Entscheidung über Beleidigung im Netz: Die Verantwortung für den Troll

Im Internet ist anonym geäußerte üble Nachrede allgegenwärtig. Internetportale sind haftbar, urteilt jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Nicht nur auf dem Platz: Kommentare im Internet können auch empörend und beleidigend sein. Bild: dpa

STRAßBURG dpa | Internetportale können einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden. Der EGMR hat am Donnerstag in Straßburg erstmals in einem solchen Fall die Klage eines großen Internet-Nachrichtenportals in Estland über eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit zurückgewiesen.

Estnische Gerichte hatten die Muttergesellschaft des Portals, Delfi AS, 2008 wegen beleidigender Kommentare zu einer Geldstrafe verurteilt. Diesem Urteil schloss sich der EGMR an. Entsprechend müssen sich Internetportale auch in anderen Ländern darauf gefasst machen, für bösartige oder diffamierende Kommentare ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Estnische Leser hatten mit Beleidigungen, drohenden und wütenden Sprüchen auf Berichte über Fährrouten zu Inseln reagiert. Sie empörten sich darüber, dass der Einsatz von Eisbrechern für die Fährschiffe die Anlage preisgünstigerer Autostrecken über das Eis verzögere. Der Fährschiff-Betreiber hatte erfolgreich gegen die diffamierenden Kommentare geklagt.

Es wäre für den Fährschiff-Betreiber kaum möglich gewesen, Klage gegen die Verfasser der beleidigenden Kommentare zu erheben, da sie sich nicht registrieren mussten und anonym bleiben konnten, befand der EGMR. Daher sei Delfi rechtlich verantwortlich für die Kommentare und nicht nur ein passiver, technischer Bereitsteller. Eine solche Entscheidung sei auch „vernünftig“, weil das Portal die veröffentliche Meinung kommerziell nutzen konnte.

In Deutschland gelten Prüfregeln für Provider, doch lassen diese nach Expertenmeinung viel Spielraum für Interpretation offen. Gegen das Urteil des EGMR kann Berufung beantragt werden.

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