hoffnung stützen die Ver­fas­se­r:in­nen vor allem auf medizinische Argumente. Studien zeigten, dass Schutzimpfungen gegen das Coronavirus insbesondere vor schweren Verläufen schützten, dass Geimpfte weniger zur Ausbreitung des Erregers beitrügen und hohe Impfquoten die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung minimierten, heißt es im Entwurf.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht ausreichend

Derzeit sind knapp 85 Prozent der Erwachsenen doppelt geimpft, 64 sind geboostert. Das reicht aber laut den Be­für­wor­te­r:in­nen einer allgemeinen Impfpflicht nicht aus, um die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens im kommenden Herbst und Winter einzudämmen. Es sei nicht prognostizierbar, welche Virusvariante dann vorherrschend sein werde, „sodass ein perspektivisch unkalkulierbares Risiko besteht“.

Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, wie sie das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung vom Freitag für rechtmäßig erklärte, hält die Gruppe nicht für ausreichend, um die Impfquote in der Gesamtbevölkerung zu heben. Auf die Höhe mögliche Bußgelder, die erhoben werden, falls Menschen keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, gehen die Ver­fas­se­r:in­nen des Gesetzentwurfs nicht näher ein. Gefängnisstrafen sollen aber ausgeschlossen werden.

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10 Kommentare

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  • Hilft gegen die Entstehung neuer Mutationen.... Kann man den Effekt nicht vernachlässigen? Großer Teil von D ist geimpft. D hat 1 % der Weltbevölkerung. Mutationen hingegen können ja überall entstehen.

    Besser wäre es, den Milliarden von Menschen, die sich keine Impfung leisten können, diese zugänglich zu machen. Wenn dann weltweit ne Milliarde Menschen am Ende mehr geimpft ist, wäre das vielleicht sogar siginifikant.

    Patentfreigabe Diskussion reroll...

  • Eine kleine, aber sicher nicht unwichtige Ergänzung: das Bundesverfassungsgericht hat die Einrichtungsbezogene Impfpflicht am Freitag nicht für rechtmäßig erklärt, sondern den Eilantrag dagegen abgelehnt. Im Hauptverfahren wurde noch nicht verhandelt.

    • @Vroni:

      Ziemlich gravierender Unterschied,



      ob die Verfassungsmäßigkeit eines



      Gesetzes festgestellt wird oder es nur



      um Folgeabwägungen geht.



      Qualitätsjournalismus sollte den



      Unterschied nicht nur kennen sondern



      auch entspr. darstellen.

  • Bin mir nicht sicher, ob der "Schutz" der Krankenhäuser so etwas rechtfertigen kann.



    Zumindest nicht, wenn der "Schutz" beinhaltet, tausende Intensivbetten abbauen zu können und immer weitere Einsparungen vornehmen zu können , um die Einnahmen der Klinikbetreiberinnen zu erhöhen....



    DAS darf und kann nicht Ziel einer verpflichtenden Massnahme sein.

    • @Henne de las Gracias:

      Hä? Seid wann geht es darum Intensivbetten abzubauen? Es geht darum ständig wiederkehrende Wellen mit neuen Virusmutationen zu verhindern und den permanenten Notstand zu beenden, eine neue Normalität im Leben mit diesem neuen Virus zu etablieren die nicht 2% der Bevölkerung langfristig behindert zurücklässt und nochmal 100k+ tote verursacht.

    • @Henne de las Gracias:

      Ja genau - und deshalb tragen steigende Benzinpreise ja auch zu weniger Verkehrstoten bei. tztztztz

    • @Henne de las Gracias:

      Krankenhäuser werden schon auf Patientenseite nicht geschützt. Sie müssen Patienten aufnehmen und deren Leben schützen.

      Die Maßnahmen gegen Corona werden dabei immer so weit gelockert, dass die Krankenhäuser gerade noch am Limit arbeiten können. Nennt sich Hospitalisierungsrate.

  • "Die Kassen sollen sich dann auch die Impf- oder Genesenennachweise vorlegen lassen."

    Und wenn die Impfverweigerer den dann nicht vorlegen? Ist das geregelt?

    Und warum machen das nicht die Gesundheitsämter? Die sind doch praktisch mit den Meldeämtern kurz geschlossen und dafür auch zuständig.

    • @Rudolf Fissner:

      ...weil das verwaltungstechnischer einfacher, zuordbarer und damit auch nachvollziehbarer ist. Na ja, die Daten sammeln sich natürlich dann auch an einer Stelle. Datenschutz hi oder her.

      • @Zeuge14:

        ... und dann kommunizieren die Krankenkassen mit den unterschiedlichsten für Sanktionen zuständigen Stellen in DE. Bestimmt per E-Mail oder Fax. ROFL