Entscheidung nach über vier Jahren: Geldbuße für Meta
Die irische Datenschutzaufsicht hat ein millionenschweres Bußgeld gegen den Facebook-Konzern Meta verhängt – allerdings nicht freiwillig.
Das nun verhängte Bußgeld geht zurück auf drei Beschwerden, die der österreichische Datenschutz-Verein Noyb mit dem Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 einreichte. Da Meta – damals noch Facebook – seinen Europa-Sitz in Irland hat, ist die dortige Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig. Die gilt aber als nicht sonderlich ambitioniert, wenn es darum geht, Verstöße zu verfolgen.
Entsprechend zog sich das Verfahren hin, bis schließlich eine milde Geldbuße von 30 Millionen Euro im Raum stand. Im Dezember entschied dann der Europäische Datenschutzausschuss: Das reicht nicht. Er forderte die irische Behörde zu einem klareren Vorgehen auf. Zusätzlich zu einem Stopp personalisierter Werbung hielt der Europäische Datenschutzausschuss eine massive Geldstrafe für Meta für erforderlich.
„Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben“, erklärte Max Schrems, Gründer von Noyb. Das sei unfair und illegal. „Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante Weise zu ignorieren.“
DSGVO ließ sich unterschiedlich auslegen
Meta zeigte sich „enttäuscht“ von der Entscheidung und kündigte Berufung an. Unternehmen seien in der Frage mit einer unklaren Rechtslage konfrontiert gewesen, hieß es in einer Reaktion des Konzerns. „Wir glauben zutiefst, dass unser Ansatz die EU-Datenschutzverordnung respektiert, (…) und haben vor, sowohl gegen den Inhalt der Entscheidungen als auch gegen die Strafen in Berufung zu gehen“, so die Meta-Stellungnahme weiter.
Die DSGVO schreibt seit 2018 vor, unter welchen Bedingungen Unternehmen und Behörden personenbezogene Daten sammeln und verarbeiten dürfen. Wie genau diese Regeln zu verstehen sind, lässt sich – je nach Interessenlage – unterschiedlich auslegen. Mit der DSGVO hatte Facebook – heute Meta – in seinen Nutzungsbedingungen das Ausspielen von persönlich zugeschnittener Werbung zum Teil des Dienstes erklärt, für den keine eigene Zustimmung notwendig sei. Diese Auslegung hat nun auch die irische Datenschutzbehörde kassiert.
„Jeder muss jetzt diese Apps auch ohne personalisierte Werbung nutzen können“, sagt Schrems. Die Entscheidung sorge auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen Werbetreibenden – die müssten schließlich ebenfalls die Zustimmung der Nutzer einholen. (mit dpa)
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