Entwurf zur allgemeinen Impfpflicht: Dreimal Impfen für alle
Abgeordnete der Ampel-Koalition legen einen Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren vor. Sie soll ab Oktober gelten.
Bevor die Impfpflicht in Kraft tritt, soll ein umfassendes Beratungsangebot vorgeschaltet werden. Die Krankenkassen sollen bis Mitte Mai alle Versicherten persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Die Kassen sollen sich dann auch die Impf- oder Genesenennachweise vorlegen lassen.
Die Gruppe um die SPD-Abgeordneten, Dirk Wiese, Dagmar Schmidt, den Grünen-Gesundheitsexperten Janosch Dahmen und FDP-Vorstandsmitglied Marie-Agnes Strack-Zimmermann begründet die Notwendigkeit einer allgemeinen Impfpflicht hauptsächlich mit drei Argumenten. Diese werde eine künftige Überlastung des Gesundheitssystems verhindern. Sie werde das Risiko der Entstehung neuer Virusmutationen vermindern. Und sie trage so dazu bei, „dass auf anderweitige Schutzmaßnahmen und die damit verbundenen Eingriffe in Grundrechte, wie das Recht auf Bildung, […], die freie Ausübung von Kunst und Kultur […] möglichst verzichtet werden kann“. Also keine neuen Lockdowns. Wenn möglich.
Diese Hoffnung stützen die Verfasser:innen vor allem auf medizinische Argumente. Studien zeigten, dass Schutzimpfungen gegen das Coronavirus insbesondere vor schweren Verläufen schützten, dass Geimpfte weniger zur Ausbreitung des Erregers beitrügen und hohe Impfquoten die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung minimierten, heißt es im Entwurf.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht ausreichend
Derzeit sind knapp 85 Prozent der Erwachsenen doppelt geimpft, 64 sind geboostert. Das reicht aber laut den Befürworter:innen einer allgemeinen Impfpflicht nicht aus, um die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens im kommenden Herbst und Winter einzudämmen. Es sei nicht prognostizierbar, welche Virusvariante dann vorherrschend sein werde, „sodass ein perspektivisch unkalkulierbares Risiko besteht“.
Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, wie sie das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung vom Freitag für rechtmäßig erklärte, hält die Gruppe nicht für ausreichend, um die Impfquote in der Gesamtbevölkerung zu heben. Auf die Höhe mögliche Bußgelder, die erhoben werden, falls Menschen keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, gehen die Verfasser:innen des Gesetzentwurfs nicht näher ein. Gefängnisstrafen sollen aber ausgeschlossen werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Die Wahrheit
Der erste Schnee
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden